Fischereigesetz im Burgenland modernisiert

Jennersdorf, 16. 2. 2022

Jüngstes Bundesland sorgt für mehr Tier- und Umweltschutz durch Novelle

LAbg. Ewald Schnecker und Bgm. Mario Trinkl, Obmann Stv. vom Fischerparadies Lafnitz unisono: „Das Fischereigesetz aus 1935 ist der modernen Freizeitfischerei nicht mehr gerecht geworden. Ab 2022 gibt es eine Reihe von Neuerungen, die Vorteile für die Fischer selbst aber auch für die Tiere und die Natur bedeuten.“

LAbg. Ewald Schnecker und Bgm. Mario Trinkl

„Die Novellierung war dringend notwendig, da das Fischereigesetz aus dem Jahr 1935 besteht und im Jahr 1949 lediglich wieder verlautbart wurde. Dieses Gesetz ist somit der modernen Freizeitfischerei von heute überhaupt nicht mehr gerecht. Ab 2022 gibt es nun eine Reihe von Neuerungen, die Vorteile für die Fischer selbst aber auch für die Tiere und die Natur bedeuten. Das zu vereinbaren, war uns ein besonderes Anliegen“, betont LAbg. Ewald Schnecker.

Das neue Gesetz sieht einige Neuerung vor, listet Schnecker auf: „Ab 1. Jänner 2023 erfolgt die Landesfischereikarte durch einen Eignungsnachweis. Damit soll vor allem der korrekte Umgang mit dem Fisch als Lebewesen sichergestellt werden. Wer in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes eine gültige Landesfischereikarte ausgestellt bekommen hat, ist von dieser Prüfung ausgenommen, da diese Personen ausreichend Gelegenheit hatten, Praxiserfahrung zu sammeln“, erläutert der Jagd- und Fischereisprecher. Weiters werde es keine Gebührenerhöhung geben, für die zuständigen Bezirkshauptmannschaften sieht das novellierte Gesetz Verwaltungsvereinfachung vor.

Eine wesentliche Verbesserung für unsere Vereine und somit auch für die Fischer ist die Neuregelung bei Pachtrevieren. „Diese wurden bisher nach dem Höchstbieterprinzip auf zehn Jahre verpachtet. Die Neuregelung sieht nun auch die Möglichkeit der freien Vergabe vor. Das heißt, unsere Fischereivereine können so vor dem Verlust des Vereinsgewässers durch bloßes Überbotenwerden geschützt werden. Hier hat es in der Vergangenheit vielerorts Aufregung und Preistreibereien gegeben“, sagt Obmann Stv., Bgm. Mario Trinkl

„Abschließend möchte ich festhalten, dass wir uns mit diesem modernen Fischereigesetz eindeutig zum Schutz der Artenvielfalt sowie zum ökologischen Gesamtverständnis des Lebensraums Wasser bekennen. Es freut mich, dass zumindest die Mandatare der FPÖ und der Grünen dies genauso sehen und mit uns dieses Gesetz beschlossen haben“, so Schnecker.

 

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