GRÜNE fordern im Kampf gegen Klimakrise und Bodenversiegelung Rückwidmungen

Eisenstadt, 5. 7. 2022

Ein Jahr GRÜNE Bodenschutzkampagne „Natur statt Beton“: Intensiver Kampf gegen Versiegelung
Neun Anträge im Landtag, fünf parlamentarische Anfragen, sieben Protestaktionen, zehn Infoaktionen, eine hochkarätig besetzte Fachtagung und eine vierwöchige burgenlandweite Plakatkampagne: der Kampf gegen Bodenversiegelung im Rahmen der Bodenschutzkampagne „Natur statt Beton“ des GRÜNEN Landtagsklubs kann sich sehen lassen. „Es wird viel zu viel betoniert – das haben wir auf unserer Kampagnentour von sehr vielen Burgenländerinnen und Burgenländern gehört und gegen einen neuen Businesspark in Steinberg-Dörfl haben über 100 Menschen protestiert. Die Menschen erwarten, dass endlich alle Hebel auf Landes- und Gemeindeebene gegen den Flächenfraß gesetzt werden“, berichtet die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik.

Bodenschutz ist Klimaschutz ist Schutz vor Trockenheit
Die ungezügelte Versiegelung des Bodens bringt zahlreiche Probleme, denen Landwirtschaft, Tourismus und auch die Artenvielfalt nun gleichzeitig ausgesetzt sind. „Geht der Boden als Wasserspeicher verloren, erhöht das die Dauer der Trockenheit und Hitzeperioden verstärken sich. Der unversiegelte Boden bindet Unmengen an CO2 und ist damit unser wichtigster Partner gegen die Klimakrise“, erklärt Umweltsprecher Wolfgang Spitzmüller. „Wir haben die höchste Verkaufsfläche in ganz Österreich und zu jedem Shoppingcenter kommen noch hunderte versiegelte Parkplätze hinzu. So kann es nicht weitergehen“, verlangt Spitzmüller einen Stopp des verschwenderischen Umgangs mit dem Boden.

Mut zur Rückwidmung
Die GRÜNEN fordern die Gemeinden daher auf, Bauland wieder in Grünland umzuwidmen. Petrik: „Es braucht jetzt den Mut zur Rückwidmung in den Gemeinden, um die noch vorhandenen Grünflächen an den Ortsrändern vor dem Zubetonieren zu schützen“. Zur Rückwidmung von ungenutztem Bauland zurück in Grünland gäbe es bereits eine Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Demnach seien Rückwidmungen zulässig, soferne ein Grundstück noch nicht bebaut und neue Tatsachen festgestellt würden. Und diese neuen Tatsachen lägen vor. „Das Burgenland hat ein Landesentwicklungsprogramm, das auf die Einhaltung von Siedlungsgrenzen drängt, wir haben klare Klimaziele definiert und wir wissen mittlerweile, wie wichtig Bodenschutz für den Klimaschutz ist. Jetzt ist es Zeit, mutige Schritte zu setzen und die Rückwidmung von überschießenden Baulandreserven ist einer davon“, fordert Petrik.

 

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