Oberpullendorf: 30 km/h IM GESAMTEN ORTSGEBIET!

Oberpullendorf, 24. 7. 2025

Neue Geschwindigkeitsbeschränkung ab sofort in Kraft
Ab heute gilt im gesamten Stadtgebiet eine 30 km/h-Zone

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Seitens der Stadtgemeinde Oberpullendorf werden Sie darüber informiert, dass ab dem heutigen Tag für alle Gemeindestraßen im Ortsgebiet der Stadtgemeinde Oberpullendorf, gemäß § 86 Abs. 3 und § 89 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 -Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, i.d.g.F., eine zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h festgelegt wurde. Diese Maßnahme ist im Interesse der Verkehrssicherheit sowie zur Reduzierung von Lärm und Umweltbelastungen. Sie dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern und Radfahrern.

Im Zusammenarbeit mit der Firma Miro Mobility wurde ein Geschwindigkeitskonzept ausgearbeitet, welches nach Verordnung und einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom 31.03.2025 seitens der Bezirkshauptmannschaft geprüft und zur Kenntnis genommen wurde.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die neue Regelung zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird fortan konsequent überwacht.

Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Verkehrskonzepts, das darauf abzielt, die Lebensqualität in unserer Stadt nachhaltig zu verbessern und ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr zu fördern. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung dieser wichtigen Veränderung.
Oberpullendorf, am 24. Juli 2025

Achtung: Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht für die Landesstraßen B 50, B 61, L 340, L 339, L 229 und die Höhenstraße (außerhalb Ortsgebiet).

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