Eisenstadt, 30. 5. 2020
Die Regierung hat mit heute, 0:00 Uhr, eine weitere Novelle der Covid-19-Lockerungs-Verordnung umgesetzt.
10m2 Regelung abgeschafft
Ab heute gibt es keine Beschränkung mehr, wie viele Kundinnen und Kunden sich in einem Geschäftslokal aufhalten dürfen. Seit 1. Mai galt eine 10m²-Regelung für die Kundenbereiche von sämtlichen Geschäften und Dienstleistungsunternehmen, die nun abgeschafft wurde.
Weiterhin gelten die Regelungen für 1-Meter-Mindestabstand und MNS-Pflicht.
Ab 15. Juni gilt die MNS-Pflicht wie gestern angekündigt nur mehr:
- für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie
- im öffentlichen Verkehr
- in Apotheken
- bei Dienstleistungen, wo der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Dienstleister und Kunde nicht eingehalten werden kann, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (z.B. Plexiglasscheibe bei Pediküre)
- bei bestimmten Veranstaltungen (genauere Details folgen von der Regierung).