Zuberbach, 2. 4. 2020
LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND
Jahrgang 2020 Ausgegeben am 21. März 2020
12. Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 20. März 2020, mit der die Verordnung anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen
untersagt wird, geändert wird
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 20. März 2020, mit der die Verordnung anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, geändert wird
Auf Grund des § 2 Z 2 des Bundesgesetzes betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) BGBl. I Nr. 12/2020, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, LGBl. Nr. 10/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „LGBl. Nr. 10/2020“ die Wortfolge „in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 12/2020“ eingefügt und die Wortfolge „22. März 2020“ durch die Wortfolge
„5. April 2020“ ersetzt.
2. Dem § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Diese Verordnung LGBl. Nr. 12/2020 tritt mit 22. März 2020 in Kraft.“
Der Landeshauptmann:
i.V. Die Landeshauptmann-Stellvertreterin:
Mag.a Eisenkopf