23. Jänner Tag des Fußvermessens

Eisenstadt, 15. 1. 2021

Im Burgenland gibt es derzeit 6 Orthopädieschuhmacher und 7 Schuhmacher. Sie sorgen dafür, dass Schuhe nicht drücken, formschön, funktionell und individuell auf die Trägerin oder den Träger abgestimmt sind.

wko
Bundesinnungsmeister KommR Mag. Josef Riegler und Mag. Josef Weninger, der Innungsmeister der burgenländischen Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher

Alljährlich wird am 23. Jänner der „Tag des Fußvermessens“ begangen. „Dass dem Vermessen der Füße ein eigener Gedenktag gewidmet wird, ist für den einen oder anderen auf den ersten Blick wohl etwas verwunderlich“, gesteht Josef Weninger, der Innungsmeister der burgenländischen Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher ein. „Unsere Füße leisten jeden Tag Schwerstarbeit, das ist uns oft nicht bewusst. Insofern haben sie Aufmerksamkeit und vor allem auch einen Ehrentag verdient“, ist sich der Großpetersdorfer Unternehmer sicher. „Das kompetente Vermessen der Füße ist wesentlicher Bestandteil unseres Berufsbildes und liefert uns Erkenntnisse für die Anfertigung von Schuheinlagen und Maßschuhen sowie über richtige Größe und Passform von Schuhen. Das Spektrum der Messtechniken reicht vom traditionellen Schuhanmessen per Maßband über diverse Abdruck-, Abform- und Messtechniken bis hin zu digitalen Scan- oder Fußdruckmesssystemen,“ erklärt Weninger.

„Diese Berufsgruppe der Gesundheitsberufe besetzt eine sehr wichtige Nische“, ist Bundesinnungsmeister KommR Josef Riegler stolz. Vor 20 Jahren gab es im Burgenland 8 Schuhmacher und 3 Orthopädieschuhmacher. „Die Anzahl der Schuhmacher ist nahezu gleichgeblieben, die der Orthopädieschuhmacher hat sich verdoppelt. Gutes Schuhwerk und kompetente Beratung bei Fuß- und Schuhproblemen ist ein Muss für jedes Alter, deshalb ist mir um die Zukunft der Branche nicht bang, gerade auch, weil die Menschen immer länger aktiv bleiben – ob in Beruf, Freizeit oder Sport.“

 

Orthopädieschuhmacher bleiben geöffnet

Die Gesundheitsberufe, wie die Orthopädieschuhmacher, sind mit ihren Leistungen vom Betretungsverbot der COVID 19-Notfallmaßnahmenverordnung ausgenommen und stehen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen für notwendige Versorgungen während des Lockdowns zur Verfügung. Riegler und Weninger empfehlen, wegen der teilweise eingeschränkten Betriebszeiten und besonderen Sicherheitsmaßnahmen im Geschäftsbetrieb vor dem Aufsuchen des Betriebes telefonischen Kontakt aufzunehmen.

 

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