Rastplatz Steinfeld:  ASFINAG sorgt für datenschutzkonforme Sicherheit ihrer Gäste an den Raststationen

Foto: hu bkftv.at

Der 5G Ausbau sowie die ständig fortschreitenden Überwachungsmaßnahmen und Forschungsprojekte mit technischen computergesteuerten KI-Softwareanwendungen im Bereich des Innenministeriums zur Gesichtserkennung sensibilisieren die Bürger und machen sie zu aufmerksamen „Beobachtern“. Besucher der ASFINAG Raststation Steinfeld haben uns bei bkftv.at  über eine Videosysteme an der Raststationen informiert. bkftv.at hat bei der ASFINAG zum Rastplatz Steinfeld nachgefragt.

Videoeinrichtungen dienen dem Schutz und der Sicherheit

Die Videoeinrichtungen am Rastplatz Steinfeld dienen den Zwecken der ASFINAG im laufenden Betrieb. Es sind dies die Erfassung der Auslastung von Stellplätzen, sowie Eigen-/Objektschutz des Auftraggebers und Schutz der anwesenden Betroffenen und deren Eigentum bzw. der Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten.

Videonetzwerk der ASFINAG nicht per Funk vernetzt

Die Kameras des Rastplatzes Steinfeld sind nicht mittels Mobilfunk sondern verkabelt an das Videonetzwerk der ASFINAG angebunden. Auf den Fotos sind die dafür notwendigen Anschaltkästen zu erkennen. Zusätzlich sind auch WLAN Einrichtungen für den Internetzugang montiert, welcher der Öffentlichkeit und den Gästen an der Raststation zur Verfügung stehen.

Im Videonetzwerk der ASFINAG sind
keine 5G Technologie bzw. 5G SmallCells im Einsatz

Foto: hu bkftv.at

Keine Videoüberwachung von Kennzeichen, Fahrzeugen und Personen auf der Raststation

Am 19. April 2019 berichtete der Standard über die seit 2018 gesetzliche Möglichkeit zur digitalen Kennzeichenerfassung. „Die Möglichkeit, verdeckt Kennzeichen vorbeifahrender Autos aufzunehmen und beispielsweise mit Fahndungslisten abzugleichen, wurde bereits im Jahr 2005 in das Sicherheitspolizeigesetz aufgenommen. Am 15. August 2018 wurden – als Teil des Überwachungspakets – die Möglichkeiten erweitert – mittlerweile dürfen auch die Type, Marke sowie die Farbe des Fahrzeugs und Bilder des Fahrzeuglenkers ausgewertet werden. Ziel der Regierung ist es, auch auf die Section-Control-Kameras des Autobahnbetreibers Asfinag zugreifen zu können. Noch scheitert das an den technischen Gegebenheiten: Die Bandbreite der Anlagen reicht nicht aus, um die Daten an die Polizei zu übertragen.“

Nach Mitteilung der ASFINAG gibt es an der Raststation Steinfeld keinen Testbetrieb, auch nicht mit dem Innenministerium. Eine systematische Erfassung von Kennzeichen, Fahrzeugen und Personen findet nicht statt. Es werden daher auch keine personenbezogenen Daten erfasst oder an Dritte übermittelt.

ASFINAG Kameras dienen auch der Verkehrsbeobachtung

Allgemein betreibt die ASFINAG Kameras zum Zweck der Verkehrsbeobachtung, der Erzeugung von Verkehrsinformationen, Sicherstellung des Verkehrsflusses uns der Unterstützung von Einsatzdiensten bei verkehrlichen Ereignissen. Die ASFINAG betreibt ihre Videobeobachtung entsprechend der DSGVO. Verantwortlich für die Videobeobachtung ist die Geschäftsführung, im Sinne der DSGVO wurden für jede Gesellschaft der ASFINAG Datenschutzbeauftragte bestellt.

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Verfassungsgerichtshof hebt 2019 Teile des Sicherheitspakets auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aus Anlass eines von SPÖ- und NEOS-Nationalratsabgeordneten  (G 72–74/2019) und eines weiteren von SPÖ-Bundesratsmitgliedern (G 181–182/2019) eingebrachten Antrages mehrere Gesetzesbestimmungen des 2018 verabschiedeten „Sicherheitspakets“ als verfassungswidrig aufgehoben.

Die aufgehobenen Bestimmungen betreffen

  • die verdeckte Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen
  • die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen durch die Sicherheitsbehörden

Die ASFINAG engagiert sich im Rahmen ihrer Aufgaben in nationalen und internationalen Forschungsprojekten mit Zukunftsthemen wie unter anderem der Kommunikation von Autos zueinander und mit der Straßen Infrastruktur (C-ITS). Die ASFINAG ist nicht an Forschungsprojekten im Bereich der Videoüberwachung, Gesichtserkennung und Fahrzeugverfolgung beteiligt.

Foto: hu bkftv.at

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, bedient sich die ASFINAG – Gruppe verschiedener Datenanwendungen, in welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der ASFINAG. https://www.asfinag.at/privacy/

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++ Fotos (hu)

Quellen:

https://www.derstandard.at/story/2000101759311/technische-ueberwachung-durch-den-staat-nimmt-mehr-und-mehr-zu

https://www.vfgh.gv.at/medien/Kfz-Kennzeichenerfassung_und__Bundestrojaner__verfass.de.php

https://futurezone.at/netzpolitik/das-kann-die-gesichtserkennungssoftware-der-polizei/400534747

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