ÖVP: U-Ausschuss legt widersprüchliche Abläufe offen

Eisenstadt, 23. 2. 2026

Die ersten beiden Befragungstage im Untersuchungsausschuss zur Causa Neue Eisenstädter zeigen ein klares Bild: Die Wohnbaugesellschaft wurde über Jahre hinweg regelmäßig vom Revisionsverband und auch der Landesaufsicht geprüft. All diese Prüfungen verliefen ohne Beanstandungen und ohne Feststellung von Mängeln. Gleichzeitig zeigen die Aussagen im U-Ausschuss, dass die bisherigen Darstellungen von Landeshauptmann Doskozil und der SPÖ immer weniger zusammenpassen. Innerhalb der Sitzungen verfolgt die SPÖ keine einheitliche Linie und die bisherige Erzählung beginnt zu bröckeln und wirkt immer weniger schlüssig. In den kommenden Wochen werden wir im U-Ausschuss Schritt für Schritt mit Fakten aufarbeiten, was tatsächlich passiert ist. Dabei zeigt sich aus unserer Sicht klar: Die gesetzten Maßnahmen waren kein sachlich begründeter Vorgang, sondern Ausdruck politischen Drucks.
Klubobmann Bernd Strobl und Klubobmann-Stellvertreterin Carina Laschober-Luif
Klubobmann Bernd Strobl sieht vor allem die politisch beauftragte Sonderprüfung und deren Folgen im Mittelpunkt: „Auffällig ist der Ablauf rund um den 15. Oktober 2025: Die 176-seitige Sonderprüfung von Rechtsanwalt Zink wurde veröffentlicht und noch am selben Tag folgte bereits der Bescheid zur Bestellung eines Regierungskommissärs, unterzeichnet von Doskozil persönlich. Gleichzeitig wurde im Untersuchungsausschuss bestätigt, dass die zuständige Fachabteilung dabei in keiner Weise eingebunden war. Für Strobl rückt damit auch die Rolle von Rechtsanwalt Zink in den Fokus: „Die Sonderprüfung von Rechtsanwalt Zink war Grundlage für sehr weitreichende politische Maßnahmen. Deshalb muss seine Rolle nun genau geprüft werden. Angesichts der bisherigen Befragungen steht auch der Verdacht im Raum, dass Rechtsanwalt Zink an der Ausarbeitung des Bescheides zur Bestellung des Regierungskommissärs beteiligt gewesen sein könnte. Dieser Umstand muss lückenlos aufgeklärt werden, denn sollte sich dieser Verdacht erhärten, hätten wir es mit einem höchst problematischen Vorgang zu tun, bei dem ein externer Rechtsanwalt möglicherweise in einen hoheitlichen Entscheidungsprozess eingebunden war.
Klubobmann-Stellvertreterin Carina Laschober-Luif verweist auf die Aussagen des gesetzlich zuständigen Revisionsverbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen. „Der GBV hat im Untersuchungsausschuss bestätigt, dass bei den jahrelangen Prüfungen keine Mängel festgestellt wurden. Auch die Landesaufsicht stellte keinerlei Mängel fest. Wenn der gesetzliche Prüfer keine Beanstandungen sieht und dennoch politische Schritte gesetzt werden, ist es umso wichtiger, Entscheidungsgrundlagen und Verantwortlichkeiten transparent aufzuarbeiten“, so Laschober-Luif.
Abschließend kündigen Strobl und Laschober-Luif einen parlamentarischen Vorstoß für leistbares Wohnen an. Aussagen im Untersuchungsausschuss hätten deutlich gemacht, dass Mieten im gemeinnützigen Wohnbau sinken würden, wenn Wohnbaufördermittel konsequent für den Wohnbau eingesetzt und gemeinnützigen Bauträgern wieder zur Verfügung gestellt werden. „Genau das fordern wir einmal mehr ein und werden dazu einen Antrag einbringen“, halten Strobl und Laschober-Luif abschließend fest.
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