Pensionistenverband (PVÖ): Öffnungsverordnung für Vereine nicht praktikabel

Eisenstadt, 18. 5. 2021

Die aktuelle „Öffnungsverordnung“ ist ein bürokratisches Monster. Durch Einschränkungen und Bürokratie wird Vereinen das Leben schwer gemacht.

pvö
Helmut Bieler, Präsident Pensionistenverband Burgenland

„Wir im Pensionistenverband sind uns dessen bewusst, dass die Öffnungsschritte ab 19. Mai trotz sinkender Corona-Zahlen und trotz weiter voranschreitender Impfrate nicht jegliche gesundheitliche Vorsorge und Umsicht vermissen lassen dürfen“, betont Helmut Bieler, Präsident des Burgenländischen Pensionistenverbandes. „Aber“, so Bieler weiter, „damit Umsicht und Vorsorge von allen mitgetragen werden, sollten die relevanten Bestimmungen klar, verständlich, logisch nachvollziehbar und auch praktikabel sein. Leider ist die aktuelle „Öffnungsverordnung“ ein bürokratisches Monster. Diese Verordnung mag vielleicht vorsichtig sein, sie ist aber auf gar keinen Fall ein praktikabler Weg in die angekündigte Freiheit!“

Anhand eines Beispiels zeigt Bieler die Schwächen dieser Verordnung auf. Pensionisten dürfen zwar gemeinsam mit Berufstätigen und SchülerInnen – also Personengruppen, die noch in geringer Zahl bzw. gar nicht geimpft sind – in einem überfüllten öffentlichen Bus zum Einkaufen, zu Arztbesuchen oder aufgrund von Behördenwegen von A nach B fahren; mieten aber Pensionistengruppen – deren Mitglieder nahezu lückenlos geimpft sind – einen Bus für eine Ausflugsfahrt, so darf dieser Bus nur zur Hälfte besetzt sein. „Wer versteht das?“, fragt Bieler.

„Die aktuellen Regelungen mit Quadratmeterbeschränkungen, halben Buskapazitäten, Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht, Kontaktdatenerfassung, Präventionskonzept, Covid-Verantwortlichen, usw. machen nicht nur dem PVÖ, sondern dem gesamten Vereinswesen im Burgenland das Leben schwer“, so Bieler, „es ist zu hoffen, dass weitere Öffnungsschritte bald kommen und auch logisch besser nachvollziehbar sind. Gerade die ältere Generation, die zu einem Großteil bereits geimpft ist, viele bereits auch die 2. Teilimpfung erhalten haben, stellen aus epidemiologischer Sicht keine Gefahr mehr dar. Daher müsse allen genesenen, geimpften und getesteten Personen ihre Grund- und Freiheitsrechte so schnell wie möglich wieder zurückgegeben werden“, fordert Landespräsident Helmut Bieler abschließend!

 

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