Corona-Maßnahmen: Verschärfte Maskenpflicht, Einschränkungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie

Eisenstadt, 11. 9. 2020

wko corona logoIm Kampf gegen die steigenden Covid-19-Infektionszahlen in Österreich hat die Bundesregierung heute eine Verschärfung der Schutzmaßnahmenbekanntgegeben. Ab Montag, 14.9., gelten folgende bundesweite Regelungen:

  • Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken
    • für den gesamten Handel in allen Kundenbereichen in geschlossenen Räumen
    • in Dienstleistungsbetrieben mit Kundenkontakt
    • im Parteienverkehr mit Behörden
    • in Schulen außerhalb des Klassenverbandes für Lehrpersonal und Schüler
  • Für Veranstaltungen gelten folgende Obergrenzen:
    • Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
      • Indoor: maximal 50 Personen
      • Outdoor: maximal 100 Personen
    • Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
      • Indoor: maximal 1.500 Personen
      • Outdoor: maximal 3.000 Personen
  • Für die Gastronomie gilt:
    • Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken für Kellnerinnen und Kellner
    • Verabreichung von Speisen und Getränken indoor nur mehr am Sitzplatz

Diese Maßnahmen stellen zweifellos unangenehme Einschränkungen im Privat- und Geschäftsleben dar. Ein zweiter coronabedingter Lockdown wäre allerdings ein wirtschaftlicher Supergau und muss daher mit allen Mitteln verhindert werden. Deshalb sind diese gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zu akzeptieren.

Im Rahmen der Corona-Ampel der Bundesregierung wird die Wirksamkeit der gesetzten Schritte wöchentlich von einer Expertenkommission evaluiert und entsprechend auf Veränderungen reagiert. Nähere Infos zur Corona-Ampel finden Sie hier. Die Wirtschaftskammer wird sich weiterhin aktiv in die Gestaltung der Maßnahmen im Sinne der Betriebe einbringen.

 

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