Was steht in den aktuellen Protokollen des Nationalen Impfgremiums?

 

Alle Impfempfehlungen für Österreich werden in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Impfgremium erstellt. Dabei handelt sich um eine Kommission laut §8 Bundesministeriengesetz zur fachlichen Beratung der oder des für Gesundheit zuständigen Ministerin oder Ministers. Geht man nach den online verfügbaren Protokollen scheint im gesamten Mai noch keine Sitzung stattgefunden zu haben. Zumindest gibt es noch keine öffentlichen Protokolle. In den Sitzungen am 23.4.2021 und 29.4.2021 wurde auszugsweise folgendes festgeschrieben und beschlossen.

Zum Grünen digitalen Covid-19 Pass

Derzeit besteht noch keine rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Grünen Passes (Green Certificate). Die Initiative hierfür kommt von der EU. (Digital) Green Certificates sollen sicheren, freien Personenverkehr innerhalb der EU wieder ermöglichen. Die Zertifikate sollen in allen EU Ländern gültig sein.

COVID-19 Impfstoffe mit Totimpfstoffen gleichzusetzen

Bei Totimpfstoffen muss kein Abstand zwischen Impfung und Organtransplantationen gegeben sein; bei Lebendimpfstoffen dahingegen 4 Wochen. Prinzipiell sind die aktuell zugelassenen COVID-19 Impfstoffe mit Totimpfstoffen gleichzusetzen, jedoch ist sicherheitshalber ein 2-wöchiger Abstand empfohlen, da es sich um neue Impfstoffe handelt – gilt sowohl für Donor als auch Empfänger.

Bei nicht aufschiebbaren oder akuten Transplantationen soll und kann gleich nach einer COVID-19 Impfung transplantiert werden; sonst ist ein Abstand von 2 Wochen empfohlen. Dasselbe gilt auch für geimpfte OrganspenderInnen.

Zur Impfung und Immunität

Es ist nicht gesichert, dass Personen nach Impfung mit eingeschränkter Immunantwort generell ausreichend geschützt sind. Positive Antikörper – unabhängig von der Titer-Höhe – bedeuten nicht, dass eine ausreichende Immunität sicher gegeben ist. Eine Korrelation zwischen AK-Titerhöhe und Immunität ist nicht existent. Gerade auch im niedrigen Titer- Bereich kann auch bei regulär immunkompetenten Personen, v.a. gegen neue Virusvarianten, kein Impfschutz garantiert werden. Die Möglichkeit eines Impfdurchbruchs sollte jedenfalls bewusst gemacht werden und es sollte darauf geachtet werden, das Umfeld verstärkt zu impfen.

Zur Restunsicherheit mach Covid Impfungen

Eine Restunsicherheit besteht immer bei dieser Personengruppe, unabhängig von verschieden gesetzten Schutzmaßnahmen. Es muss auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber besprochen werden, welche Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz gesetzt werden können und notwendig sind. Gleichzeitig sollen Personen, die arbeiten gehen möchten, nicht generell daran gehindert werden. Sie sollten aber gewarnt sein, dass ein gewisses Restrisiko auch nach einer Impfung weitergegeben ist und z.B. ein Aufenthalt in Sozialräumen nicht empfehlenswert ist.

2. Dosis bei Personen, die sich bei der 2. Dosis weigern, eine Impfung mit Vaxzevria zu bekommen

Das NIG empfiehlt, die derzeit verfügbaren Dosen von Vaxzevria vorwiegend für die 2. Impfung zu nutzen, gegebenenfalls auch im Abstand von 13 oder 14 Wochen zur 1. Impfung (sollte aufgrund von Lieferengpässen kein Vaxzevria Impfstoff verfügbar sein). Ein Wechsel von Vektor und mRNA-Impfstoffen wird weiterhin nicht empfohlen. Für einen vollständigen Impfschutz soll eine Impfserie mit dem Impfstoff beendet werden, mit dem sie begonnen wurde. Eine explizite Aufklärung zur Impfung hat durch die Ärzteschaft zu erfolgen, inkl. der Dokumentation des expliziten Wunsches der zu impfenden Person.

Bedarf an Impfstoffen im 3. und 4. Quartal 2021

Derzeit ist nicht abzuschätzen, wie sich die Infektions-Situation und Mutationen im 3. und 4. Quartal entwickeln werden. Der Impfschutz hält laut derzeitigen Daten 8 Monate an. Es kann jedoch noch nicht gesagt werden, ob und falls ja, wann Auffrischungsimpfungen notwendig sein werden.

Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums
Funktionsperiode 01.01.2020-31.12.2022

Dr. Bernhard Benka, MSc
Leiter der Abteilung für übertragbare Erkrankungen, Krisenmanagement und Seuchenbekämpfung im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Dr.in Katja Fischer
 Abteilung Impfwesen im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Univ. Prof.in Dr.in Heidemarie Holzmann
 Leiterin der Abteilung für angewandte medizinische Virologie am Zentrum für Virologie der Medizinischen Universität Wien, FA für Hygiene und Mikrobiologie, FA für Virologie, u.a. Leiterin der Nationalen Referenzzentrale für Masern, Mumps und Röteln, der Referenzzentrale für Arbovirus Infektionen beim Menschen sowie des Nationalen Referenzlabors für Hepatitis Viren, Vorsitzende der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln Elimination (NAVKO) am Robert-Koch-Institut in Deutschland, Vizepräsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Vakzinologie (ÖGVak)

StPhys Dr.in Ursula Karnthaler
Stadt Wien Gesundheitsdienst, Stellvertretende Abteilungsleiterin

Dr. Jean-Paul Klein
 Ehemaliger Leiter der Abteilung Impfwesen im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Mag.a Dr.in Daniela Kohlfürst
 Medizinische Universität Graz, Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz

Univ. Prof. Dr. Herwig Kollaritsch
ehem Medizinische Universität Wien, Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, FA f. Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, FA für Hygiene und Mikrobiologie, gerichtlich beeideter Sachverständiger (Tropenmedizin, Reisemedizin, Impfwesen)

Univ. Prof. Dr. Michael Kundi
 Medizinische Universität Wien, Zentrum für Public Health, Abt. für Umwelthygiene und Umweltmedizin, Funktion: Epidemiologie

Dr. Georg Palmisano
 Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Gesundheit, Landessanitätsdirektor

Priv. Doz.in Mag.a Dr.in Maria Paulke-Korinek, PhD
Leiterin der Abteilung Impfwesen im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Mag.a Daniela Philadelphy 
Abteilung Klinische Begutachtung Sicherheit & Wirksamkeit am Institut Begutachtung & Analytik, AGES Medizinmarktaufsicht – (BASG) Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Dr. Albrecht Prieler 
Impfreferent der Ärztekammer Burgenland; Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

Priv. Doz.in Dr.in Monika Redlberger-Fritz
 Medizinische Universität Wien, Zentrum für Virologie, u.a. Leiterin des Nationalen Influenza- Referenzlabors und Leiterin des Nationalen Referenzlabors für Respiratorische Synzytial Viren

SC Dr.in Katharina Reich 
Leiterin der Sektion VII, Chief Medial Officer – Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Dr. Marton Széll
 Facharzt für Infektiologie und Tropenmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Oberarzt und Leitung Infektionsambulanz

Dr.in Barbara Tucek, MSc
Leitung Abteilung Klinische Begutachtung Sicherheit & Wirksamkeit am Institut Begutachtung & Analytik, AGES Medizinmarktaufsicht – (BASG) Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Univ. Prof.in Dr.in Ursula Wiedermann-Schmidt, PhD
Medizinische Universität Wien, Vorstand des Zentrums f. Pathophysiologie, Infektiologie & Immunologie und Leiterin des Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin; Ärztl. Leiterin der Spezialambulanz für Impfungen/Reise-und Tropenmedizin der MedUniWien; Univ. Professorin für Vakzinologie; FÄ für Immunologie und FÄ für Spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene

Univ. Prof. Dr. Karl Zwiauer
Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, gerichtlich beeideter Sachverständiger

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Nationales-Impfgremium.html

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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