Gesundheitstelematikgesetz: Keine gratis Covid Tests für ELGA Aussteiger?

Was heute im Gesundheitsausschuss des Parlaments beschlossen wurde hat weitreichende Auswirkungen auf alle Österreicher im staatlichen Gesundheitsregister ELGA in dem sich das eImpfregister befindet (kein OptOut möglich). Erstaunlich ist das in der Aussendung der Parlamentsdirektion zu dieser Sitzung heute im Gesundheitsausschuss kein Wort über die Einbindung der Datenschutzkommission und des Datenschutzrates erwähnt wird. Es werden hier weitreichende Eingriffe und ein automatisierter Datenaustausch zwischen verschiedenen staatlichen Registern mit personenbezogenen Gesundheitsdaten von 9 Millionen Österreichern beschlossen – alles ohne Bedenken zum Datenschutz der Bürger? Der Antrag der FPÖ zum gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen und Zwangstestungen,  in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde abgelehnt.

Bei ELGA OptOut haben zukünftig voll versichterte Österreicher und Steuerzahler keinen Zugang zu den Gratis Covid Tests?

Ausgabe „gratis“ CovidTests an Bürger nur wenn eMedikamention in ELGA aktiviert ist – somit sind alle Bürger Österreichs die aus ELGA (OptOut) ausgetreten sind ausgeschlossen !

Bei der Ausgabe der Tests in den Apotheken, die die Verordnungen verarbeiten dürfen, erfolgt die Identifizierung über das Stecken der E-Card oder die Sozialversicherungsnummer. Für die Ermittlung der bezugsberechtigten Personen ist wiederum der Dachverband der Sozialversicherungsträger zuständig. Allerdings ist eine Abgabe nur an jene Personen möglich, die der Teilnahme an der eMedikation oder an ELGA generell nicht widersprochen haben, ist der Begründung des vorliegenden Abänderungsantrags zu entnehmen.

Ab sofort werden auch SARS-CoV-2-Tests im ELGA gespeichert

Weiters beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ in der Fassung eines Abänderungsantrags eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz, die unter anderem die Speicherung der Verordnungen für die SARS-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) sicherstellt (1263/A).

Symbolbild pixabay.com

Alle Impfungen seit Dez2020 müssen nachgetragen werden

Die Gesetzesänderung enthält auch eine Verpflichtung für Gesundheitsdiensteanbieter, die von ihnen seit dem 27. Dezember 2020 verabreichten COVID-19-Impfungen, die nicht im zentralen Impfregister gespeichert wurden, nachzutragen. Außerdem sollen bestimmte Begriffe angepasst (eHealth statt e-Health, eImpfpass statt e-Impfpass, eMedikation statt e-Medikation) sowie die systemwidrige Einordnung der eMedikation behoben werden.

Automatisierter Datenaustausch zwischen ELGA und ESM

Die ELGA GmbH ist in Hinkunft berechtigt, die im zentralen Impfregister gespeicherten Angaben zu COVID-19 pseudonymisiert an den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister täglich zu übermitteln. Dies sieht ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien vor, der bei der Behandlung des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes (1214/A) eingebracht wurde. Zum Zwecke des Ausbruchs- und Krisenmanagements kann der Ressortchef die Daten mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten verknüpfen, was u.a. für die Ausstellung von Impfnachweisen erforderlich ist. Darin können laut Gesetz folgende Datenkategorien enthalten sein: Namen des Geimpften, Geburtsdatum, Angaben zum Impfstoff, Gesundheitsdiensteanbieter, Barcode bzw. QR-Code und eine Amtssignatur.

Neue Genesungsbescheinigung und Impfnachweise

Personen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter haben das Recht, elektronisch im Wege des Gesundheitsportals einen Impfnachweis und auch eine Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 in digitaler Form anzufordern oder auszudrucken oder sich von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausdrucken zu lassen. Da die Daten über abgelaufene Infektionen im Register anzeigepflichtiger Krankheiten (elektronisches Meldesystem, EMS) enthalten sind, sei es im Sinne eines serviceorientierten und verwaltungsökonomischen Vorgehens sinnvoll, neben der ärztlichen Bestätigung auch eine „Genesungsbescheinigung“ vorzusehen, die aus dem EMS generiert werden könne, heißt es in der Begründung. Diese ist auch mit einer Amtssignatur versehen.

Informationsweitergabe aus dem Impfregister?

Äußerst kritisch beurteilte Gerald Loacker (NEOS) die technische Umsetzung der Informationsweitergabe, da die Daten vom elektronischen Impfpass „abgesaugt“ und in das – temporäre – EMS übertragen werden. Da für die BürgerInnen dann nicht mehr nachvollziehbar sei, wer auf die Daten zugegriffen habe, befürchtete er einen weiteren Vertrauensverlust in Bezug auf ELGA. Außerdem müssten aus seiner Sicht auch überstandene COVID-Infektionen in den elektronischen Impfpass aufgenommen werden, verlangte er in einem Antrag.

Die Stimmen von ÖVP, GRÜNE und SPÖ bringen das neue Gesetz auf den Weg

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Regierungsfraktionen in der Fassung eines Abänderungsantrag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ angenommen. Die Abgeordneten Gerhard Kaniak (FPÖ) und Gerald Loacker (NEOS) zeigten sich befremdet darüber, dass der Bundesminister vor Erlassung von Verordnungen in diesen Fällen nicht den Beirat anhören müsse. Es werde im Gesetz nämlich eine explizite Ausnahme dafür geschaffen.

Antrag FPÖ – Verbot von Zwangsimpfungen und Zwangstestungen vertagt

Vertagt wurde hingegen der freiheitliche Entschließungsantrag, in dem die FPÖ erneut ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen und Zwangstestungen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder ähnlichen Infektionen stehen, verlangt (1256/A(E)) . Auch für einzelne Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen soll es demnach keine Impfpflicht geben dürfen.

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210222_OTS0151/gesundheitsausschuss-rechtliche-grundlagen-fuer-abgabe-von-antigen-selbsttests-durch-apotheken-beschlossen?utm_source=2021-02-22&utm_medium=email&utm_content=html&utm_campaign=mailaboeinzel

 

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