Datenschutzkonzept – Übermittlung von Gesundheitsdaten infizierter Covid19 Bürger an den Bürgermeister

16.4.20 Bericht aus dem Gemeinderat 7062 St.Margarethen. Von GR Herbert Unger (#magredn):

Datenschutzkonzept der Marktgemeinder St. Margarethen: Dazu fragte FPÖ Gemeinderat Herbert Unger Bürgermeister Scheuhammer (ÖVP) in der fraktionellen Vorbesprechung zur Gemeinderatssitzung ob die Übermittlung besonders geschützter personenbezogener Daten von in St. Margarethen vorliegenden Covid19 Infizierten nicht einer Überarbeitung der Datenschutzrichtlinien der Gemeinde bedarf. Da es diesen Datensatz im Datenregister der Gemeinden bis zum Beschluss der Bundesregierung nicht gab, wäre davon auszugehen.

foto: pixapay.com

Keine Änderung der aktuellen Datenschutzrichtlinien der Gemeinde

Dazu stellte Bgm. Scheuhammer fest, dass es zu keiner digitalen Datenübermittlung an die Gemeinde kommt und er diese Informationen lediglich persönlich fernmündlich per Telefon von der zustänidgen Behörde bekommt. Da keine Daten in digitaler Form aufliegen sind auch keine Maßnahmen notwendig. Auf die Frage, was er denn dann mit diesen sensiblen Informationen mache, wurde die Antwort erteilt,  er verwende diese Informationen zum Eigenschutz der Gemeindeverwaltung  – Absage von Bauverhandlungen, Dienstbesuchen an Covid19 Adressen. Die sensiblen Information gebe er lediglich fernmündlich direkt an die Bediensteten in der Gemeinde weiter, welche zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, war im Gespräch zu erfahren. Dies sei zum Eigenschutz der Bediensteten der Gemeinde notwendig um sie zu schützen – falls sich ein Covid19 Patient nicht an die Quarantäneregeln hält – und das Gemeindeamt aufsuchen würde. Es erfolgt keine Weitergabe dieser Informationen an Dritte, an niemanden. Da die Vollziehung des Datenschutzgesetzes auf Gemeindeebene in alleiniger Verantwortung des Bürgermeisters liegt, wurde dies so von der FPÖ Fraktion zu Kenntnis genommen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde unter dem Tagesordungspunkt „Allfälliges“ auf Nachfrage von FPÖ GR Herbert Unger dieser Sachverhalt nochmals ohne weitere neue Informationen durch Bürgermeister Scheuhammer erläutert.

Die Datenschutzbearbeitung wurde mit Beschluss ausgelagert
Wie unter http://www.st-margarethen.at/gemeinde/verwaltung/ ersichtlich ist wurde die Firma http://www.ryng.at mit den Datenschutzagenden beauftragt. Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde ist Rupert Kugler BSc

Da in St. Margarethen keine digitalen Datensätze zu Corona-Infizierten auf der Gemeinde aufliegen sind keine weiteren Maßnahmen zu setzen. Dies wurde durch Bürgermeister Scheuhammer (ÖVP) bestätigt.

Für alle Firmen, Institutionen, Behörden und betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Änderung des Epidemiegesetzes 1950. Eine Reaktion der österreichischen Datenschutzbehörde zu dieser unklaren Rechtssituation ist nach wie vor ausständig.

Mit dieser Änderung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Bürgermeister personenbezogene Daten von COVID-19 betroffenen Personen erhalten. Demnach ist die Bezirksverwaltungsbehörde ermächtigt, dem Bürgermeister den Namen und die erforderlichen Kontaktdaten einer von einer Absonderungsmaßnahme nach Epidemiegesetz 1950 wegen COVID-19 betroffenen Person, die in seinem Gemeindegebiet wohnhaft ist, mitzuteilen, wenn und soweit es zur Versorgung dieser Person mit notwendigen Gesundheitsdienstleitungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist.

Bei Absonderungsmaßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Quarantänemaßnahmen bei Personen, die infiziert sind oder im Verdacht stehen.

Bei der Datenweitergabe gelten dabei strenge Anforderungen, nicht zuletzt deswegen, da es sich bei diesen Daten um (hoch-)sensible Daten handelt (Daten besonderer Kategorien). Zu betonen ist, dass explizit die Geldbußen- Bestimmungen gemäß Datenschutzgesetz bzw. DSGVO zur Anwendung kommen.

Nachdem es zu dieser Bestimmung keinerlei Erläuterungen gibt, ergeben sich zahlreiche Fragen, die ad hoc nicht beantwortet werden können.

Sollten Bezirksverwaltungsbehörden Daten weitergeben, so ist im Interesse der Betroffenen dem Datenschutz und der Datensicherheit wie gewohnt höchste Priorität einzuräumen. Aber auch vor dem Hintergrund, dass Verstöße gegen Datenschutz und Amtsgeheimnisse strafrechtliche und schadenersatzrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Empfohlene Vorgangsweise für Bürgermeister:
https://mailchi.mp/gemeindebund/aktuelle-informationen-zum-coronavirus-1356578?e=3a0533a6c8

  • Wenn Daten elektronisch übermittelt werden, Mails keinesfalls abspeichern und niemals digital weiterleiten!
  • 1. Schritt: Kontaktaufnahme mit den Betroffenen: Nachfragen, ob Hilfe und Unterstützung benötigt wird bei Lebensmittelversorgung oder bei der Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen! Wenn keine Hilfe benötigt wird, Informationen über Erkrankte keinesfalls weiterleiten!
  • 2. Schritt: Wenn Unterstützung durch Betroffenen erwünscht: Zustimmungserklärung zur Datenweiterleitung an Gesundheitsdienstleister (Arzt, Rotes Kreuz etc.) einholen und diese auch dokumentieren! Es gilt stets: Keinesfalls dürfen Daten ohne Zustimmung weitergegeben werden!
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