VFG Haidinger: Fotovoltaikausbau im Burgenland  – Wir stehen an der Seite unserer 171 Gemeinden

Der Verband Freiheitlicher und Unabhängiger Gemeindevertreter im Burgenland (VFG) besteht auf die Autonomie der burgenländischen Gemeinden – Eine Absolute im Landtag heißt nicht das Ende der verfassungsmäßig zugestandenen Rechte. In einer Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden; spricht sich der VFG grundsätzlich gegen eine einseitige, Kraft der absoluten Mehrheit der SPÖ im Burgenland und somit ohne weitestgehende Einbindung von Gemeinden, Landwirte und sonstigen Grundstücksbesitzer, Verfügung dieser Verordnung aus. „Der VFG“, so Manfred Haidinger, Präsident des VFG, „setzt hier, während alle anderen politischen Parteien ihre Klientel bedienen, klar auf die Gemeinden und deren verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Autonomie“.

Es soll an den Gemeinden liegen, wie sie sich in die Zukunft entwickeln wollen

Nur so hat der Bürger der Gemeinden dadurch auch die direkte Möglichkeit steuernd einzugreifen. Das verstehen wir als Basisdemokratie. „Hier stehen wir weit weg vom sehr „absolut herrschenden“ LH aber auch weit weg von den sehr apodiktisch auftretenden Grünen, und sind auch sehr entfernt von dem noch immer in der ÖVP vorherrschenden Konflikt zwischen Wirtschaft und Bauern, Stichwort Energie versus Ackerland“, so Haidinger abschließend.

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Einbindung von Gemeinden, Landwirte und sonstigen Grundstücksbesitzer

Der VFG spricht sich grundsätzlich gegen eine einseitige, Kraft der absoluten Mehrheit der SPÖ im Burgenland und somit ohne weitestgehende Einbindung von Gemeinden, Landwirte und sonstigen Grundstücksbesitzer, Verfügung dieser Verordnung aus. Dabei kann auch die nunmehrige Begutachtung keine Verbesserung erzeugen, wenn die SPÖ trotz oder wegen ihrer Gefangenschaft im Korsett des Lobbyings liefern muss.
So meinen es z.B. auch die Grünen unter dem Titel: „Großgrundbesitzer profitieren, 85 Prozent der jetzt geplanten Freiflächen sollen nur vier Eigentümern gehören. Es ist bereits das zweite Mal innerhalb eines Jahres, dass der SPÖ-Chef zum Nachteil des Burgenlandes, Großgrundbesitzern Privilegien einräumt. Nun sollen also statt Energiegemeinschaften und einer Solar-Revolution von unten wieder nur der Landadel zum Vorzug kommen“. Oder, so sieht es auch die ÖVP, die sich im Wesentlichen mit der Intransparenz der Festlegungen beschäftigt, weil sie selber kein Player bei der Vergabe war. Alle diese Sichtweisen greifen zu kurz und gehen aus Sicht des VFG an der eigentlichen Problematik vorbei.

Der VFG setzt im Wesentlichen auf die in der Verfassung den Gemeinden zugestandene Autonomie und das Recht auf Selbstverwaltung.

Dem VFG fehlt der echte demokratische und von allen Lobbys losgelöste Zugang – die Autonomie der Gemeinden, siehe dazu das sechste Hauptstück des B-VG.

Der vorliegende Entwurf reicht daher nicht aus, um die vielfältigen Möglichkeiten zur infrastrukturellen Robustheitssteigerung und gesamtgesellschaftlicher Resilienzsteigerung im Zuge der Energiewende zu nutzen. Ganz im Gegenteil. Die hauptsächliche isolierte Betrachtung von Einzelelementen ist für die Systemsicherheit sogar abträglich. Dieser fehlende Bezug zum Gesamtsystem zieht sich mehr oder weniger durch den gesamten Entwurf und widerspricht dem Grundsatz: „Das Verständnis für die Systemkomponenten (Details) ergibt sich stets aus der Kenntnis des Ganzen, nicht umgekehrt.“

Daher schlägt der VFG vor, die Verordnung dahingehend zu ändern dass:

Gemessen an der Größe einer Gemeinde in Verbindung mit ihrer Lage hinsichtlich der Photovoltaik-Fähigkeit ein Schlüssel festzulegen wäre, der den Gemeinden eine entsprechende ha-Größe für Eignungszonen zuordnet. Die Gemeinden in Eigenverantwortung diese Eignungszonen auch insbesondere hinsichtlich Krisensicherheit unter Schaffung von „Energiezellen“, eine dezentrale funktionale Einheit, für die eigene Gemeinde festlegen können und sollen, wodurch eine lokale Erzeugung und Energiebevorratung eine bestmögliche lokale Ausbalancierung zwischen Erzeugung und Verbrauch für die Zukunft sichergestellt werden kann. Somit werden auch mehrere Win-win- Situationen geschaffen.

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Alle Anstrengungen Richtung Klimaneutralität 2030 sich daher an folgenden
Grundforderung orientieren sollten:

  • Entlastung des übergeordneten Netzbetriebes durch ein netzdienliches
    (entlastendes) Verhalten
  • Verminderter Netz- und Infrastrukturausbaubedarf auf den vorgelagerten
    Ebenen (was auch honoriert werden muss, um Anreize für den
    Energiezelleneinsatz zu schaffen)
  • Erhöhung der Integrationsfähigkeit von PV-Anlagen auf Freiflächen
  • Erhöhung der Spannungsqualität durch lokale Glättung
  • Erhöhung der Energieeffizienz durch eine symbiotische Betrachtung in
    der Energiezelle
  • Besser kalkulierbare Strom- und möglicherweise auch Energiepreise
    durch die Nutzung von Synergien
  • Reduktion des Bezuges von Spitzenleistungen aus dem Netz
  • Aktive Einbindung der Bürger in die Energiewende / Teilhabe
  • Optional: eine gemeinsame NotstromversorgungNur durch diese Dezentralisierung, also das Herabbrechen auf Gemeindeebene ist es möglich Interessen von Lobbyisten und anderen Stakeholdern so gering wie möglich zu halten. Die krisensichere Stromversorgung darf nicht in der Hand von Spekulanten sein.

Die Gemeinden sind Garant dafür, dass sie erstrangig die Interessen ihrer Bürger und die der Gemeinde selbst bedienen bevor sie übergeordnete Interessen anderer erfüllen.

Somit wäre sichergestellt, dass die Bedarfe, die Vorort in den Gemeinden entstehen auch erst dort erfüllt werden. Es wäre also im Einvernehmen mit den Gemeinden, eventuellen Gemeindeverbänden und den Gemeindevertreterverbänden ein Schlüssel wie oben bereits dargestellt auszuarbeiten der es ermöglicht, eine Verordnung auf der Grundlage des Paragrafen 53a, für eine weitere Verbesserung der Autonomie der Gemeinden zu schaffen. Danach ist auf dieser Grundlage die Verordnung durch das Land zu erlassen. Dabei wird festgelegt, dass der Gemeinde auf dieser Grundlage ihre Autonomie nicht nur erhalten bleibt, sondern sogar noch gestärkt wird und sie somit mittels Gemeinderatsbeschluss ihre eigenen Eignungszonen festlegen kann aber nicht muss.

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Zusätzlich verhindert die Gemeindeautonomie die Bildung von Mega-PV-Freiflächen und durch diese Kleingliedrigkeit auch die Überlastung der Netze.

Nur so ist es möglich die verfassungsmäßig garantierte Autonomie der Gemeinden auch zu gewährleisten. Wir wissen, dass die Gemeinden in der Lage und auch willens sind zum entsprechenden Zeitpunkt dies auch umzusetzen.

Bekenntnis des VFG zum B-VG – der österreichischen Verfassung

Mit dieser Stellungnahme schließt sich der VFG weder der ÖVP Politik an, der es nach h.o. Ansicht lediglich darum geht, die Interessenslagen ihre Klientel zu erfüllen noch nimmt der VFG dabei Rücksicht auf die Grünen, die ebenfalls wie die SPÖ eine autokratische Politik verfolgen und es auch bei den Grünen nicht darum geht den Gemeinden in ihrer verfassungsgeschützten Autonomie das Recht der Entscheidung zu überlassen. Der VFG steht vielmehr auf der Seite der Gemeinden und der Durchsetzung ihrer verfassungsmäßig garantierten Autonomie auch hinsichtlich der Entscheidung zur Festlegung der Eignungszonen.

Nur dann, wenn den Gemeinden die alleinige Entscheidungshoheit überlassen bleibt ist es je nach Gemeindeinteresse möglich, die Dächer Offensive und die Nutzung von bereits versiegelten Flächen wie die Grünen es vermeinen zu forcieren auch das Hauptinteresse der ÖVP, herauszufinden wer hinter der Festlegung der Eignungszonen steckt wird durch die Kompetenz innerhalb der Gemeinden ganz leicht aufgelöst und die Forderung sehr gutes Ackerland nicht zu verbauen kann im Sinne des Gemeindeinternen Dialogs zur Zufriedenheit aller Gemeindebürger gelöst werden.

Jene Gemeinden die auch Wert auf ihre Blackout-Sicherheit, hier meinen wir die Möglichkeit der Stromautarkie, legen, können durch die Festlegung der Photovoltaik-Eignungszonen samt dazugehöriger Infrastruktur, ihre eigene Autarkie auch herstellen.

Bei entsprechender Unterstützung durch das Land stehen damit auch den übergeordneten Zielen, wie dem Ausbau der rechnerischen Stromautarkie des Landesals auch dem Beitrag zu den Klimazielen nichts im Wege.

Manfred Haidinger – Präsident des VFG
7000 Eisenstadt – Ruster Straße 70b
Tel: 0660 5072414 Mail: office@vfgb.at

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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