Kommt ein 5G-Kleinantennennetzwerk?

Auf Grundlage mehrerer Anfragen (Wien, Eisenstadt, Land Burgenland) sowie durch Einsicht in öffentliche Dokumente sowie Stellungnahmen des Österreichischen Gemeindebundes ist klar erkennbar, dass die flächendeckende Nutzung der Straßenbeleuchtung für verschiedene Sensoren und die computergesteuerte LED Beleuchtung schon sehr fortgeschritten ist. Grundlage dafür ist die ErP-Richtlinie (Eco-Design Requirements for Energy-related Products, 2009/125/EG) welche die Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz von Leuchten und Lampen festlegt. Immer wieder kommt aber auch das Thema „5G Kleinantennen“ und der zukünftige Ausbau in Gemeinden und Städten in die Schlagzeilen.

quelle: www.global5g.org

In einem aktuellen Bericht auf krone.at vom 12.03.21 heißt es von der Deutschen Telekom zum Ausbau von 5G Kleinantennen: „Höhere Frequenzen haben weniger Reichweite. Noch mehr Tempo – 5G soll tief in den Gigabit-Bereich vordringen – dies sei erst möglich, wenn Sendeanlagen im Frequenzspektrum von 3,5 Gigahertz zugeschaltet werden. In Zukunft soll dann sogar auf der 26-Gigahertz-Frequenz 5G-Mobilfunk stattfinden. Hier sind weit höhere Datenraten zu erwarten, allerdings auch geringere Reichweite: Je höher die Frequenz, umso schlechter breiten sich Funkwellen aus. Dabei kommen die sogenannten Kleinzellen ins Spiel.“
https://www.krone.at/2364067

 

„Kompakte 5G-Antennen für Straßenlaternen oder Hausfassaden, sollen künftig in großer Stückzahl ein feinmaschiges Netz im hohen Frequenzbereich bilden“

 

Die Auskunftsfreude zum Thema Verbauung von 5G Kleinantennen in Straßenlaternen oder Hausfassaden hält sich bei Bund, Land und Gemeinden in Grenzen und ist überschaubar. Die Plattform FragDenStaat.at hilft den Bürgern und Organisationen, ihre Informationsrechte gegenüber Behörden wahrzunehmen. Über diese gemeinnützige Plattform ist es möglich Behörden in Österreich nach Auskünften und Informationen abzufragen. Grundlage für die Auskunftserteilung ist Auskunftspflichtgesetz (Österreich) Gesetzestext: Auskunftspflichtgesetz (Österreich) Wir haben nachgefragt über die Plattform fragdenstaat.at und einige interessante Antworten aus Wien und dem Land Burgenland erhalten.

www.wien.gv.at

5G in Verbindung mit LED-Straßenbeleuchtung Anfrage an die Stadt WIEN

Auszug aus der Stellungnahme der Stadt Wien

  • Die LED Straßenlaternen in Wien sind mit keinen 5G Modulen ausgerüstet.
  • Derzeit gibt es keine 5G Mikrozellen Hardware, die so klein ist um in Straßenlaternen verbaut werden zu können.
  • Es gibt derzeit keine Pläne Straßenlaternen als Kleinantennennetzwerk oder für Basisstationen zu nutzen.
  • Die Umstellung auf LED Beleuchtung ist in Wien derzeit in Arbeit und bereits zu 50% umgesetzt.
  • In Wiens Beleuchtung werden WLAN Lösungen betrieben die derzeit 400 Gateways umfasst.
  • IoT-Sensorik ist in Verwendung. Die Wiener Beleuchtung kann bei Bedarf mit verschiedenen Sensoren ausgestattet werden.
  • Keine klare Auskunft gibt es zur Erfassungsmöglichkeit von ruhenden und fließenden Verkehr.
  • Keine klare Auskunft gibt es zum Einsatz von Sensoren zur Messung von Lärm, Luftqualität und Ereigniserkennung.
  • Es wird ausgeschlossen, dass über LED Leuchten personenbezogene Daten transportiert werden.
www.wien.gv.at

Aktuell (Abfrage 2020) umfasst der Umrüstungsgrad knapp 50% des gesamten Leuchtenbestandes. Damit sind wir in Wien als Großstadt ein Vorreiter der LED-Beleuchtung im zumindest deutschsprachigen Raum. Nicht nur bei der Umrüstung sind wir up-to-date. So haben wir die Umstellung mit einigen wissenschaftlichen Studien zur Insektenanlockwirkung, Nachthimmelsaufhellung und Blendungswirkung begleitet oder eine eigene Überspannungsprüfmethode, gemeinsam mit dem AIT (Austrian Institute of Technologie) entwickelt. All das um Nachhaltigkeit zu erreichen.

Sollte es Bedarf an 5G-Equipment im Bereich von Mikrozellen geben, so muss ein Konzept ausgearbeitet werden, welches den Roll-Out, die erforderlichen Maßnahmen (und etwaige Begleitmaßnahmen) sowie die Kostentragung umfassen. Es wird nicht möglich sein durch Montage von IT-Hardware, ohne Beachtung der elektrotechnischen oder mechanischen Rahmenbedingungen, Netzwerke im Bestand zu integrieren.

Alle Details und weiterführende Links finden Sie in der öffentlich zugänglichen Stellungnahme der Stadt Wien.
https://fragdenstaat.at/anfrage/sind-die-led-straenbeleuchtungsmasten-in-wien-mit-5g-modulen-bestuckt-bzw-wenn-nein-konnen-diese-nachgerustet-werden/

5G in Verbindung mit LED-Straßenbeleuchtung Anfrage an das Land Bgld

Im Land Burgenland gibt es derzeit zu allen eingebrachten Fragen keine Planungen beim Ausbau der Straßenbeleuchtung mit Sensorik, 5G-Kleinantennen oder 5G Mikrozellen. Alle Details und weiterführende Links finden Sie in der öffentlich zugänglichen Stellungnahme der Stadt Wien.

https://fragdenstaat.at/anfrage/sind-die-led-straenbeleuchtungsmasten-im-burgenland-mit-5g-modulen-bestuckt-bzw-wenn-nein-konnen-diese-nachgerustet-werden/

5G in Verbindung mit LED-Straßenbeleuchtung Anfrage an das Magistrat EISENSTADT – leider keine Antwort

Seit mehr als 60 Tagen über der gesetzlichen Frist keine Beantwortung durch das Magistrat Eisenstadt – Bgm Steiner (ÖVP) https://fragdenstaat.at/anfrage/sind-die-led-straenbeleuchtungsmasten-in-eisenstadt-mit-5g-modulen-bestuckt-bzw-wenn-nein-konnen-diese-nachgerustet-werden/

In einem aktuellen Artikel der ÖVP Burgenland auf BKFTV.at lässt Bgm Steiner (ÖVP) jedoch aufhorchen:

Mit Bürgern auf Augenhöhe kommunizieren

bkftv.at

Kommunizieren mit den Bürgern auf Augenhöhe ist enorm wichtig. Bürger haben das Recht auf umfassende Informationen aus der Verwaltung und Politik sowie aus landesnahen Gesellschaften“, erläutert ÖVP-Verfassungssprecher Thomas Steiner. „Wir sprechen uns als Volkspartei Burgenland in aller Deutlichkeit für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und für eine Informationspflicht der Behörden aus. Denn staatliche Transparenz soll zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme werden“, so Steiner abschließend. Wir haben die Stadt Eisenstadt über die Plattform fragdenstaat.at an die überfällige Antwort erinnern und sind gespannt, ob zu unserer Anfrage mit „Bürgern auf Augenhöhe“ kommuniziert wird. Alle Details zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses der ÖVP Burgenland auf BKFTV.at – https://bkftv.at/2021/03/10/volkspartei-burgenland-fuer-rasche-abschaffung-des-amtsgeheimnisses/

„Die Organe des Bundes […] haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.“ Das Österreichische Auskunftspflichtgesetz ist kein Informationsfreiheitsgesetz im eigentlichen Sinn, da nur Auskünfte, nicht Einsicht in Akten geregelt wurde sowie der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit ihm übergeordnet ist. Interessant dazu ist aktuell der politische Vorstoß der Bundesregierung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und eine Ausweitung der Informationspflicht von Behörden.

Der Österreichische Gemeindebund sieht 5G Kleinantennen kritisch

Zur Digitalisierung und dem weiterer Ausbau der Telekom-Sendeanlagen im öffentlichen Bereich von Gemeinden gab es in der September Ausgabe 2020 im Magazin Kommunal des Österr. Gemeindebundes eine interessante Stellungnahme zu lesen. Der Gemeindebund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau des 5G-Netzes mit 5G Kleinantennen in sensiblen Gemeindebereichen aus, kann sich aber beschränkt die Verbauung auf der Straßenbeleuchtung vorstellen. Die Forderungen des Gemeindebundes:

  • Kleinantennen weg vom öffentlichen Eigentum!
  • Weg von Kindergärten, Schulen, Gemeindeämtern….!
  • Beschränkt vorstellbar auf der Straßenbeleuchtung!
  • Die bisherige Kleinantennenforderung muss fallen!
  • Bei sensiblen Standorten muss eine Ablehnung bestehen!
  • Keine Tragemasten im öffentlichen Gut!
quelle: https://global5g.org/sites/default/files/BookletA4_5gCells.pdf

Nach starken Widerständen gegen die Tragemastenregelung dürfte das Ressort diese Linie nicht mehr vertreten, liest man im Artikel auf Seite 20 Magazins Kommunal siehe Quellenangabe Gemeindebund.at

Der Gemeindebund fordert verstärkte Transparenz beim Ausbau der Kleinantennen

Quelle: Präsentation Städtetag 2018 www.staedtebund.gv.at (www.sbr-netconsulting.com)

In einem Schreiben vom 23. Jänner 2020 an das Bundesministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nimmt der Gemeindeverband eine klare Stellung zum 5G Ausbau ein. Auszug aus der Stellungnahme: „Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2018 wurden die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau der Breitbandinfrastruktur für die 5. Generation der Mobilfunknetze umgesetzt. Darin wurde die verstärkte Mitbenutzung von bereits vorhandener Infrastruktur vorgesehen. Auch die Gemeinden werden dabei stärker in die Pflicht genommen werden als private Grundstückseigentümer. Durch die verstärkte Ausdehnung von Kleinantennen für den 5G-Ausbau wurden allerdings bereits in vielen Gemeinden auch Bedenken über die notwendige Verdichtung des Mobilfunknetzes gegeben, die sich in einigen Fällen zu handfesten Protesten ausgeweitet haben. Nun haben es die Gemeinden praktisch nicht in der Hand, steuernd bei der Verdichtung des 5G-Netzes mitzuwirken, erleben aber immer wieder auch die negative Stimmung dagegen.

Quelle: Präsentation Städtetag 2018 www.staedtebund.gv.at (www.sbr-netconsulting.com)

Im Sinne des vom dortigen Ressort wahrzunehmenden Konsumentenschutzes und der öffentlichen Gesundheitsinteressen müssen daher mit den Ausbauerleichterungen des TKG im 5G-Bereich auch Verpflichtungen der Mobilfunkbetreiber im Sinne der Gesundheit und der Transparenz sowie Aufklärung über mögliche Beeinträchtigungen verankert werden, die über allgemeine Informationskampagnen hinausgeht und auf die von den Konsumenten aufgeworfenen Fragen in den Ausbaugemeinden konkret einzugehen hat. Eine verstärkte Kommunikation über die beanspruchten Standorte und deren allfällige Auswirkung auf die Bevölkerung ist daher ein gesamtösterreichisches Desiderat, das aus kommunaler Sicht nicht nur auf freiwilliger Basis der Betreiber, sondern möglichst rasch verpflichtend umgesetzt werden muss.“

Die Städte-Infrastruktur auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft?

In einer öffentlich verfügbaren Präsentation zur Rolle der österreichischen Städte zur Breitband- und 5G-Infrastruktur und –anwendungen in Feldbach im Jahr 2018 sind die Zukunftspläne und technischen Möglichkeiten im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung klar dargestellt und dokumentiert. Auch der Ausbau mit „SmallCells“ 5G Kleinantennen samt der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur sind in dem Dokument angedacht. Das Dokument finden Sie über nachstehenden Link.

Quelle: Präsentation Städtetag 2018 www.staedtebund.gv.at (www.sbr-netconsulting.com)

https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/staedtetag/2018/tagungsunterlagen/2018AK4_B_02_Breitband-_und_5G-Infrastruktur_und_-anwendungen_Ernst-Olaf_Ruhle-final.pdf

Was sagt das Gesetz – Leitungsrechte (§§ 5 ff TKG 2003)
TKG-Novelle 2019 Nutzung fremder Infrastruktur

Quelle: Präsentation Städtetag 2018 www.staedtebund.gv.at (www.sbr-netconsulting.com)

Das TKG 2003 räumt Leitungsrechte sowohl an Privatgrundstücken, als auch an öffentlichem Gut und – für sog. Kleinantennen – an öffentlichem Eigentum ein. Leitungsrechte über öffentliches Gut stehen unentgeltlich zu. Im Gegensatz dazu erhält ein privater oder öffentlicher Eigentümer eine einmalige Abgeltung in Höhe der Wertminderung seines Grundstücks/Objekts. Die RTR hat im Oktober 2019 eine Verordnung, die WR-V 2019, erlassen, die für verschiedene Infrastrukturtypen Richtsätze für die Abgeltung enthält. Diese Richtsätze decken nur die Wertminderung ab. Andere allenfalls bestehende Ansprüche, wie Schadenersatz für Flurschäden oder Aufwandersatz, können zusätzlich gefordert werden, wenn eine gesonderte Rechtsgrundlage für diese Ansprüche besteht. Nur Bereitsteller von Kommunikationsnetzen können Leitungsrechte in Anspruch nehmen. Der konkrete Inhalt des jeweiligen Leitungsrechts ergibt sich aus der Vereinbarung der Beteiligten oder aus der Entscheidung der Regulierungsbehörde, wenn keine Einigung erzielt werden kann.  Leitungsrechte sind keine Enteignungen. Letztere verschaffen dem Begünstigten das Eigentum am Grundstück (oder Teilen davon) oder Dienstbarkeiten. Diese Rechte schaffen durch die Eintragung im Grundbuch eine stabile neue Rechtssituation. Bei Leitungsrechten muss der Berechtigte bei Bauvorhaben des Grundeigentümers auf eigene Kosten seine Leitungen entfernen. Leitungsrechte sind daher nur weichende Rechte.

Wo werden wir zukünftig 5G-Antennen begegnen?
An Haltestellen, Schaukästen oder unter Kanaldeckeln alles wird möglich!

Es bleibt somit spannend im Bereich der Technik und dem Ausbau der 5G Infrastruktur. Ob das Straßenbeleuchtungsnetzwerk in Österreich dabei eine „tragende“ Rolle für 5G-Kleinantennen spielen wird werden wir beobachten und weiter darüber berichten.

quelle: https://global5g.org/sites/default/files/BookletA4_5gCells.pdf

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++

Quelle:
https://www.krone.at/2364067

https://bkftv.at/2020/10/06/5g-thema-gemeinde-keine-kleinantennen-und-tragemasten-auf-oeffentlichem-gut/

https://gemeindebund.at/september-2020-ausgabe-von-kommunal-erschienen

https://fragdenstaat.at/anfrage/5g-anfrage-zu-eisenstadt/

https://www.fmk.at/presse/presseaussendungen/2018/die-meisten-5g-stationen-sind-so-klein-wie-eine-wlan-box/

https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/wettbewerbsregulierung/infrastrukturnutzung/Infrastrukturnutzung.de.html#heading_2__Leitungsrechte_____5_ff_TKG_2003_

https://www.wien.gv.at/verkehr/strassen/einrichtungen/beleuchtung/

https://global5g.org/sites/default/files/BookletA4_5gCells.pdf

https://maser.com.au/rf-solutions/wp-content/uploads/sites/10/2016/07/Kathrein-Small-Cell-Solutions-99812599-1.pdf

Share Button

Related posts