5G Bürgerinitiative Eisenstadt Petition Leerverrohrung : AufgrabungsGIS kommt im 1. Qu. 2022

Am 06.09.2021 brachte die 5G Bürgerinitiative Eisenstadt (BI-E) eine Petition betreffend gesetzliche Leerverrohrung der burgenländischen Netzstruktur in den Burgenländischen Landtag ein. Im zuständigen Petitionsausschuss wird die Peititon seit 06.10.2021 behandelt. Den Bericht zur Petition mit den Forderungen der Bürgerinitiative können Sie hier nachlesen: https://bkftv.at/2021/09/07/5g-buergerinitiative-eisenstadt-petition-gesetzliche-leerverrohrung-der-burgenlaendischen-netzstruktur/
Am 06.09.2021 brachte die 5G Bürgerinitiative Eisenstadt (BI-E) eine Petition in den Burgenländischen Landtag ein.
Mit 25.11.2021 liegt nun eine Stellungnahme der Gruppe 3 – Abteilung 2 der Burgenländischen Landesregierung vor
In Entsprechung des Schreibens der Landtagsdirektion, Zahl 1112/86-XXII.Gp.2021, und des Beschlusses des Petitionsausschusses des Burgenländischen Landtages vom 6. Oktober 2021, ersuchte die Stabsabteilung Verfassungsdienst und Legistik, in gegenständlicher Angelegenheit am 20. Oktober 2021, VDL/VD.A134-10060-2-2021, die Gruppen 1, 2, 3 und 4 sowie die Energie Burgenland AG, die kabelplus GmbH und die A1 Telekom Austria Group um eine Stellungnahme bis 20. November 2021.
Unter Bezugnahme auf das u.a. Schreiben betreffend „Petition der 5G Bürgerinitiative Eisenstadt (BI-E) betreffend gesetzliche Leerverrohrung der Burgenländischen Netzstruktur (E 19)“ wird im Auftrag der Abteilungsvorständin Nachstehendes mitgeteilt:
Ende 2020 ist die ZIS-Verordnung der RTR in Kraft getreten (ZIS-V 2019; BGBl II 50/2019). Diese regelt die Einmeldung und Abfrage von Daten in die Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten (ZIS). Die Gemeinden müssen u.a. geplante Bauvorhaben für die Ermöglichung einer Mitnutzung einmelden, damit Telekombetreiber zugleich mit einer Aufgrabung einer Gemeinde ihre Breitband-Leerrohre oder Glasfaserkabel mit einbauen können. Nachdem beim Breitbandausbau die teuersten Komponenten die Grabungsarbeiten sind, sollen auch alle Aufgrabungsarbeiten in den Gemeinden für eine Mitverlegung genutzt werden können. Um diese Aufgrabungen technisch einfach und mit der nötigen Lagegenauigkeit melden zu können, wurde unter Beteiligung der Abteilung 2 – HR Landesplanung die Applikation AufgrabungsGIS entwickelt.
Mit Hilfe der Applikation AufgrabungsGIS werden die nachstehenden Ziele verfolgt:
• Landesweite Erfassung von langfristig geplanten Grabungsvorhaben auf Straßen
• Möglichkeit zur Abfrage der Eintragungen als unterstützende Information zur Planung zukünftiger Grabungen
• Bereitstellung von Kontaktdaten zu den Eintragungen zur erleichterten Kontaktaufnahme zwischen den Organisationen
• Automatismen zur Notifikation von Ereignissen zu neuen, überarbeiteten oder gelöschten Eintragungen in Zuständigkeitsgebieten der Organisationen
• Schaffung von zentralen standardisierten Schnittstellen zur optionalen Integration der eingetragenen Informationen in Geoinformationssysteme in Organisationen
• Schafft eine Datengrundlage für die Koordination von Baumaßnahme im Breitbandbereich
• Erfüllung der ZIS Verordnung
Symbolfoto: Foto: https://pixabay.com/de/photos/glasfaser-winter-modautal-holz-5954859/
Es sind alle Bundesländer, bis auf Wien und Tirol (hier gibt es bereits bestehende Lösungen), bei der Entwicklung der Applikation AufgrabungsGIS involviert. Die vollständige Entwicklung der Applikation soll mit Dezember 2021 abgeschlossen sein. Aktuell werden bereits seitens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung Daten in das Aufgrabungs GIS eingepflegt. Die Applikation wird den burgenländischen Gemeinden wie auch den Leitungsverbänden und Telekomanbietern ab dem 1. Quartal 2022 gratis zur Verfügung stehen.
Zur rechtlichen Beurteilung wird Folgendes mitgeteilt:
Ver- und Entsorgungsleitungen sind von der Bewilligungspflicht des Bgld. Baugesetzes ausgenommen. Eine Verpflichtung zur „Mitverlegung einer präventiven Infrastruktur – Leerverrohrung für Glasfaserkabel „, sohin zu einem aktiven tun, ist dem Baurecht fremd. Bauträger können nicht über die Schiene von Bauvorschriften hiezu „verpflichtet werden“.
Bei Neuaufschließungen von Flächen in beispielsweise Bauland, sind aus ho. Sicht im Wege von Zusammenlegungsübereinkommen derartige Forderungen denkbar. Zumal auch Erdkabeln für definierte Stromleitungen hinkünftig bewilligungsfrei gestellt werden müssen – entsprechende Vorgaben gibt das Grundsatzgesetz nach den Bestimmungen des Starkstromwegegesetzes – ist auch diese Gesetzesmaterie keine geeignete Grundlage derartiges vorzusehen.
Im Auftrag der Abteilungsvorständin: Stefanie Fleischhacker
Abteilung 2 – Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft“
Das AufgrabungsGIS–Ein bundesländerübergreifendes Kooperationsprojekt von Geoland Villach
Umsetzungsvarianten: Eine Variante als reine Serverapplikation mit Client von LandesGISystemenüber api-Schnittstelle: SBG, OÖ, VBG. Eine Variante als Portalverbundapplikation mit Client ebenfalls von NÖ: KTN, BGLD, STMK, NÖ
Fa. BergWerk–auf Basis des gemeinsam entwickelten Pflichtenheftes Funktionalitäten definiert.
Hintergrund: Basemap, DOPGIP (Graphenintegrations-Plattform Österreich) www.gip.at

Für alle Firmen, Institutionen, Personen, die Politik und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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