Datenschützer äußern schwere Kritik am grünen Pass und ELGA Benachteiligung

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SPÖ-Drobits: Datenschutzrat muss früher in Gesetzgebung eingebunden werden

Wien (OTS/SK) – Die Vertreter der SPÖ im Datenschutzrat (DSR) haben in der dieswöchigen Sitzung schwere Kritik am angestrebten europäischen Impfpass geäußert: „Die letzte Woche überfallsartig vorgenommenen Novellierungen des Epidemiegesetzes und des Covid-19 Maßnahmengesetzes entsprechen weder technisch noch datenschutzrechtlich den notwendigen Voraussetzungen für die von der Bundesregierung geplanten, nationalen Anwendungen. Zudem enthalten die vorgenommenen Novellierungen äußerst komplexe, technisch nicht nachvollziehbare Annahmen sowie verfassungswidrige Bestimmungen.“

Stellungnahme des Datenschutzrates  vom 2. April 2021 – Geschäftszahl: 2021-0.237.527

Der Datenschutzrat hat in seiner 255. Sitzung am 30. März 2021 einstimmig beschlossen, zu den beiden im Betreff genannten Themenstellungen folgende Stellungnahme abzugeben:

A) Vorhaben betreffend die Einführung eines Digitalen Grünen Zertifikates für Personen, die gegen COVID-19 geimpft wurden, sowie für Personen, die von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesen sind, und für Personen, die auf SARS-CoV-2 getestet wurden;

Zu Pkt. A: Der Datenschutzrat ersucht die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, den Datenschutzrat laufend über die Entwicklung der Verhandlungen in der EU zum Vorhaben Digitales Grünes Zertifikat zu informieren, damit der Datenschutzrat seine Aufgabe der Beratung der Bundesregierung ausüben kann. Empfohlen wird, diesbezüglich ein eigenes Gesetz vorzulegen. Das Datenschutzniveau einer solchen österreichischen Implementierung, auch einer Übergangslösung, darf EU-Vorgaben – insbesondere im Hinblick auf das Kriterium der Unbeobachtbarkeit des Verhaltens der Nutzer (dezentrale Verifikation) – nicht unterschreiten.

B) Diskriminierung von Personen, die eine Opt-Out-Erklärung hinsichtlich der Teilnahme an ELGA abgegeben haben;

Zu Pkt. B: Der Datenschutzrat verweist auf seine bisherige Position zum Thema Opt-Out bei ELGA, wonach den aus ELGA herausoptierten Patienten aus diesem Umstand keine Nachteile erwachsen dürfen. Diesbezüglich verweist der Datenschutzrat auf seine Stellungnahmen vom 15. Jänner 2020, GZ 2020-0.027.156, zum Gesundheitstelematikgesetz sowie vom 4. April 2011, GZ BKA-817.301/0002-DSR/2011, zum Elektronische Gesundheitsakte- Gesetz – ELGA-G, und regt an, organisatorische Lösungen zu finden, damit keine Benachteiligung von Personen, die aus ELGA herausoptiert haben, eintritt und das Prinzip der freiwilligen Teilnahme an ELGA nicht unterlaufen wird.

Die österreichische Lösung sei technisch, rechtlich und medizinisch äußerst problematisch und vermutlich auch nicht EU-kompatibel.

Darüber hinaus hielt der Datenschutzrat fest, dass er bei schwierigen datenschutzrechtlichen Problemstellungen von Beginn an in die Gesetzgebung einzubinden sei, damit die Datenschutzkompetenz des Rates und der Datenschutzbehörde im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtig werden kann. SPÖ-Datenschutzsprecher Drobits: „Dies war bei der gegenständlichen Vorlage nicht der Fall, wie man am Ergebnis deutlich erkennen kann.“

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Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++ Symbolfotos pixabay.com

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