ÖVP – Unterbrechung des Sonderlandtages: SPÖ tritt demokratische Rechte mit Füßen

Eisenstadt, 18. 2. 2021

Landtagspräsidentin Dunst setzt den Termin für den eingeforderten Sonderlandtag zeitgleich mit dem U-Ausschuss fest. Der 2. Landtagspräsident korrigiert diesen Fauxpas durch eine Sitzungsunterbrechung, denn die Abgeordneten können so ihre Landtagsarbeit nicht wahrnehmen

„Die Vorgehensweise der SPÖ rund um das Raumplanungsgesetz wird immer skurriler“, fasst Klubobmann Markus Ulram die Vorgänge rund um das kritisierte Raumplanungsgesetz zusammen und führt aus: „Landtagspräsidentin Dunst wählt für den eingeforderten Sonderlandtag just den gleichen Termin, an dem der U-Ausschuss zur Commerzialbank tagt. Und damit nicht genug bringt die SPÖ spontan nach einer überraschenden Einigung mit Bundesministerin Gewessler die Vorlage eines neuen Entwurfs zum Raumplanungsgesetz ein, ohne jemanden einzubinden und ohne den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, sich ordentlich darauf vorzubereiten. Dieses politische Foul werden wir nicht tolerieren. Unser 2. Landtagspräsident Georg Rosner hat richtig gehandelt.“

 

Rosner: Unterbrechung der Sondersitzung war aus demokratischer Sicht notwendig

Rosner Logo
Bgm. Georg Rosner, ÖVP, 2. Landtagspräsident

„Ich will keinen politischen Wirbel, denn das wollen die Menschen nicht. Dennoch musste ich dieses Mittel heute aus zwei Gründen anwenden: Der Termin der Sonderlandtagssitzung kollidierte mit dem U-Ausschuss. Damit werden Abgeordnete an ihrer Pflicht zur Sitzungsteilnahme gehindert. Außerdem wurde ein 20 Seiten langes Raumplanungsgesetz wieder einmal wenige Minuten vor der Landtagssitzung eingebracht. Wie soll ein Landtagsabgeordneter ein Gesetz innerhalb von wenigen Minuten lesen, diskutieren und beraten“, erklärt der 2. Landtagspräsident Georg Rosner und betont: „Ich habe heute als Korrektiv gehandelt und den Fehler der Präsidentin korrigiert, damit die Landtagsabgeordneten ihre Arbeit gewissenhaft erledigen können. Um diese Vorbereitung zu gewährleisten, wird die Sitzung am Freitag um 9.00 Uhr wieder aufgenommen.“

 

 

Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages:

 

Möglichkeit zur Sitzungsunterbrechung:

Gemäß §12 Abs 7 ist der Präsident jederzeit berechtigt, die Sitzung auf längstens 48 Stunden zu unterbrechen.

 

Teilnahmepflicht:

Gemäß § 17 Abs 1 ist jeder Landtagsabgeordnete verpflichtet, an den Sitzungen des Landtages und der Ausschüsse, in die er gewählt ist, teilzunehmen.

Gemäß § 44 Abs 1 sind die Ausschussmitglieder verpflichtet, an den Sitzungen und Arbeiten des Ausschusses teilzunehmen.

 

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