Aktuelle Themen des Burgenländischen Gemeindebundes 2022

Eisenstadt, 18. 1. 2022

Ein Jahr mit Gemeinderats und Bürgermeisterwahlen bringt immer große Herausforderungen.
Für den Burgenländischen Gemeindebund steht dabei vor allem die persönliche Beratung und
Unterstützung der Gemeindevertreter im Vordergrund. Hilfreich wird dabei die positive
Grundstimmung, die durch die günstige Finanzsituation gegeben ist. Das 2.
Gemeindeunterstützungspaket des Bundes hat das Burgenland besonders begünstigt, sodass im
Ergebnis einige Gemeinden finanziell sogar besser dastehen, als vor der Pandemie, betont
Präsident Radakovits.

Durch die Abwicklung eines Teils dieses Pakets über den in dieser Finanzausgleichsperiode neu
geschaffenen Strukturfonds flossen viermal so viel Mittel ins Burgenland, als durch die übliche
Steuerverteilung. Dieser Strukturfonds war eine jahrelange Forderung des Bgld. Gemeindebundes
bei den Finanzausgleichsverhandlungen, um die wirtschaftlichen Nachteile und die historisch
gewachsenen Verteilungsdefizite abzufedern. Mit zwei Drittel aller Gemeinden ist das Burgenland
Hauptnutznießer dieser Förderschiene“, erläutert Radakovits.

Durch das kommunale Investitionspaket (1. Gemeindepaket) der Bundesregierung flossen seit dem
Vorjahr über € 23 Mio für kommunale Projekte ins Burgenland. Damit wurden bereits 80 % der
insgesamt € 31 Mio fürs Burgenland reservierten Mittel abgerufen. Sie werden den Gemeinden als
50%Förderung über Antrag im Voraus ausbezahlt, wobei für die Umsetzung bis 31. Jänner 2025 Zeit
ist“, erklärt Präsident Radakovits.

Die heute präsentierte Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) im
Auftrag des Österreichischen Gemeindebundes bestätigt für das Burgenland die positive
Entwicklung der Ertragsanteile. So konnten die Einbrüche des 1. Pandemiejahres 2020 im Jahr
2021 nicht nur wettgemacht werden, sondern es wurden den Gemeinden trotz zwei Lockdowns
mehr Steueranteile zugewiesen, als in den Jahren vor der Pandemie. Die um die
Bedarfszuweisungen gekürzten und an die Gemeinden ausbezahlten Anteile steigerten sich von €
232,0 Mio (2018) und € 239,9 Mio (2019) nach dem Einbruch auf € 223,1 Mio (2020) im Jahr
2021 auf € 240,6 Mio. Für die kommenden Jahre werden fürs Burgenland trotz der von den
Gemeinden mitzutragenden Steuersenkung auf Grund des steigenden Wirtschaftswachstums
Ertragsanteile von € 256,7 Mio (2022) und 268,9 (2023) prognostiziert“, fasst Radakovits
zusammen.

Im Hinblick auf die Gemeinderats und Bürgermeisterwahlen wird der Burgenländische
Gemeindebund gemeinsam mit dem Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverband eine
aktualisierte Fassung des Kommentars zur Bgld. Gemeindewahlordnung herausgeben. Seit der Wahl
2017 wurde sie insgesamt vier Mal novelliert, zuletzt im Dezember 2021. Diese Änderungen sowie
die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung der Höchstgerichte sollen für die praktische
Umsetzung aufgearbeitet werden. Als Autor wird wiederum der ehemalige Vorstand der
Gemeindeabteilung und Landeswahlleiter, Dr. Paul Weikovics, fungieren. Zusätzlich zu diesem
juristischen Behelf hat sich der Gemeindebund auch personell für die Wahlkampagne aufgerüstet.
Mit Mag. Christoph Winkler wurde ein Jurist in Dienst genommen, der sich gemeinsam mit dem
Landesgeschäftsführer Stefan Bubich, BA über die installierte Außenstelle in Oberwart vor allem der
Betreuung der Kandidaten im Süden annehmen wird. Die Arbeitsteilung mit der Landespartei wird
dadurch auch erleichtert, betont Präsident Radakovits.

Neben den sonstigen laufenden Tätigkeiten Stellungnahmen zu Gesetzen, Mitarbeit in Beiräten
und Verbänden des Landes und auf Ebene des Österreichischen Gemeindebundes wird ein
weiterer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt. Spezielle Schulungen werden für die
kommunalen Spitzenvertreter vor allem für das Bau und Raumplanungswesen konzipiert. Hier sind
zahlreiche grundsätzliche Neuerungen zu verzeichnen, die viele Fragen aufwerfen: Umsetzung der
Ortsentwicklungskonzepte, der Baulandmobilisierung usw.

Darüber hinaus wird der Gemeindebund für Besprechungen mit dem Land weiterhin zur Verfügung
stehen, so Einladungen ergehen. Dass es möglich ist, akzeptable gemeinsame Lösungen zu finden,
hat die Regelung der Bedarfszuweisungen gezeigt. Bei anderen Themen war bisher wenig
Bereitschaft für einen Konsens gegeben. Ein wichtiges Thema wird jedenfalls die Transferbelastung
sein. Die Sozialaufwendungen sind zwar im Österreichvergleich nach wie vor die niedrigsten, in
Anbetracht der gleichzeitig geringsten Finanzkraft wird aber das Ausmaß der jährlichen Erhöhungen
mit saftigen Nachzahlungen für die Gemeinden immer mehr zur Bedrohung. Auch die Landesumlage
sollte in diesem Zusammenhang neu geregelt werden“, so Radakovits abschließend.

 

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