Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Eisenstadt, 3. 12. 2021

Echte Inklusion braucht endlich Taten!

 Zum von den Vereinten Nationen ausgerufenen Gedenk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen wachhalten soll, zieht der ÖIV Burgenland eine Zwischenbilanz, wie es um die Inklusion von behinderten Menschen bestellt ist.

Chancengleichheit bei Bildung und Arbeit

Die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt beginnt schon mit der entsprechenden Unterstützung in jungen Jahren. Eine gute Ausbildung als Grundlage für eine Chance auf dem Arbeitsmarkt ist für ein selbstbestimmtes Leben essenziell.

Daher fordert der ÖZIV Burgenland bundeseinheitliche Regelungen für die Schulassistenz – unabhängig davon, ob es sich um Pflichtschulen in Länderverwaltung oder Höhere Schulen in Bundesverantwortlichkeit handelt. Die Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen muss im nötigen Ausmaß gewährleistet sein, damit diese die gleichen Chancen auf Bildung haben wie Gleichaltrige ohne Behinderungen.

„Es kann doch nicht sein, dass Eltern von behinderten Kindern um Betreuungsstunden feilschen müssen, damit ihre Kinder eine Chance auf gute Bildung bekommen und somit eine Chance auf ein späteres selbstbestimmtes Leben!“ appelliert Ehrenpräsident Hans-Jürgen Groß.

Entlohnung statt Taschengeld

Wenn eine spätere Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht möglich ist, stehen die sogenannten Behindertenwerkstätten zur Verfügung. Diese stehen jedoch im Widerspruch in dem in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Für die Arbeit in diesen Einrichtungen erhalten die Betroffenen nur ein Taschengeld, sie bauen keinerlei Ansprüche aus dem Pensionssystem auf und bleiben somit ihr Leben lang auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Seit vielen Jahren fordern Interessensvertretung eine Änderung dieses Systems, also Entlohnung statt Taschengeld – getan hat sich noch nichts.

Barrierefreiheit

Essenziell für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Lebensführung für Menschen mit Behinderungen ist die Barrierefreiheit.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich verfassungsrechtlich garantiert. Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist dies gesetzlich geregelt.

Allerdings ist die Umsetzung dieses Gesetzes oftmalig nur äußerst mangelhaft und rudimentär vorhanden. Dies liegt u.a. an mangelnden einschlägigen Wissen von Architekten und Baumeistern.

Der ÖZIV Burgenland fordert daher eine verbindliche Einbindung von Sachverständigen für Barrierefreiheit in allen Bauverfahren. Nur durch diese profunde Expertise ist die ordnungsgemäße und nachhaltige Ausführung mit größtmöglicher Sicherheit für die Verantwortungsträger und für Menschen mit Behinderungen gewährleistet.

Rehabilitation für Kinder mit Behinderungen

Seit langem fordert der ÖZIV Burgenland einen gleichwertigen Zugang zu Rehabilitationsaufenthalten für geburtsbehinderte Kinder. Das Ausmaß und die Dauer eines Aufenthalts muss im Sinne des jeweiligen Kindes individuell bewilligt werden.

Etliche gewonnene Verfahren, die der ÖZIV Burgenland in den letzten Jahren für junge Mitglieder geführt hat, zeigen die Notwendigkeit dieser Änderung auf.

Persönliche Assistenz in der Freizeit

Zuhause statt stationär!
Eine einheitliche Regelung der Richtlinien in allen Bundesländern und ausreichend individuelle Stundenkontingente sind unbedingt erforderlich, damit die Betroffenen, egal wo Sie wohnhaft sind, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können.

Es kann nicht sein, dass es davon abhängt, wo man wohnt und ob und wieviel Stundenkontingente man erhält. 200 Stunden pro Monat sind nicht annähernd ausreichend, wenn man bedenkt, dass ein Monat 720 Stunden hat.

Ausreichende Förderungen für den ÖZIV Burgenland

Die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erfolgt in einem großen Ausmaß durch Behindertenorganisationen. Diese „Non-Profit-Organisationen“ können ihr Angebot teilweise nur durch die unentgeltliche Arbeit von Freiwilligen bieten. Für ein professionelles Angebot ist jedoch die finanzielle Absicherung durch ausreichende Förderungen von substanzieller Bedeutung.

Im Behindertensportbereich muss die finanzielle Ausstattung sichergestellt werden, um Menschen mit Behinderungen Zugang und Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten zu ermöglichen.

Hier wünscht sich der ÖZIV Burgenland vom Christkind, dass endlich verlässliche Förderungen vergeben werden, die dem Verein eine Möglichkeit zur Planungssicherheit bieten.

Neues Chancengleichheitsgesetz

Nächstes Jahr soll das neue Chancengleichheitsgesetz im Burgenland für Menschen mit Behinderungen in Kraft treten. Ich hoffe, dass sich diese Punkte dort wiederfinden, damit man wirklich von Chancen für Menschen mit Behinderungen sprechen kann und die Unterstützung durch die finanzielle Absicherung des ÖZIV Burgenland gewährleistet ist. Wir haben bis heute, Stichtag 03.12.2021, noch keine Förderzusage für das Jahr 2021 erhalten. So kann das nicht mehr weitergehen,“ sagt Hans-Jürgen Groß.

Über den ÖZIV Burgenland

Der ÖZIV Burgenland ist eine im Jahr 1978 gegründete Interessensvertretung von und für Menschen mit Behinderungen. Ziel des ÖZIV Burgenland ist es, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Lebensführung von behinderten Menschen zu ermöglichen. Das Angebot des ÖZIV Burgenland ist vielschichtig und reicht von der Beratung und Rechtsvertretung über Veranstaltungen, Hilfsmittelverleih, Sportangeboten bis hin zur Unterstützung von Unternehmen und Organisationen.

 

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