Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Güssing, 6. 11. 2020

LTPin Dunst und Bgm.in Raber begrüßen den Initiativantrag zum Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Die SPÖ hat zusammen mit den Regierungsparteien einen Initiativantrag zum Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit eingebracht. Die SPÖ hat von Beginn der Gesundheits- und Arbeitsmarktkrise diesen Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen gefordert und jetzt wird er umgesetzt. „Ein großartiger Erfolg für uns“, so Landtagspräsidentin Verena Dunst. „Der Antrag wird im nächsten Sozialausschuss am 11. 11. behandelt und im Novemberplenum beschlossen“, so Dunst weiter. Damit konnte eine wichtige Forderung der SPÖ umgesetzt werden.

spö
LTPin Verena Dunst, Lea Pratter, Bürgermeisterin Michaela Raber

Die SPÖ hat zusammen mit den Regierungsparteien einen Initiativantrag zum Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit eingebracht. Die SPÖ hat von Beginn der Gesundheits- und Arbeitsmarktkrise diesen Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen gefordert und jetzt wird er umgesetzt.

Die Sozialpartner haben diese Regelung mit folgendem Inhalt verhandelt:
• Zeitraum zwischen 1.11.2020 und 9.7.2021 (dem Ende des Schuljahres 2020/2021)
• Dauer insgesamt 4 Wochen. Der Anspruch kann in Teilen geltend gemacht werden, auch tage- oder halbtageweise. Die Dauer wird vom jeweiligen Anlass abhängen.
• Voller Entgeltanspruch.
• Ersatzanspruch des Arbeitgebers 100%, gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage.
• Bisher (im Frühjahr, in den Sommerferien oder im Oktober 2020) gewährte Zeiten einer Sonderbetreuungszeit sind nicht anzurechnen.
• Die Sonderbetreuungszeit gilt für die bereits bisher erfassten Betreuungssituationen; neu hinzu kommt auch der Fall, wenn ein Kind behördlich abgesondert wird. Der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit besteht hier in den Fällen, in denen die Absonderung lediglich wegen eines Krankheits- oder Ansteckungsverdachts erfolgt.
• Bei einer Absonderung eines erkrankten Kindes kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Sonderbetreuungszeit dann geltend machen, wenn kein Pflegefreistellungsanspruch mehr besteht.

Der Antrag wird im nächsten Sozialausschuss am 11. 11. behandelt und im Novemberplenum beschlossen. Damit konnte eine wichtige Forderung der SPÖ umgesetzt werden.

 

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