Gasfüllstände auf Frühwarnstufe (Stufe 1) 61,41%

Sollten die aktuellen Gasfüllstände (Screenshot 070126) in Österreich nicht eine Alarmmeldung beim zuständigen Minister und unserer Regierung auslösen? EU 59% – Österreich 61%.
Österreich rief im März 2022 die erste Stufe des dreistufigen Gas-Notfallplans aus, die Frühwarnstufe, aufgrund der unsicheren Versorgungslage (u.a. wegen der Rubel Zahlungsforderungen Russlands). Diese Stufe bedeutete eine verschärfte Überwachung der Gasflüsse und Speicherfüllstände, aber keine Rationierung; Maßnahmen wie Rationierungen sind erst bei Stufe 3 vorgesehen, und es gab keine verpflichtenden Einschränkungen für Verbraucher, nur eine Intensivierung des Monitorings und der Koordination
Was sagen die 1,2 Millionen Österreicher die nach wie vor vom Gas abhängig sind?
Das österreichische Gasverteilernetz versorgt eine Gesamtzahl von aktiven Zählpunkten, die sich im Bereich von ca. 1,2 bis 1,3 Millionen bewegt. Diese Zahl markiert einen historischen Wendepunkt. Die Daten aus den Jahren 2023 und 2024 zeigen erstmals in der Geschichte der österreichischen Gaswirtschaft eine Stagnation beziehungsweise in einigen Bundesländern einen signifikanten Rückgang der Anschlüsse. Die Aufschlüsselung der aktiven Gasanschlüsse offenbart ein Österreich der zwei Geschwindigkeiten. Während der Westen (Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Salzburg) Erdgas primär als selektiven Industrie- und Gewerbeenergieträger nutzt, ist der Osten (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland) tief in einer fossilen Pfadabhängigkeit verankert. Wien allein repräsentiert mit fast 50% aller Zählpunkte. 

Die drei Krisenstufen des Notfallplans

  1. Frühwarnstufe (Stufe 1):
    • Wann: Tritt ein, wenn konkrete Anzeichen für eine Verschlechterung der Versorgungslage bestehen (z. B. Zweifel an der Deckung des prognostizierten Bedarfs).
    • Maßnahmen: Intensiviertes Monitoring durch das Klimaschutzministerium und die Regulierungsbehörde E-Control. Marktteilnehmer müssen regelmäßig über Kapazitäten informieren.
    • Aktueller Status: Österreich befindet sich seit 2022 in dieser Stufe.
  2. Alarmstufe (Stufe 2):
    • Wann: Bei einer tatsächlichen Störung der Gasversorgung oder einer außergewöhnlich hohen Nachfrage, die den Markt belastet, aber noch mit marktgebundenen Maßnahmen bewältigt werden kann.
    • Maßnahmen: Aufruf zum Gassparen an Haushalte und Industrie. Industrieunternehmen können gebeten werden, auf alternative Energieträger (Substitution) umzusteigen.
  3. Notfallstufe (Stufe 3):
    • Wann: Wenn die Gasnachfrage mit marktlichen Mitteln nicht mehr gedeckt werden kann und staatliche Eingriffe nötig sind, um die Versorgung „geschützter Kunden“ sicherzustellen.
    • Maßnahmen: Inkrafttreten der Energielenkung. Dies beinhaltet die Rationierung von Gas für Großverbraucher (Industrie, Gaskraftwerke).
    • Geschützte Kunden: Private Haushalte, Krankenhäuser, Pflegeheime und soziale Einrichtungen sind gesetzlich besonders geschützt und werden am längsten versorgt.
Das Inkrafttreten der Energielenkung stellt die höchste Eskalationsstufe (Stufe 3, Notfallstufe) des österreichischen Gas-Notfallplans dar. Sie wird erst aktiv, wenn marktbasierte Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um die Versorgung kritischer Infrastruktur und geschützter Kunden zu gewährleisten.

Download:

BMK_Krisenvorsorgemanagement_2022

Ablauf und Zuständigkeit
  • Verordnung: Die Energielenkung wird durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats in Kraft gesetzt.
  • Rationierung: Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Staat die Verteilung des Gases. Die Verteilung erfolgt nicht mehr über den freien Markt, sondern über Zuteilungen (Rationierungen).
Betroffene Gruppen und Priorisierung: Es gibt keine starre öffentliche Liste, da die Maßnahmen je nach Ursache (Saison, Importquelle) variieren, jedoch gelten klare Prioritäten:
  1. Großverbraucher (Industrie): Dies ist die erste Gruppe, bei der Reduktionen oder Abschaltungen angeordnet werden. Zuerst werden Kunden mit unterbrechbaren Verträgen abgeschaltet, gefolgt von der schrittweisen Kontingentierung der restlichen Industrie.
  2. Gaskraftwerke: Die Stromerzeugung aus Gas kann eingeschränkt werden, sofern die Netzstabilität durch andere Energiequellen (z. B. Erneuerbare, Importe) aufrechterhalten werden kann.
  3. Geschützte Kunden: Private Haushalte sowie grundlegende soziale Dienste (Krankenhäuser, Einsatzkräfte) sind gesetzlich am stärksten geschützt und werden bis zuletzt mit Gas versorgt.
Trotz des Endes russischer Gaslieferungen Anfang 2025 befindet sich Österreich im Januar 2026 weiterhin lediglich in der Frühwarnstufe (Stufe 1). Eine Aktivierung der Energielenkung ist aktuell nicht in Kraft, da die Speicherstände stabil sind und alternative Importrouten die Versorgung sichern.

Der Energielenkungsbeirat berät den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und prüft, ob die Voraussetzungen für Lenkungsmaßnahmen gegeben sind. Insbesondere vor Erlassung von Verordnungen wird der Beirat durch den Bundesminister einberufen und konsultiert.

Aktuelle Statusmeldungen finden Sie auf dem offiziellen Infoportal energie.gv.at.
Share Button

Related posts