ÖBB führen wieder Maskentragepflicht im geschlossenen Bahnhofsbereich ein

Wien, 14. 9. 2020

  • MNS-Tragepflicht gilt ab 21.09.2020, umfassende Kundeninformation über alle Kanäle
  • Ausnahme bilden offene Bahnsteige oder Postbushaltestellen im Freien
  • Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes bleibt in Zügen und Bussen weiterhin aufrecht

öbbVor dem Hintergrund der steigenden Corona-Infektionen führen die ÖBB österreichweit wieder eine Maskentragepflicht im geschlossenen Bahnhofsbereich ein. Ab sofort werden Fahrgäste eine Woche lang über alle Kanäle darüber informiert. Mit 21.09.2020 ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dann österreichweit in geschlossenen Bahnhofsbereichen wieder Pflicht. Auf offenen Bahnsteigen oder Postbus-Haltestellen im Freien entfällt die Maskentragepflicht, wenn der Sicherheitsabstand zu den anderen Fahrgästen eingehalten werden kann. Weiterhin unverändert bleibt, dass das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln nur mit Schutzmaske gestattet ist.

 

Weiterhin gelten Rücksichtnahme und Eigenverantwortung

„Die Öffentlichen Verkehrsmittel sind auch in der Krise das Rückgrat unserer Mobilität. Sie bringen uns sicher und gesund an unser Ziel – die Ärztin ins Krankenhaus, den Kassier in den Supermarkt. Damit das so bleibt, müssen wir alle zusammenhelfen und aufeinander Rücksicht nehmen. Das tun wir jetzt, indem wir alle Masken tragen. Nicht nur im Zug oder Bus, sondern auch am Bahnhof“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

„Die ÖBB unterstützen die Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Gesundheit nach Kräften. Die Züge und Busse der ÖBB halten das öffentliche Leben am Laufen und sind damit von immenser Bedeutung für ganz Österreich. Es handelt sich dabei allerdings um ein offenes und sicheres System, das vor allem dann gut funktioniert, wenn alle zusammenhalten und sich fair verhalten. Es gelten also weiterhin Rücksichtnahme und Eigenverantwortung“, sagt ÖBB-Vorstandsvorsitzender Andreas Matthä.

 

Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten

Dazu gehört auch weiterhin das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Zug bzw. Bus. Sofern es das Platzangebot zulässt, ist auch ein Sicherheitsabstand von 1 Meter zu den anderen Fahrgästen einzuhalten – hier ist ein faires Miteinander besonders wichtig. Dabei helfen einfache Regeln, wie beispielsweise, dass nicht alle Fahrgäste den ersten oder den letzten Zugeinstieg nutzen, sondern sich über den ganzen Bahnsteig verteilen. Wer kann, sollte eine Fahrt zu den Stoßzeiten vermeiden, um anderen Fahrgästen mehr Platz im Zug oder Bus zu lassen.

Fortgeführt wird selbstverständlich die intensive Reinigung von Zügen und Bussen, insbesondere all jener Teile, mit denen Fahrgäste häufig in Kontakt kommen (Haltegriffe, Tasten, WCs etc.). Bei Verstößen gegen die Maskentragepflicht bzw. bei uneinsichtigen Reisenden wird eine Strafgebühr von 40 Euro eingehoben. Die Zugbegleiter können auch einen Fahrtausschluss aussprechen.

 

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