Sport Austria startet Parteienbefragung

Wien, 19. 6. 2024

Österreichs Sport hat seit 2019 viel erreicht.* Damit aber aus dem Sportland Österreich tatsächlich eine Sportnation wird, bleibt noch eine Menge zu tun. Die Bundes-Sportorganisation Sport Austria setzt deshalb im Wahljahr 2024 Maßnahmen, um auf Herausforderungen und Notwendigkeiten des Sports aufmerksam zu machen. Eines dieser Instrumente ist die Parteienbefragung. Dabei werden für den Nationalrat wahlwerbende Parteien – wie schon vor fünf Jahren – aufgefordert, zu den Forderungen des österreichischen Sports für das Regierungsprogramm 2024 bis 2029 Stellung zu beziehen (siehe hier).
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Hans Niessl, Präsident Sport Austria


Sport Austria-Präsident Hans Niessl: „Klar ist: Wir brauchen eine Sportstättenoffensive, wir brauchen mehr Bewegungs-Prävention statt Rehabilitation. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen für unsere Sportler:innen als Basis für Erfolge. Und wir brauchen ein Umdenken hin zu Sport und Bewegung als Teil eines positiven Lebenskonzepts! Unsere 9 Punkte fürs nächste Regierungsprogramm schaffen den notwendigen Rahmen, um das Potenzial des Sports ausschöpfen zu können. Man darf also gespannt sein, wie die Parteien zu den einzelnen Punkten stehen, wer den Sport als wichtigen gesellschaftlichen Faktor begriffen hat und wer noch nicht.“

Sport Austria wird die Antworten der Parteien veröffentlichen und die 2 Millionen Sportvereinsmitglieder darüber informieren.

*Was der organisierte Sport seit 2019 erreicht hat

  • NPO-Fonds und Sportligenfonds: 173,7 Millionen Euro aus dem NPO-Fonds und 72 Millionen Euro aus dem Sportligenfonds
  • Historisch große Anhebung der Besonderen Bundes-Sportförderung von 80 auf 120 Millionen
  • Weiterführung von ORF SPORT+
  • Energiekostenzuschuss für sportstättenbetreibende Vereine
  • Anhebung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (seit Jänner 2023 können Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Betreuer:innen monatlich maximal 720 statt 540 Euro als Aufwandsentschädigung steuer- und sozialversicherungsfrei geltend machen)
  • Spendenabsetzbarkeit (seit 2024 können auch Sportvereine einen Antrag stellen und als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen werden)
  • Bekenntnis zur Täglichen Bewegungseinheit

 

 

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