Bundesheer: Keine Covid-Schikanen für die Bediensteten

Bundesheergewerkschaft fordert eine effiziente Gestaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Wien (OTS) – Die neue Verordnung zur Eindämmung von Covid-19 mittels 3G-Regeln am Arbeitsplatz stellt für zahlreiche Bedienstete eine unnötige Schikane dar, wenn sie den 3G-Nachweis, also insbesondere die PCR-Testung, wie in einer Weisung des BMLV angeordnet, außerhalb der Dienstzeit einzuholen haben. Da der Dienstbeginn und das Dienstende oftmals mit den Öffnungszeiten von Arztpraxen und Apotheken zusammenfallen, sind zahlreiche Bedienstete damit in eine Zwangslage versetzt. „Es kann ja überhaupt nicht sein, dass sich der Bedienstete Urlaub nehmen muss, um zu einem PCR-Test zu kommen“, ärgert sich Manfred Haidinger, der Präsident der Bundesheergewerkschaft.

Foto Bundesheer: Carina KARLOVITS

Das Bundesheer verfügt in jeder Kaserne über eine Sanitätseinrichtung bzw. darf es für das Militär kein Problem darstellen, dienstliche Möglichkeiten zur Abnahme eines PCR-Testes zur Verfügung zu stellen. „Schließlich meistert das Bundesheer alle sanitätsdienstlichen Assistenzen für die Zivilbevölkerung ganz hervorragend; also muss es eine Leichtigkeit sein, dies auch innerhalb des Bundesheeres umzusetzen. Sollte es für einzelne Bedienstete nicht möglich sein, diese heeresinternen Testangebote wahrzunehmen, dann muss der Besuch einer Teststation in einer Apotheke oder einer Arztpraxis einem Arztbesuch gleichgestellt werden und auch in der Dienstzeit möglich sein“, so Haidinger.

Zentralstelle des BMLV in Wien mit Sonderregelung 48 Stunden Gültigkeit PCR Test?

Hinzu kommt noch, dass es im Verteidigungsressort zwei unterschiedliche Regelungen für die Gültigkeit von PCR-Tests gibt. Für die Bediensteten der Zentralstelle ist derselbe PCR-Test nur 48 Stunden gültig, für die Bediensteten des Bundesheeres außerhalb der Zentralstelle jedoch 72 Stunden. „Langsam wird es jetzt bizarr und es stellt sich schon die Frage, ob die Führung noch weiß, welches Durcheinander sie damit eigentlich anrichtet. Vor allem besteht überhaupt keine Notwendigkeit, dies unterschiedlich zu regeln. Gemäß der Verordnung der Bundesregierung sind die 72 Stunden vorgegeben und es ist nicht einzusehen, dass besonders eifrige Vollstrecker die Regelung zum Nachteil der Bediensteten eigenmächtig abändern“, stellt der Präsident der Bundesheergewerkschaft klar.

Es müssen bundesweite gleiche Regelungen zu Bundesbeamten getroffen werden !

Die Bundesheergewerkschaft fordert daher, alle Maßnahmen zur Einhaltung der Covid-Verordnung so dienstnehmerfreundlich wie möglich zu gestalten. Zusätzlich muss es für das gesamte Ressort eine einheitliche Regelung geben, wie mit diesen Vorgaben der Regierung zu verfahren ist. „Unsere Bediensteten leisten eine hervorragende Arbeit und haben es daher nicht verdient, dass sie durch überzogene Weisungen unnötigen Schikanen ausgesetzt werden“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft.

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