Unterstützung der heimischen Gastronomie, Kurz, Kogler, Blümel, Köstinger und Mahrer

Wien, 11. 5. 2020

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Pressekonferenz zum Thema „Unterstützung der heimischen Gastronomie“

mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich Harald Mahrer.


„Mit dem heute präsentierten umfassenden Wirte-Hilfspaket, das viele langjährige Branchenforderungen umfasst, wird die vom Coronavirus schwer getroffene Gastronomie-Branche entlastet“, begrüßt Helmut Tury, Spartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Burgenland, das heute von der Bundesregierung und WKÖ-Präsident Harald Mahrer präsentierte Hilfspaket für die Gastronomie mit einem Umfang von
500 Mio. Euro.

Zu den zentralen Punkten des Pakets zählen die Senkung der Umsatzsteuer auf 10 % auf alkoholfreie Getränke sowie die Ausweitung der Umsatzgrenze für die Gastgewerbepauschalierung von 240.000 auf 400.000 Euro. Zudem soll es ein neues, verbessertes Modell für die Beschäftigung von Aushilfskräften geben, die bereits in einem anderen voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Die bisherige 18-Tage-Begrenzung für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer war in der Praxis nicht umsetzbar. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen soll in einem höheren Ausmaß als bisher ermöglicht werden. Abgerundet wird das Paket durch deutliche Anhebung der Grenzen für steuerfreie Essensgutscheine von 4,40 Euro auf 8 Euro pro Tag sowie die Abschaffung der Schaumweinsteuer.

„Ich danke der Bundesregierung für die rasche Umsetzung dieser Unterstützungsmaßnahmen und die Erfüllung langjähriger Branchenforderungen. Damit wird für unsere Betriebe in dieser schweren Zeit die Basis für einen erfolgreichen Neustart am 15. Mai ermöglicht“, zeigt sich auch Matthias Mirth, Obmann der Gastronomie, überzeugt.

Auch Martina Wende, Fachgruppe Hotelerie, betont: „Durch die Anhebung der bisherigen Grenze der Gastgewerbepauschalierung werden nun abseits der kleinen Beherbergungsbetriebe, auch viele weitere Beherbergungsbetriebe ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln können. Nach diesem wichtigen Schritt braucht es allerdings weitere Entlastungsmaßnahmen für die Hotellerie.“

500 Mio. Euro Extra-Paket für die Gastronomie
Das Paket mit einem Volumen von bis zu 500 Mio. Euro beinhaltet folgende Eckpunkte:

Reduktion der Umsatzsteuer auf nicht-alkoholische Getränke

  • Von 20 % auf 10 % befristet bis Ende 2020 (für offen abgegebene Getränke).
  • Bringt Entlastung von bis zu 200 Mio. Euro.

Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung

  • Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 Euro auf 400.000 Euro Umsatz jährlich.
  • Erhöhung des Grundpauschal-Prozentsatzes von 10 % auf 15 % (Begünstigung von allen Gaststätten bis 400.000 Euro Umsatz).
  • Verdoppelung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro.
  • Bringt Entlastung von bis zu 100 Mio. Euro.

Mehr Unterstützung für Dorfwirtshäuser

  • Ausbau der Mobilitätspauschale als Regionalförderung.
  • Staffelung: 4 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner; 6 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner.
  • Insbesondere die Landgastronomie ist auf Aushilfskräfte angewiesen. Um diese leichter beschäftigen zu können, soll die Aushilfskräfteregelung ohne Begrenzung auf 18 Tage wieder bis zum Ende des Jahres eingeführt werden.

Erhöhung der Beträge für steuerfreie Restaurant- und Lebensmittelgutscheine

  • Von 4,40 Euro auf 8 Euro pro Tag zur Bezahlung in Restaurants.
  • Von 1,10 Euro auf 2 Euro pro Tag zur Bezahlung von Lebensmitteln.

Damit werden unter anderem Anreize für die Konsumation in Gastronomiebetrieben geschaffen. 600.000 Arbeitnehmer und Gastwirte profitieren von einer Entlastung von bis zu 150 Mio. Euro.

Höhere Absetzbarkeit von Geschäftsessen

  • Mehr Anreiz für Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 % auf 75 %.
  • Bringt Entlastung von bis zu 25 Mio. Euro jährlich.

Abschaffung der Schaumweinsteuer

  • Entlastung für österreichische Winzerinnen und Winzer und Konsumentinnen und Konsumenten.
  • Bringt Entlastung von bis zu 25 Mio. Euro jährlich.

Je besser der Start in der Gastronomie gelingt, umso mehr profitieren am Ende ALLE. Wir müssen jetzt gemeinsam daran arbeiten, die Stimmung zu drehen! Nicht die Angst vor der zweiten Covid-Welle darf vorherrschend sein, sondern die Freude darüber, nach den Wochen der Entbehrung und der drückenden Stimmung wieder positiv in die Zukunft zu blicken und neuen Schwung in den Konsum zu bringen.

 

 

 

 

 

 

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