ARBÖ Burgenland: Wichtig beim Camping: Gasprüfung von Wohnwagen und Wohnmobil

Parndorf, 9. 9. 2021

Camping liegt voll im Trend. Ab sofort kann man den vorgeschriebenen Test der Gasanlage von Wohnmobilen und Wohnwägen beim ARBÖ Burgenland durchführen lassen. Ist alles okay, bekommt man die gelbe Prüfplakette. Franz Kiss war der erste Kunde im ARBÖ-Prüfzentrum Parndorf, der den Check an seinem Wohnmobil von Techniker Jürgen Brunner durchführen ließ.

Ab sofort können Reisemobile beim ARBÖ im Burgenland eine Gasüberprüfung machen. Im Prüfzentrum Parndorf war Franz Kiss der erste Kunde, der den Test von ARBÖ-Techniker Jürgen Bruner durchführen ließ.

„Der Sicherheit zuliebe sollten Wohnmobil und Caravan – bevor es in den Urlaub geht – einer Gasanlagenüberprüfung unterzogen werden“, empfiehlt Gerhard Graner, Cheftechniker beim ARBÖ Burgenland. Die Überprüfung in einem der drei zertifizierten Prüfzentren im Burgenland dauert rund eine Stunde und kostet für ARBÖ-Mitglieder 49,90 Euro. Alle anderen Camper müssen 96,35 Euro bezahlen. Das gelbe Prüfpickerl gilt zwei Jahre. „Es zahlt sich aus, schon jetzt den notwendigen Check für die Campingsaison im nächsten Sommer machen zu lassen“, so der ARBÖ-Techniker.

„Die Prüfplakette an Wohnmobilen und Wohnwägen wird gerne bei Campingplätzen gecheckt“, erklärt Graner. „Wichtig ist die Gasprüfung bei Reisen ins Ausland: Denn in vielen Staaten wird von der Polizei die Gültigkeit der Plakette kontrolliert. Und auch auf zahlreiche Fähren darf man nur, wenn das gelbes Pickerl auf dem Reisemobil klebt“, sagt der Techniker.

In den für die Gasanlagenüberprüfung zertifizierten ARBÖ-Prüfzentren Parndorf, Eisenstadt und Oberwart werden Heizung und Herd – wenn diese mit Flüssiggas befeuert werden – kontrolliert. Die Techniker des ARBÖ Burgenland haben dafür die Ausbildung nach Vorgaben der ÖVGW-Prüfrichtlinie G107 absolviert. Die ordnungsgemäße Prüfung umfasst obligatorisch folgende Punkte: Sichtprüfung, Dichtheit (Druckprüfung) und Funktionsprobe. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Bericht festzuhalten und dem Zulassungsbesitzer des Camping-Mobils nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

 

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