DSGVO Epidemiegesetz: Totales Systemversagen im grünen Gesundheitsministerium

Screenshot Gesundheitsministerium

Wenn ein Grüner Minister alle „Register“ zieht müssen die Datenschützer wachsam bleiben

Viele Österreicher haben nach dem Rücktritt des Herrn Ex-Gesundheitsministers Anschober (Grüne) geglaubt mit Dr. Mückstein aus dem Personalpool der Grünen würde nun endlich ein Fachmann folgen. Spätestens mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zum Epidemiegesetz ist bei vielen Bürgern die volle Ernüchterung eingetreten. Der neue Gesundheitsminister Dr. Mückstein zieht im wahrsten Sinne des Wortes alle „Register“ und möchte den „gläsernen Patienten“ mit Vollzugriff exklusiv in seinem grünen Ministerium installieren. Ein Gesetzesentwurf mit einer sehr kurzen Begutachtungsfrist dokumentiert dieses Vorhaben.

Keine Einsicht durch den Bürger und Patienten in die Daten der neuen Register

Den Österreichern werden nun nach dem eImpfregister (Zwangsregister ohne OptOut) welches zumindest eine Protokollierung und Einsichtnahme durch den Patienten vorsieht zwei weitere neue Register aufgezwungen, zu denen es keine einfache Einsichtnahme gibt. Sowohl im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) als auch im zukünftigen neuen Register des Gesundheitsministeriums wird es keine Einsicht durch den Patienten geben. Nur mit einem jährlichen schriftlichen Auskunftsbegehren nach der DSGVO wird es dem Patienten möglich sein an die Daten in diesen Registern heranzukommen. Ein Verwaltungsaufwand auf den viele Bürger leider verzichten werden. Dies, obwohl im ELGA bereits alles klar geregelt wäre.

Symbolfoto: pixabay.com

Riesige Datenbank über Covid19 erkrankte und geimpfte Österreicher

Je nach Durchimpfung werden zukünftig bis zu 60% der Österreicher, zumindest alle geimpften und erkrankten Covid-Patienten im EMS und zusätzlich in der neuen Datenbank im Gesundheitsministerium gespeichert sein. Die Verknüpfung des EMS mit dem Melderegister ist bereits erfolgt und im Parlament beschlossen worden. Geht es nach Gesundheitsminister Dr. Mückstein sollen weitere staatliche Register verknüpft werden. Das Bildungsregister und das Personenstandsregister sind hier im Gespräch. Dies eröffnet viele Möglichkeiten der Datenanalyse bis hin zur Feststellung der verbleibenden „nicht Geimpften“. Im Parlament wurde am 21.12.20 mit dem 136. Bundesgesetz die Möglichkeit einer Verknüpfungsabfrage mit dem staatlichen Melderegister im Rahmen von Covid19 Screeningprogrammen geschaffen.

EMS: Einzigartige Datenbank aller Österreicher mit Handy- und e-Mail Zuordnung

Nicht zu vergessen ist, dass im EMS auch die Handynummer und eine Mail-Adresse zum Patienten gespeichert ist und zur Covid Nachverfolgung ein Screeningprogramm im Parlament beschlossen wurde. Dies könnte auch das Interesse heimischer und ausländischer Nachrichten- und Geheimdienste, sowie von Ermittlungsbehörden wecken. Immerhin sind aktuell im EMS die personenbezogenen zuordenbaren Handynummern und Mail-Adressen von fast allen 8 Millionen Österreichern gespeichert. Derzeit die einzige aktuelle Datenbank in Österreich die mit einer sehr hohen Datenqualität diese Kommunikationsdaten zur Verfügung stellt. Dies natürlich mit Zustimmung der Österreicher am Covid Test- und Impfformular. Die entscheidende Frage dazu ist, ob diese Daten im Sinne der DSGVO nach Ende der Covid Epidemie von Amts wegen zu löschen sind oder dies nur auf Ansuchen der Bürger auf Löschung stattfindet. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser „Datenschatz“ bestehen bleibt.

Aktuell wird ein EU-Staatsanwalt in Österreich installiert. Die Umsetzung der EU-Verordnung zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-VO) hat eine entsprechende Regierungsvorlage, die heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS im Nationalrat beschlossen wurde, zum Ziel. Die unabhängige Behörde soll mit 1. Juni 2021 die operative Tätigkeit aufnehmen. Dazu soll – samt Änderungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, des Finanzstrafgesetzes und des Strafgesetzbuchs – das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen werden.

BKFTV berichtete zur Möglichkeit einer staatlichen Rasterfahndung bereits im Dezember 2020 https://bkftv.at/2020/12/22/covid19-screeningprogramm-eine-staatliche-rasterfandung/

Mit der neuen App eImpfdoc (verantwortlich die ELGA GmbH) auf den neuen Tabletts in den Impfstraßen oder bei den impfenden Ärzten sind nun auch die drei großen Telekombetreiber A1, Drei und Magenta mit ihren e-Impfpass Modellen in die digitale Datenwelt des Impfens eingestiegen. BKFTV berichtete.

https://bkftv.at/2021/05/16/eimpfdoc-app-qr-code-alles-sicher-bei-betreibern-und-zugriffsberechtigen/

Das Recht auf Registerforschung

Im Dokument „Schutz sensibler Daten“ Position der Gesundheitssektionen VIII und IX des BMASGK stößt man auf den Hinweis: „Das Recht auf Registerforschung besteht unabhängig davon, ob das betreffende Register personenbezogene Daten (ART. 4Z 1 DSGVO) enthält oder nicht. Gemäß § 2 d Abs 2 Z 3 FOG (Forschungsorganisationsgesetz) sind wissenschaftliche Einrichtungen berechtigt von der ELGA Ombudsstelle die Bereitstellung von Daten zu verlangen“. Man kann nun erahnen, dass die Forschung bereits ihre Finger nach dem „Datenschatz“ der Gesundheitsdaten aller Österreicher ausgestreckt hat. Auf diesen besonderen Bereich der Datenforschung gilt es durch die Datenschutzbehörde besonders genau hinzuschauen, da es dazu in der DSGVO einige gesetzliche Ausnahmen gibt was den Zugriff der Forschung auf staatliche Registerdaten betrifft.

Dachverband gegen Sammlung hochsensibler Patientendaten

„Wie schlecht die Novelle des Epidemie- und Maßnahmengesetzes ist, merkt man schon daran, dass alle relevanten Stellen sich gegen diese beabsichtigte Datensammlung auflehnen.“ Mit diesen Worten kommentierte der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz heute eine Meldung der Austria Presse Agentur (APA). So lehne der Dachverband der Sozialversicherungsträger die geplante Sammlung von Sozialdaten in einem externen Register ab. So seien laut der Stellungnahme des Dachverbands weder Zweck, Umfang oder Dauer der Datenverarbeitung im Gesetz definiert. Für die Sicherheit der übermittelten hochsensiblen Daten könne die Sozialversicherung nicht mehr garantieren, deshalb werde diese auch nicht stattfinden.

Um welche sensiblen Daten von 8,8 Millionen Österreichern geht es:

  • alte Daten des Arbeitslebens
  • aktuelle Daten des Arbeitslebens
  • Daten zum Erwerbswesen
  • Daten zu Reha-Aufenthalte und Krankenständen
  • Daten zum Einkommen
  • Daten zu Arbeitslosigkeiten
  • Daten zum Bildungsweg
  • Daten zur Gesundheit (Impfstatus, Genesung, Infizierung, Testungen)

Diese Datensammlung soll in einem neuen staatlichen Register im Gesundheitsministerium zusammengeführt werden.

Statistik Austria deckt völlige Unwissenheit des Gesundheitsministers auf

Das neue Register soll auch im Statistikregister abgebildet werden. Somit wird der Kreis der Zugriffsberechtigten immer größer und größer.

Aus der Stellungnahme der Statistik Austria: „Der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ liegen weder die Identifikationsmerkmale der im EMS enthaltenen betroffenen Personen noch deren verschlüsselte Fremd-bPK-GH vor. Das bPK-AS existiert nicht als Verwaltungs-bPK und es besteht ein generelles gesetzliches Verbot zur Führung von Korrespondenzlisten von bPK-AS zu Identifikationsmerkmalen. Das bPK-GH stellt im Gegensatz dazu ein Verwaltungs-bPK dar. Eine Umschlüsselung von einem bPK in ein anderes bPK unterwandert die Bereichsabgrenzung des bPK-Systems und stellt einen Verstoß gegen das gesetzlich gebotene Pseudonymisierungssystem bPK-AS des Bundesstatistikgesetzes 2000 dar.“

Ein Gesundheitsminister der ein neues Gesetz auf den Weg bringt und im Rahmen der Begutachtung im Parlament derartige Wissenslücken und Unkenntnis zum Umgang mit  personenbezogenen Daten im Bereich der staatlichen Register und der Statistik Austria aufgedeckt werden, sollte so schnell als möglich von seinen Aufgaben entbunden werden. Denn hier versagt sowohl sein Kabinett als auch sein Beamtenstab im Ministerium.

Der Gesundheitsminister will eine Verordnungsermächtigung für weiter Maßnahmen

Der neue Gesundheitsminister lässt sich mit dieser anstehenden Novelle weitere Verordnungsermächtigungen zur Bürgerüberwachung ausstellen. Dazu muss im Parlament die Notbremse gezogen werden. Haben die Verfassungsberater des Herrn Bundespräsidenten bereits eine Prüfung eingeleitet? Das Schweigen des Grünen Präsidenten zu den Aktionen des Grünen Gesundheitsministers ist beeindruckend.

ELGA GmbH erklärt Gesundheitsminister die Verfassung

Und wieder kommt die Verfassung ins Spiel. Denn das zentrale Impfregister darf laut der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA GmbH) verfassungsrechtlich nicht aus ihr ausgegliedert werden. Diese Ungeheuerlichkeiten zeigen eindeutig auf, dass ÖVP und Grüne nur den gläsernen Bürger im Sinn haben. Nämlich einen neuen Überwachungsstaat nach altem, uns leider wohl bekannten, Muster zu schaffen. Den Machenschaften von ÖVP und Grünen, uns immer mehr transparenter zu machen, muss schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden, schreibt die FPÖ in einer aktuellen Aussendung.

Epicenter Works ein Verein holt den Staat wieder auf den Boden der Realität zurück

Aus der Stellungnahme von Epicenter Works: Im EMS sollen aber laut Entwurf nicht nur unsere Impfdaten zu finden sein. In dieser Datenbank werden Covid-19 Erkrankte mit geimpften Personen zusammengeführt, ergo wird dort bald beinahe die gesamte österreichische Bevölkerung abgebildet sein. Laut § 4 Absatz 8a sieht der Entwurf des neuen Epidemiegesetzes Erschreckendes vor: es soll eine Verbindung mit aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände einer Person vollzogen werden. Fast alle unserer Lebensbereiche werden in dieser Datenbank durchleuchtet werden. Das kann nicht das Mittel für den Zweck der „Qualitätssicherung“ oder „des Monitorings der Wirksamkeit von Maßnahmen“ sein, wie es im Entwurf beschrieben ist. Zwar sollen die Daten pseudonymisiert werden, aber die Kombination der Daten zu Bildungsweg, Krankenständen, Erwerbshistorie und Genesungs- bzw. Impfstatus macht es möglich, Personen eindeutig in dieser Datenbank zu identifizieren. Als wäre das nicht schon bedenklich genug: Diese Daten sollen dann zusätzlich im Statistik-Register gespeichert werden, was natürlich wiederum den Kreis der Zugriffsberechtigen immens erweitert. Dadurch entsteht ein großes Missbrauchspotential und vergrößert die Gefahr eines Datenskandals im Einflussbereich des Gesundheitsministeriums. Diese Bestimmung ist aus Datenschutzsicht keineswegs tragbar und sollte komplett gestrichen werden.

Epicenter Works zur Datenschutz-Folgenabschätzung ja, nein, vielleicht?

Wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) hervorgeht, dass eine Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, muss die verantwortliche Person noch vor der Verarbeitung die Datenschutzbehörde konsultieren. Wenn das Risiko von hochriskanten Verarbeitungen nicht durch Abhilfemaßnahmen gesenkt werden kann, sind sie von der Datenschutzbehörde anzuzeigen. Dadurch kann die Behörde die geplante Datenverarbeitung prüfen und Empfehlungen aussprechen oder auch die Datenverarbeitung einschränken bzw. ganz untersagen. Das Ministerium kommt in seiner DSFA zu dem Schluss, dass mit der Verarbeitung nur geringe bzw. mittlere Risiken einhergehen. Dieses Ergebnis zweifeln wir stark an. Es geht hier um sensible Gesundheitsdaten nahezu der gesamten Bevölkerung, deren weites Bekanntwerden auch erhebliche langfristige Nachteile mit sich führen kann. Aufgrund der technischen Ausgestaltung der EU-konformen Zertifikate und deren Verwendung für private Eintritte zu Betriebsstätten, werden unsere Daten auch von einem besonders großen Kreis an Organisationen, potenziell europaweit, verarbeitet werden. Wie man hier von einem geringen oder mittleren Risiko sprechen kann, ist uns unerklärlich. Geht es um die sensiblen Gesundheitsdaten der österreichischen Bevölkerung, sollte die Datenschutzbehörde immer einbezogen werden.

Liebe Leser und interessierte „Betroffene“. In den Quelldokumenten können Sie sich umfassend bis ins Detail einlesen. Sie werden staunen was in den Stellungnahmen zu Tage tritt. Möglicher Weise werden Sie auch schockiert und verärgert sein nach dem Studium. Das Parlament ist nun gefordert die Rechte der Bürger zu wahren und zu schützen. Da im NR eine ÖVPGRÜNE Mehrheit regiert ist wie schon mehrmals der Bundesrat als Vertretung der Interessen der Bundesländer die letzte Instanz um solche Gesetze vorläufig zu stoppen. Doch warten wir ab ob im Nationalrat die bis heute eingebrachten 16.000 Stellungnahmen zum Anlass genommen werden den Gesetzesentwurf neu zu überarbeiten und die betroffenen Institutionen und Dienststellen einzubinden. Wir werden weiter darüber berichten.

#österreich #covid19 #corona #coronavirus #bundesregierung #pass #daten #gläsenerbürger

Quellenangaben:

Stellungnahme Epicenter Works
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_103067/imfname_972773.pdf

Stellungnahme Österreichischer Gemeindebund
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_107382/imfname_975212.pdf

Stellungnahme Dachverband der Sozialversicherungsträger
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_107339/imfname_975206.pdf

Stellungnahme ELGA GmbH
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_107181/imfname_975203.pdf

Stellungnahme Statistik Austria
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_105392/imfname_975151.pdf

Stellungnahme Bioethikkommission
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:ba1f33aa-9a50-4e4f-a7d0-2e58eef34c89/Stellungnahme_COVID_April_2021.pdf

Stellungnahme Datenschutzrat
https://www.bmj.gv.at/dam/jcr:8bb4a62c-d489-4a24-9a6f-dc6c7fc94538/Stellungnahme%20des%20Datenschutzrates%20Gr%C3%BCner%20Pass.pdf

Datenschutzfolgensbschätzung
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00122/imfname_955921.pdf

Positionspapier der ÖGTelemed
https://www.aerztekammer.at/documents/261766/548282/Green+Pass+WKO+%C3%96%C3%84K+%C3%96GTelemed+2021.pdf/02cf32c7-3f29-c9c0-5bda-5b38b3f53e5a

Presseaussendung der FPÖ
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210520_OTS0046/fpoe-schnedlitz-regierung-soll-murkserei-rund-um-gruenen-pass-sofort-stoppen?utm_source=2021-05-20&utm_medium=email&utm_content=html&utm_campaign=mailaboeinzel

Grundlagenartikel von Epicenter Works
https://epicenter.works/content/die-saeulen-des-gruenen-passes-ueberwachbarkeit-ein-exorbitanter-datenberg?fbclid=IwAR29gLhrbUcQPZ5gzeMMHS5pUMorj1OgKfyb74Bjvk9eTZMp5283PDDq62s

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