Eisenstadt, 20. 9. 2024
Neue Verordnung lässt landwirtschaftlichen Verkehr an 7 Grenzübergängen zu
Auf Drängen der Landwirtschaftskammer ist seit kurzem eine neue Verordnung der Landespolizeidirektion in Kraft. Zu allen burgenländischen Grenzübergängen nach Ungarn, die Beschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf österreichischer Seite hatten, wurden diese nun von der Polizeidirektion aufgehoben. Konkret geht es um die Grenzübergangsstellen Deutsch Jahrndorf – Rajka, Deutsch Schützen – Pornoapati, Eberau – Szentpeterfa, Lutzmannsburg – Zsira, Mogersdorf – Szentgotthárd, Rechnitz – Bozsok und Sankt Margarethen – Fertörákos. „Wir freuen uns, dass uns dies gelungen ist und somit bis auf weiteres künftig neben Fußgänger, Radfahrer, Motorräder, Personenkraftwagen und Lastkraftwagen bis 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht jetzt auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge die Grenzübergangstellen nutzen dürfen“, sagt LK-Präsident Nikolaus Berlakovich und bedankt sich bei der Landespolizeidirektion für die gute Zusammenarbeit.