Schießunfall durch einen Assistenzsoldaten in Eberau – kein Personenschaden

Eberau, 7. 2. 2021

bhUm etwa 21 Uhr hat sich, durch einen als Assistenzsoldaten dienstversehenden Rekruten (19) des Österreichischen Bundesheeres, vermutlich aufgrund unsachgemäßer Handhabung seiner Dienstwaffe (Glock 17), ein Schuss gelöst.

Zum Glück wurden durch diesen Vorfall weder die beiden Soldaten noch die beiden vor Ort, im Neben-Container, befindlichen Polizisten gefährdet.

Wie es genau zu diesem Vorfall gekommen ist, ist noch Teil der, sofort durch den Kompaniekommandanten, eingeleiteten Disziplinarverfahrens.

Zur psychologischen Bewältigung, wurde wie in solchen Fällen üblich, die Betreuung und Nachbehandlung mit einem Heerespsychologen eingeleitet.

Der Soldat wurde unmittelbar nach dem Vorfall am Grenzübergang abgelöst, die Waffe wurde zur weiteren Überprüfung abgenommen und weitere Maßnahmen sind von der fachärztlichen Beurteilung abhängig.

 

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