Mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BGBl. Nr. 38/2025 vom 28. Februar 2025 wurde die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten (Medikamente) geändert. In der Anlage zum betreffenden BGBl. sind die Humanarzneispezialitäten aufgelistet die in Österreich zu bevorraten sind.…
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