Zwei Anfragen zu „5G und Glasfaser in Eisenstadt“: Gemeinde hüllt sich in Schweigen, BI-E schickte „Erinnerung“

Foto: Anlage in Eisenstadt -hu-

Eisenstadt, am 15.3.2021 – Die überparteiliche Bürgerinitiative Eisenstadt (BI-E) appellierte an die Gemeinde, sie möge die Bevölkerung von Eisenstadt über die Standorte der 5G-Sendeanlagen sowie über die Versorgung der Haushalte mit Glasfaseranbindungen informieren. Alternativ zu 5G tritt die BI für den Ausbau des städtischen Glasfasernetzes ein. 5G gefährde nachweislich die Gesundheit der Bevölkerung durch gepulste Mobilfunkbestrahlung. Glasfaser hingegen sei eine ungefährliche Alternative und leiste das Gleiche wie 5G.
Um Information über 5G und Glasfaser in Eisenstadt zu erhalten, hat die Bürgerinitiative Eisenstadt bereits am 8. und 9.12.2020 über die Plattform „Frag den Staat“ zwei Anfragen an die Gemeinde Eisenstadt gerichtet: Gem. Bgld. Auskunftspflichtgesetz sind Fragen binnen einer Frist von acht Wochen zu beantworten. Da die Gemeinde diese Frist ignorierte, hat nunmehr die Bürgerinitiative Eisenstadt eine Erinnerung an die Gemeinde verschickt.

Die beiden Anfragen der BI-E sowie deren Erinnerung sind auf der Plattform www.fragdenstaat.at öffentlich einsehbar:

BI-Anfrage v. 8.12.2020 5G in Eisenstadt:
https://fragdenstaat.at/anfrage/5g-anfrage-zu-eisenstadt/

Derzeit funken schon ca. 1.500 der rund 18.000 Mobilfunkstationen in Österreich mit 5G. Im Laufe der nächsten Jahre wird 5G bald überall verfügbar sein. Die Bürgerinitiative Eisenstadt richtete daher an die Stadtgemeinde Eisenstadt nachstehende Fragen zum Status des 5G-Netzes in der Landeshauptstadt Eisenstadt….

BI-Anfrage v. 9.12.2020 Glasfasernetz in Eisenstadt:
https://fragdenstaat.at/anfrage/anfrage-01_2020-glasfasernetz-in-eisenstadt/

https://pixabay.com/de/photos/glasfaser-aussenbereich-cyber-6066262/

Nur 1,9 Prozent der österreichischen Haushalte beziehen Internet über Glasfaser. Damit ist Österreich Schlusslicht in Europa. Seit 2017 wurden im Burgenland bisher nur rund 8.300 Haushalte zusätzlich angeschlossen. Während andere Bundesländer Mittel der Breitbandmilliarde für den Ausbau des Glasfasernetzes nutzen, bleibt das Burgenland leider wieder auf der Strecke, weil sich niemand dafür zuständig fühlt. In Eisenstadt wurde 2015 die Versorgung mit leistungsfähigem Glasfasernetz von A1 deutlich erweitert. Mehr als 4.800 Haushalte bekamen einen verbesserten Breitbandzugang mit spürbar schnelleren Datenübertragungen und die Möglichkeit Kabelfernsehen zu empfangen. Die Bürgerinitiative Eisenstadt richtete an die Stadtgemeinde Eisenstadt Fragen zum Status des Glasfasernetzausbaues in Eisenstadt…..

Die BI-E schickte über die Plattform bereits eine Erinnerung an die Gemeinde.

Zu den Antworten hüllt sich Bgm Steiner (ÖVP) in Schweigen

In einem aktuellen Artikel der ÖVP Burgenland auf BKFTV.at lässt Bgm Steiner jedoch aufhorchen:

Mit Bürgern auf Augenhöhe kommunizieren

Kommunizieren mit den Bürgern auf Augenhöhe ist enorm wichtig. Bürger haben das Recht auf umfassende Informationen aus der Verwaltung und Politik sowie aus landesnahen Gesellschaften“, erläutert ÖVP-Verfassungssprecher Thomas Steiner. „Wir sprechen uns als Volkspartei Burgenland in aller Deutlichkeit für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und für eine Informationspflicht der Behörden aus. Denn staatliche Transparenz soll zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme werden“, so Steiner abschließend. Alle Details zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses der ÖVP Burgenland auf BKFTV.at https://bkftv.at/2021/03/10/volkspartei-burgenland-fuer-rasche-abschaffung-des-amtsgeheimnisses/

Die Plattform FragDenStaat.at hilft den Bürgern und Organisationen, ihre Informationsrechte gegenüber Behörden wahrzunehmen. Über diese gemeinnützige Plattform ist es möglich Behörden in Österreich nach Auskünften und Informationen abzufragen. Grundlage für die Auskunftserteilung ist Auskunftspflichtgesetz (Österreich) Gesetzestext: Auskunftspflichtgesetz (Österreich) „Die Organe des Bundes […] haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.“ Das Österreichische Auskunftspflichtgesetz ist kein Informationsfreiheitsgesetz im eigentlichen Sinn, da nur Auskünfte, nicht Einsicht in Akten geregelt wurde sowie der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit ihm übergeordnet ist.

Die Angehörigen der anfragenden Bürgerinitiative Eisenstadt haben ein Recht darauf über den Stand des 5G Netzes und die Pläne zum Glasfaserausbau in Eisenstadt aus erster „amtlicher“ Hand informiert zu werden. Wird die „kleinste Großstadt der Welt“ mit Ihren Bürgern transparent und offen kommunizieren oder meint es die ÖVP und Bgm Steiner mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses und der Auskunftspflicht doch nicht so ernst?
Interessierte Bürger und die BI-E warten somit weiterhin geduldig auf die Beantwortung der Anfragen. Mit der Zuversicht, dass staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme wird in Eisenstadt.

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++

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