Wien, 16. 6. 2020
Das Burgenland ist mit dem SPÖ-Nationalratsabgeordneten aus Rotenturm nun prominent im wichtigen Beratungsgremium des Datenschutzes vertreten.
Der Nationalratsabgeordnete Mag. Christian Drobits ist neuer stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates, einem wichtigen Beratungsorgan der Bundesregierung. Seine Wahl erfolgte gestern im großen Festsaal im Justizministerium über alle Parteigrenzen einstimmig. Drobits wurde somit angelobt und folgt dem SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried.
„Ich freue mich auf eine neue, spannende Herausforderung in Zeiten von Digitalisierung bis hin zum Krisenmanagement, wo Datenschutz einen enorm hohen Stellenwert haben muss“, ist Drobits stolz auf die einstimmige Wahl und den großen Vertrauensvorschuss.
Der beim Bundesministerium für Justiz eingerichtete Datenschutzrat ist ein Beratungsgremium für die Bundesregierung in rechtspolitischer Hinsicht bei datenschutzrechtlich relevanten Vorhaben. Weiters nimmt er zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Datenschutz Stellung und fördert die einheitliche Fortentwicklung des Datenschutzes. Aktuell beschäftigt er sich auch mit den datenschutzrechtlich relevanten Gesetzgebungen in Zeiten der Corona-Krise, wobei ein Arbeitsausschuss aufgrund der Initiative von Christian Drobits eingesetzt wurde, der bis Ende September einen Bericht erstatten soll.
Der Datenschutzrat traf am 15. Juni erstmals seit der Corona-Krise wieder zusammen:
Drobits: Auch in der Corona-Gesetzgebung muss das Grundrecht auf Datenschutz gewahrt werden
SPÖ-Datenschutzsprecher kritisiert mangelnde Einbindung des Datenschutzrates – Auch Datenschutzbehörde nicht eingebunden?
Wien (OTS/SK) – Der gestern einstimmig neugewählte stv. Vorsitzende des Datenschutzrates, SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits, kritisierte in der Sitzung des gestrigen Datenschutzrates die Nichteinbindung der Datenschutzbehörde in die gesamte Corona-Gesetzgebung. Es ist seit gestern anzunehmen, dass die Datenschutzbehörde, obwohl gesetzlich verpflichtet, in keiner Weise von der Bundesregierung in die Gesetzgebung und Verordnungserlassung miteingebunden war. Damit würden neben den unmittelbar geltenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 57) auch die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes negiert und nicht eingehalten worden sein, kritisiert Drobits. ****
Europäisches wie nationales Recht sehen diese Einbindung allerdings verpflichtend vor. Die Beratung von Regierungen und Parlamenten bei Gesetzesvorhaben gehört unter anderem zu den Pflichtaufgaben jeder nationalen Datenschutzbehörde – Paragraph 57 Abs. 1c DSGVO ist im Normtext als eine Mussbestimmung formuliert. Paragraph 21 Datenschutzgesetz konkretisiert diese wiederum für Österreich und schreibt unter anderem eine Anhörungsverpflichtung der Datenschutzbehörde bei datenschutzrelevanten Gesetzesvorhaben vor.
Weiters sollte die Datenschutzbehörde die Ausschüsse des Parlaments beraten, wozu sie allerdings von der Parlamentsdirektion nie eingeladen wurde. „Somit wurde neben dem Datenschutzrat als Beratungsorgan der Bundesregierung auch die Datenschutzbehörde entgegen den klaren rechtlichen Bestimmungen nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Dies ist auch deswegen besonders bedenklich, da auch von der SPÖ verlangte Ausschussbegutachtungen von den türkis-grünen Abgeordneten jeweils abgelehnt wurden.“
Der stv. Vorsitzende Drobits betonte namens der SPÖ, dass dies untragbar sei und nie mehr passieren darf. Aus diesem Grund regt er eine Konkretisierung des Datenschutzgesetzes und Neuregelungen in der Geschäftsordnung des Datenschutzrates an, die die Einbindung des Datenschutzrates in Zukunft bei Krisenfällen wie einer Pandemie (z.B. 2. Corona-Welle) in Zukunft auch sicherstellt. Die verpflichtende Einbindung nationaler Datenschutzbehörden ergibt sich aus der DSGVO.
„Den Grundsätzen des Datenschutzes ist auch in Krisenfällen, wie einer Corona-Pandemie, Rechnung zu tragen. Europäische wie nationale Vorschriften müssen auch in solchen Situationen eingehalten werden, da die Bürgerinnen und Bürger bei Datenschutz in ihrer sensiblen Privatsphäre betroffen sind und in einem Pandemiefall auch sensible Daten, wie Gesundheitsdaten anfallen. Deshalb braucht es die rechtzeitige Einbindung der zuständigen Datenschutzbehörde und des Datenschutzrates bei einschlägigen Gesetzesvorhaben“, so Drobits abschließend.