Erwarten Berufssoldaten Nachteile bei Covid-Test- und Impfverweigerung? Teil 2

Was hat sich zum Thema getan seit dem ersten Artikel im November 2020.
Ein Bericht! Das Bundesheer setzt auf Freiwilligkeit sowohl beim Testen als auch beim Impfen.

Foto: www.bundesheer.at Covid 19 Testung 26 11 2020 – Dokumentation der Maskenverordnung. Aktuell MNS verboten, FFP2 mit Ventil verboten. Tester benötigen Befähigungsnachweis. Es gibt ein digitales staatliches Testregister.

Zu bevorstehenden und laufenden Auslandseinsätzen – die auf einer freiwilligen Meldungen beruhen – wird derzeit auf Grundlage einer neuen Impfstrategie des Österreichischen Bundesheeres beraten und geprüft. Möglich ist die Vorschreibung der Covid-Impfung zu den bereits erlassmäßig vorgeschriebenen Impfungen im jeweiligen Einsatzraum (AuslE). Lassen sich Soldaten für den Einsatz im Ausland nicht impfen, wäre wohl die Freiwilligenmeldung zurückzuziehen und der Einsatz zu beenden.

Foto: www.bundesheer.at FBM Tanner Maske 02 04 2020 im BMLV

Soldaten und Bedienstete, die sich nicht impfen lassen, dürfen beim Bundesheer dadurch keine dienstlichen Nachteile erleiden.

Der Zeitraum der „Durchimpfungen“ im Bundesheer – die auf Freiwilligkeit beruht – ist noch nicht klar festgelegt. Einerseits gibt es Lieferengpässe beim Impfstoff andererseits ist für das Bundesheer im Gesundheitsministerium nur Priorität 4 festgelegt.

Diese Priorität könnte durch die Zuordnung des Bundesheers als Teil der „kritische Infrastruktur“ auf 2 erhöht werden. Österreichischen Soldaten darf nur ein in der EU zugelassener Impfstoff angeboten werden. Es besteht derzeit die Wahlmöglichkeit zwischen 3 in der EU zugelassenen Covid19 Impfstoffen. Diese Wahlmöglichkeit hängt jedoch von der Lieferfähigkeit der Erzeuger und der Prioritätenreihung der Personengruppen ab. Grundlage für die Priorisierung der verschiedenen Personengruppen ist nachstehendes Papier des Impfgremiums im Gesundheitsministerium:

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:91d248ef-9aa8-44fb-a66f-e74696a0d59a/COVID-19_Priorisierung_Nationalen_Impfgremiums_Version_3.0__20210112_(1).pdf

Zum staatlichen digitalen Zwangsregister eImpfpass/ELGA

Staatliches eImpfregister samt eImpfpass im System ELGA

Aktuell wurde am 27.1.21 die eHealth-Verordnungsnovelle 2021 in Kraft gesetzt. Diese löst den Start der personenbezogenen Speicherungen von Covid-Impfungen im staatlichen eImpfregister aus und aktiviert den digitalen eImpfpass in Österreich. Es gibt keine Ausstiegsmöglichkeit und keine Beeinflussung, da diese Speicherung im System ELGA auch bei gültigem Optout stattfindet. Jede Speicherung einer Impfung ist dem Patienten mitzuteilen. Dazu gilt die DSGVO. Was in den Registern wirklich vor sich geht kann nur durch ein persönliches Auskunftsbegehren nach der DSGVO zu digital gespeicherten Daten in ELGA aufgeklärt werden. Völlig unklar sind die „Zugriffsberechtigungen“ der hohen Anzahl an Gesundheitsdienstleistern (GDA) sowie staatlichen Zugriffs- und Abfrageberechtigen. Einerseits finden Abfragen im Klartext durch Behörden und staatliche Intuitionen bis zu den GDA statt, andererseits gibt es Zugriffe der Forschung über Universitäten, Instituten und „sonstige“ Berechtigte. Informationen und Regelungen zum neuen staatlichen Covid-Testregister sind öffentlich nicht verfügbar. In der EU gibt es aktuell Diskussionen und ernsthafte Bestrebungen den „Corona-Freiheitspass“ oder auch „Normales-Leben-Pass“ zu entwickeln und umzusetzen. Dies obwohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) diese Pläne kritisch sieht. Welche österreichischen Politiker und Experten aus den zuständigen Ministerien dazu in der EU und in Österreich in welchen Gremien sitzen und bereits darüber im Detail Bescheid wissen, klärt aktuell eine Parlamentarische Anfrage.

Was ist zu tun für den mündigen Bürger?

Aktivieren Sie ihren ELGA Zugriff https://www.gesundheit.gv.at/ per digitaler Signatur und und nehmen Sie regelmäßig Einsicht in ihr eImpfregister. Prüfen Sie die Zugriffsprotokolle!
Beschaffen Sie sich dazu eine digitale Handysignatur https://www.buergerkarte.at/

Lassen Sie sich etwaige Covid-Testungen samt Ergebnis schriftlich bestätigen. Auch zum neuen digitalen staatlichen Covid19-Testregister besteht die Möglichkeit eines Auskunftsbegehrens nach der DSGVO. Unklar dazu ist derzeit wer für dieses staatliche neue Covid19 Testregister der „Verantwortliche“ und der „Dienstleister“ im Sinne der DSGVO ist.

Anfragen beim BMLV, Personalvertretung und Volksanwalt

Der Autor dieses Artikels hat als Berufssoldat am 16.10.2020 an seine für ihn zuständige Personalvertretung im BMLV, an den Zentralausschuss im BMLV, an den zuständigen Volksanwalt, sowie an die Rechtsabteilung einen Antrag um Unterstützung zur Klärung nachstehender Fragen und um Rechtsauskunft in Zusammenhang mit einer Verweigerung einer Covid-19 Impfung gestellt.
Dieser Antrag enthielt auch nachstehende Fragen:

  • Ist eine befohlene Covid-Impfung für Berufssoldaten derzeit gesetzlich möglich?
  • Wird es disziplinäre Maßnahmen bei Impfverweigerern geben?
  • Ist es möglich zukünftig für Assistenzeinsätze, Unterstützungsleistungen und Dienst in kritischer Infrastruktur des ÖBH, sowie in Einsatzstäben eine Covid Impfung anzuordnen?
  • Werden Soldaten die eine Impfung verweigern mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben?
  • Wird eine Impfverweigerung zukünftig Nachteile bei Arbeitsplatzbewerbungen nach sich ziehen?
  • Wird beim Bundesheer der eImpfpass auf Grundlage des neuen digitalen Impfregisters eingeführt?
  • Ist es im BMLV beabsichtigt die Gesundheitskarte von Soldaten zukünftig zu digitalisieren – ähnlich wie der zukünftige digitale Personalakt?
  • Haben Bedienstete des ÖBH bereits jetzt einen ELGA Zugriff?
  • Ist es zukünftig geplant das im BMLV auf die ELGA Daten samt digitalem Impfregister aller Bediensteten, Soldaten und Sonderpersonal (AbwA, HNaA, MP, Sicherheitspersonal) zuzugreifen?
  • Ist der Datenschutzbeauftrage der Frau Bundesminister bereits in alle Bereiche solcher Vorhaben im BMLV und bei der Truppe eingebunden um die zukünftigen Rechte der Bediensteten und Soldaten im Sinne der EUDSGVO bestmöglich zu schützen und bei offenen Fragen den Datenschutzrat beizuziehen?

Das Ergebnis liegt nun vollständig vor: Zusammengefasst – nicht zuständig!

Keine der von mir gestellten 10 Fragen wurde beantwortet. Das Ziel des Autors, welches er mit dem Ansuchen im Selbstversuch verfolgte ist jedoch zu 100% erreicht. Viele fachlich zuständige Organe der Personalvertretung, Datenschutzorgane und Fachorgane im Bundesheer sind nun dokumentiert – sogar mit Bescheid der Rechtsabteilung – über den Sachverhalt informiert. Die Freiwilligkeit sowohl beim Testen als auch beim Impfen hat sich im Bundesheer durchgesetzt. Covid-19 Impf- und Testverweigerern dürfen im Bundesheer keine dienstlichen Nachteile erwachsen.

 

Antwort der Personalvertretung im Zentralausschuss: https://qrco.de/bbvvkL

Antwort des Volksanwaltes: https://qrco.de/bbvvpB

Antwort der Rechtsabteilung BMLV: https://qrco.de/bbvvoY

Im Österreichischen Bundesheer scheint es derzeit noch keine ELGA- und somit auch keine eImpfregister- Zugriffsberechtigte zu geben. Ob ein Zugriff zum neuen staatlichen Covid19 Testregister besteht konnte bis Redaktionsschluss zu diesem Artikel nicht erhoben werden. Dies wäre vom Dienstgeber unter Einbindung des Datenschutz- und Rechtschutzbeauftragten der FBM mit der Personalvertretung zu verhandeln und zu regeln.

Wer wird als Erster geimpft – überzähliger Impfstoff darf verbraucht werden

Prioritätnreihung Covid Impfungen Österreich

Dazu wurde am 27.1.21 eine neue Verordnung zur Durchführung von Impfungen in Kraft gesetzt. Es wurden die Personengruppen festgelegt. 80-Jährige sofort, ab 1.2.21 65-Jährige, Personen in 24 Stundenbetreuung und Schwangere. Mit der Besonderheit, dass ein überzähliger Impfstoff in Verantwortung und Auswahl durch den impfenden Arzt auch an „Jeden“ krankenversicherten und anspruchsberechtigte Personen vor Ort verimpft werden darf.

Dies würde für das Bundesheer bedeuten, dass anwesendes Kaderpersonal und Bedienstete in den zukünftigen Impfstraßen dürfen – wenn eine Freiwillige Zustimmung vorliegt – und mit überzähligem Impfstoff vor Ort und sofort geimpft werden. Derzeit ist das gesamte Bundesheer in der Prioritätenreihung des Gesundheitsministeriums in der Kategorie 4 erfasst. Dies trotz der Zuordnung des Bundesheers zur kritischen Infrastruktur. Noch vollkommen unklar ist, ob Funktionspersonal des Bundesheeres (Freiwillige) in den öffentlichen Test- und Impfstraßen und auch in den heeresinternen Test- und Impfstraßen zu Covid 19 getestet und geimpft sein muss.

Freiwilligkeit bei Testungen im Bundesheer keine Empfehlung StoppCoronaApp

Im Bundesheer wurde im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage (14.12.20) durch Frau Bundesminister Mag. Tanner folgende Sachlage zur Covid19 Testung im Bundesheer bekannt:

  • Im Rahmen der Einrückungstermine wurden ausschließlich auf freiwilliger Basis 406 Testungen (bis 22. Okt. 2020) durchgeführt.
  • Von den Testungen waren 13.077 negativ und 89 positiv.
  • Anlassbezogen werden sowohl Regierungs- als auch Kabinettsmitglieder getestet
  • Allfällige private Testungen von Bediensteten sind nicht meldepflichtig
  • Für Ressortfremde wurden 891 Testungen durchgeführt
  • Tests im ÖBH werden auch zu Forschungs-, Zertifizierungs- sowie Validierungszwecken durchgeführt.
  • Dienstgeberseitige Covid-19 Testungen werden nicht zuletzt mangels einer Rechtsgrundlage für ein gegenteiliges Vorgehen ausschließlich auf freiwilliger Basis durchgeführt.
  • Es gibt im Bundesheer keine Empfehlung die Stopp-Corona-App zu verwenden.
Im Bereich der Forschung gibt es Ausnahmen zur DSGVO – hier sind die Datenschutzbeauftragten gefordert.

Interessant dazu ist die Feststellung von Frau Bundesminister Mag. Tanner, dass im österreichischen Bundesheer Covid19 Testdaten von Soldaten und Bediensteten zu Forschungszwecken verwendet werden. Dies wäre ausschließlich nur mit persönlicher Zustimmung der betroffenen Patienten oder durch Anonymisierung der Daten möglich. Die Weitergabe solcher Daten an „Dritte“ wäre ohne Zustimmung nicht statthaft. Es ist davon auszugehen, dass dazu der Datenschutzbeauftragte des BMLV klare Richtlinien erlassen hat und die Personalvertretung eingebunden war.

Covid-19 Weitere Maßnahmen für den Bundesdienst

Maßnahmen für den Bundesdienst werden im Bundesheer durch interne Befehle und Regelungen umgesetzt. Im Ministerrat wurden dazu folgende Maßnahmen festgelegt.

Quelle: https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/45_13_mrv.pdf

Der Zulassungsbescheid für den Covid-19 mRNA Impfstoff

EU Zulassung des mRNA-Impfstoffes

Der COVID-19-mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert) – hat nur eine bedingte EU Zulassung die auf ein Jahr beschränkt ist.

Sämtliche Corona-Impfstoffe werden angesichts der Tatsache, dass es sich um biotechnologische Arzneimittel handelt, im Rahmen des zentralen Zulassungsverfahrens, auf Empfehlung der EMA von der europäischen Kommission zugelassen.

Für das Arzneimittel „Comirnaty – COVID-19-mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert)“, dessen Merkmale in Anhang I des zuständigen Beschlusses der EU zusammengefasst sind, wird eine bedingte Zulassung gemäß Artikel 3 und Artikel 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 erteilt. Der „Comirnaty – COVID-19-mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert)“ ist mit folgender Nummer in das Arzneimittelregister der Union eingetragen: EU/1/20/1528.

Die Geltungsdauer der Zulassung beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Beschlusses. Dieser Beschluss ist an BioNTech Manufacturing GmbH, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz, Deutschland gerichtet. Brüssel, den 21.12.2020 Für die Kommission Margaritis SCHINAS Vizepräsident

Hier finden sie den Zulassungsbescheid der EC: https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2020/20201221150522/dec_150522_de.pdf

Diese Datenbank des Bundesamtes für Sicherheits im Gesundheitswesen gibt Auskunft über alle zugelassenen Arzneimittel – https://aspregister.basg.gv.at/aspregister/faces/aspregister.jspx?_afrLoop=408288987647627&_afrWindowMode=0&_adf.ctrl-state=iybcjeouf_4

Aktuell sind für Österreich 3 Covid-Impfstoffe zugelassen

Comirnaty (COVID-19-mRNA-Impfstoff)
Zulassungsinhaber BioNTech
Zulassung am 21. Dezember 2020.

COVID-19 Vaccine Moderna (COVID-19-mRNA-Impfstoff)
Zulassungsinhaber Moderna
Zulassung am 6. Jänner 2021

COVID-19 Vaccine AstraZeneca
Zulassungsinhaber AstraZeneca
Zulassung empfohlen am 29.01.2021
Produktinformation AstraZeneca: https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/covid-19-vaccine-astrazeneca-product-information-approved-chmp-29-january-2021-pending-
endorsement_en.pdf

Hier werden auf der Internetseit der BASG Behörde (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) zugelassene Covid-Impfungen veröffentlicht.
https://www.basg.gv.at/konsumentinnen/wissenswertes-ueber-arzneimittel/covid-19-impfstoffe

Maskenpflicht FFP2 /KN95 – Beschaffungsvorgänge Tragepflicht

Die aktuell beim ÖBH ausgegebenen FFP2 Schutzmasken

Nach Auskunft der DKRA (Europas führender Prüfgesellschaft) sind in der EU 8 Milliarden Masken im Umlauf. Es ist derzeit leider nicht auszuschließen dass aus „Altbeständen“ auch viele Masken mit keiner ordnungsgemäßen Zulassung im Umlauf sind bzw. sich in Lagern befinden. Das Schnellwarnsystem der EU hat seit Beginn der Pandemie 166 Produktwarnungen bzw. Rückrufe für Atemschutzmasken ausgesprochen. Die Lage in Österreich bestätigt das EU Lagebild. 560.000 FFP2 Masken Rückruf in der Steiermark im Sommer 2020, ebenso in Salzburg 630.000 FFP2 Masken. Sogar 20 Millionen Masken die durch das Rote Kreuz beschafft wurden waren im November 2020 von Mängeln betroffen. Es gibt also Grund zur Sorge und Wachsamkeit. Eine parlamentarische Anfrage gibt detaillierte Auskunft über verschiedene Prüfverfahren, Kennzeichnung und fordert den Gesundheitsminister auf für Klarheit zur Funktionsfähigkeit und zum Stand der in Österreich im Umlauf befindlichen Masken zu sorgen.

Interessant dazu sind aktuelle Verdachtsfälle zu groben Missständen im Bereich des BMI was die Zertifizierung von FFP2 Masken betrifft. Auch der Volksanwalt hat sich bereits eingeschaltet. Die Prüfung der Zertifizierung der im Bundesheer aktuell ausgegebenen FPP2 Masken aus chinesischer Produktionen ist derzeit im Gange.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_05182/fnameorig_881622.html

Zugelassene Prüfstellen für Schutzmasken in der EU

Aktuelle Strafanzeigen gegen die Bundesregierung und ihre Minister

Die österreichischen Gerichte beschäftigen derzeit einige Strafanzeigen zu Covid-19 Maßnahmen und zu den LockDown-Maßnahmen, die bei verschiedenen Staatsanwaltschaften eingelangt sind und bereits zu ersten Ermittlungsverfahren geführt haben. Für alle Minister, die Regierung und alle betroffenen Personen, Institutionen und Umsetzungsorgane in den Ministerien, bei Bund Land und Gemeinden gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Artikel von bkftv.at Gastautor Herbert Unger – Vertrauliche Kommunikation über:
Threema ID: hcclnoname WUU3ZJJV oder hccl_noname@protonmail.com
Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.
Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung.

Quellenverweise entweder direkt im Artikel oder hier:

eHealth-Verordnungsnovelle 2021
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/35

Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/34

Corona-Freiheitspass“ für Österreich (4383/J)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_04383/index.shtml

65 Prozent der FFP2 Masken defetk?
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_05158/fnameorig_880814.html

Durchführung Covid Test – Verhalten als Patient Checkliste zum Eigenschutz (21 Dez 20)
https://bkftv.at/2020/12/20/durchfuehrung-covid-test-verhalten-als-patient-checkliste-zum-eigenschutz/

Covid19 Screeningprogramm – eine staatliche Rasterfahndung? (22. Dez 2020)
https://bkftv.at/2020/12/22/covid19-screeningprogramm-eine-staatliche-rasterfandung/

Ethikkommission genehmigt COVID-19 Biobank im AKH Wien? (29. Nov 2020)
https://bkftv.at/2020/11/29/ethikkommission-genehmigt-covid-19-biobank-im-akh-wien/

Erwarten Berufssoldaten Nachteile bei Covid-Test- und Impfverweigerung? (23. Nov 2020)
https://bkftv.at/2020/11/23/erwarten-berufssoldaten-nachteile-bei-covid-test-und-impfverweigerung/

Staatliche Impfstrategie in Österreich mit Freiwilligkeit oder Zwang zum Ziel? (25. Okt 2020)
https://bkftv.at/2020/10/25/staatliche-impfstrategie-in-oesterreich-mit-freiwilligkeit-oder-zwang-zum-ziel/

Das neue Zwangsregister e-Impfpass und eine zukünftige Impfpflicht (4. Aug 2020)
https://bkftv.at/2020/08/04/das-neue-zwangsregister-e-impfpass-und-eine-zukuenftige-impfpflicht/

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