DSGVO-Abmahnwelle verärgert Unternehmen

Eisenstadt, 23. 8. 2022

Die Wirtschaftskammer informiert Mitgliedsbetriebe über ein Unterlassungsschreiben samt Auskunftsbegehren eines niederösterreichischen Rechtsanwalts und richtet dazu eine eigene Beratungs-Task Force ein.

Viele burgenländische Unternehmen erhalten dieser Tage unerfreuliche Post eines niederösterreichischen Rechtsanwalts. Darin werden sie abgemahnt, dass die von ihnen betriebene Website gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Es wird gegen Bezahlung von 190 Euro ein Vergleich angeboten.

„Das rechtliche Problem besteht darin, dass durch die Nutzung von Google Web Fonts bei der „üblichen Verwendung“ Daten – zumindest die IP-Adresse des Webseitenbesuchers – in die USA übermittelt werden können“, erklärt Harald Mittermayer, Rechtsexperte der Wirtschaftskammer Burgenland. Tatsache ist, dass laut dem deutschen Gerichtsurteil die Verwendung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher einen Datenschutzverstoß darstellen kann. Mittermayer: „In Österreich ist eine vergleichbare Entscheidung noch ausständig, die Rechtslage ist daher noch unklar.“

Die Wirtschaftskammer rät daher – unabhängig davon, ob bereits ein Abmahnschreiben ergangen ist –, jedenfalls zu einer technischen Prüfung der eigenen Website:

  • Wird Google Fonts in dieser Form eingesetzt?
  • Findet eine Kommunikation mit dem Google-Server statt?

Brauchen die Unternehmen bei der technischen Überprüfung Hilfe, stehen spezialisierte Berater über das UBIT-Firmen-A-Z (firmen.wko.at) zur Verfügung. Grundsätzlich bedarf der Sachverhalt aber fast immer einer eingehenden Prüfung. Die Wirtschaftskammer Burgenland hat daher eine eigene Task Force installiert, die Betriebe in dieser Causa rechtlich berät und unterstützt.

„Dies ist nur eines der aktuell sehr brisanten Themen in Sachen Webseiten, Datenschutz und Datensicherheit. Tatsache ist, dass das gesetzeskonforme Betreiben einer Website schwieriger geworden ist. Daher ist eine Zusammenarbeit mit einer Expertin bzw. einer Experten notwendig. Derzeit prüfen wir auch alle rechtlichen Möglichkeiten, um unsere Mitgliedsbetriebe bestmöglich zu schützen“, so Mittermayer.

 

Task Force DSGVO-Rechtsberatung

Wirtschaftskammer Burgenland
T 05 90 907-2412
E kompetenzcenter@wkbgld.at

 

firmen.wko.at

Technische Unterstützung finden Unternehmen auch im UBIT-Firmen-AZ (z. B. Spezialisierte Berater mit der Suchfunktion: IT Tools zur Umsetzung der DSGVO / Certified Data & IT Security Expert / DSGVO-Beratung / Geprüfte(r) Datenschutzexperte oder auch Geprüfte(r) Datenschutzmanager(in)/-beauftragte (Drop-Down-Menü unter „Zertifikate“)

 

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