Protesttag der Elemtarpädagog*innen: Ende des Länder-Fleckerlteppichs bei Ausbildung und Qualität

Eisenstadt, 21. 3. 2022

Petrik zu 15a-Verhandlung: „Es braucht bundeseinheitliche Regeln“
Im Kindergarten als allererste Bildungsinstitution werden die Grundlagen für die Zukunftschancen der Kinder gelegt. Was hier nicht gelingt, wird jahrelang den weiteren Bildungsweg belasten. Heute protestieren österreichweit Elemetarpädagog*innen für mehr Personal und Geld während gleichzeitig 15a-Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die künftige Finanzierung stattfinden. Diese Verhandlungen nehmen die GRÜNEN zum Anlass, um das Kinderbildungs- und betreuungswesen bundeseinheitlich zu regeln.

„Statt derzeit neun braucht es österreichweit einheitliche Standards bei Ausbildung, Angebot, Qualität sowie den Arbeitsbedingunge. Das muss alles in die Verhandlungen über die neue 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik in Österreich mit seinen neun Bundesländern einfließen. Und das Burgenland soll hier vorangehen“, erläutert die GRÜNE Klubobfrau und Bildungssprecherin Regina Petrik einen entsprechenden Antrag, der diese Woche in den Landtag einlaufen wird.

Mehr Geld vom Bund soll Anschub bringen
Die Bundesregierung hat bereits zugesagt, dass es künftig deutlich mehr Geld vom Bund für die Elementarpädagogik geben wird. Im Gegenzug müssen sich Länder und Gemeinden dazu verpflichten, ein gewisses Angebot bereitzustellen und bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten. „Dazu sollten ein besserer Personalschlüssel und flächendeckendes, flexibles Angebot ebenso wie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pädagog*innen und der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer elementarpädagogischen Einrichtung ab dem 1. Lebensjahr gehören“, zählt Petrik auf und hofft auf breite Zustimmung aller Parteien im Landtag.

Die Forderungen im Detail:
·      Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards
·      Bundesweit flächendeckender Ausbau des Angebots, insbesondere für Unter-3jährige und hinsichtlich der Öffnungszeiten
·      Stufenweiser Ausbau des Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Geburtstag
·      Flächendeckende Bereitstellung eines inklusiven Angebots
·      Bundesweite, regelmäßige Bedarfserhebung für Plätze in elementarpädagogischen Einrichtung
·      Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pädagoginnen und Unterstützungspersonal
·      Bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards

 

 

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