Eisenstadt, 3. 4. 2020
Abholen von Speisen beim Wirt ab sofort erlaubt:
„Burgenländische Gastronomie sichert Nahversorgung!“
Das Abholen vorbestellter Speisen beim Gastwirt ist ab sofort erlaubt. Das regelt eine aktuelle Änderung der Covid-19 Maßnahmenverordnung der Bundesregierung, die ab sofort gültig ist. Zu beachten ist, dass die Speisen nicht vor Ort im Lokal konsumiert, sondern außerhalb des Gebäudes übergeben werden und der Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird.
„Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten und haben uns mit der Wirtschaftskammer bei der Bundesregierung für eine Lösung eingesetzt. Mit Erfolg! Nun ist sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, erklärt Matthias Mirth, Obmann des Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Burgenland. Bisher hat das Gesundheitsministerium zwar den Lieferservice erlaubt, das Abholen des bestellten Essens war aber derart eingeschränkt, dass es in der Praxis nicht durchführbar war.
Die neue Regelung ist eine große Erleichterung für die Burgenländer, die gerne frisch gekochtes Essen von der Gastronomie abholen wollen. Gerade im ländlichen Raum kann aufgrund der geografischen Entfernungen oft kein flächendeckender Lieferservice angeboten werden. Wirtesprecher Matthias Mirth: „Die Versorgung der Bevölkerung im Burgenland ist und bleibt unser größtes Ziel!“ Viele, vor allem ältere Menschen, sind nicht in der Lage, sich ihr Essen selbst zuzubereiten, viele andere wollen einfach nicht jeden Tag zu Hause kochen. „Wir freuen uns daher, dass das Gesundheitsministerium unseren Argumenten gefolgt ist und die Verordnung in praxisgerechter Weise geändert wurde. So sichern die Wirte die Nahversorgung im Burgenland“, erklärt Mirth abschließend.