Eisenstadt, 26. 2. 2025
Gesamtschau muss berücksichtigt werden und nicht „Bedarfszuweisungen“ als Einzelförderung
Der Landesrechnungshof prüfte Bedarfszuweisungen an Gemeinden in den Jahren 2021 – 2023. Die Burgenländische Landesregierung hat alleine im Vorjahr einen Betrag von insgesamt 82 Millionen Euro an Gemeinden für Infrastruktur- und Bauprojekte ausgeschüttet, nicht eingerechnet sind dabei Programme wie das Schul- und Kindergartenbau- oder das Feuerwehrprogramm. GVV Burgenland Präsident Erich Trummer: „Das Land hat somit mit wesentlich mehr Bedarfszuweisungsmittel unterstützt, als über den Finanzausgleich vorgesehen sind. Wesentlich ist jedenfalls die Gesamtschau und was für die Gemeinden seitens des Landes getan wurde. Hier zeigt sich ein sachlich schlüssiges Bild!“
Fakt ist, dass zum überwiegenden Teil die Bedarfszuweisungsmittel aus dem Finanzausgleich nach strengen Richtlinien an die Gemeinden für Projekte vergeben werden, die vom Landeshauptmann und den Gemeindevertreterverbänden vor Jahren gemeinsam erarbeitet wurden. Daraus folgt, dass natürlich jene Gemeinden, die auch große Projekte zur Unterstützung vorgelegt haben, mehr Mittel bekommen. Erich Trummer dazu: „Auch hier ist klar zu sagen, dass natürlich Unterschiede bestehen, die auch logisch sind. Gerade Oberwart hat beispielsweise als ÖVP-geführte Gemeinden sehr viel Geld für den neuen Schulcampus erhalten und in Eisenstadt, ebenfalls ÖVP-geführt, wurden ebenfalls sehr viele Sonderbedarfszuweisungsmittel für den Schulcampus zugesagt! Hier eine Verteilung nach Parteizugehörigkeit zu unterstellen, hält den Fakten nicht stand. Bei der Verteilung von Bedarfszuweisungsmitteln nach Landesteilen muss man auch berücksichtigen, dass hier kleine und strukturschwache Gemeinden besondere Unterstützung brauchen.“
Nicht in die Überprüfung des LRH fielen viele Infrastrukturprojekte wie zum Beispiel bei Bildung und Kinderbetreuung oder im Feuerwehrwesen, die ohne Bedarfszuweisungen gerade in dieser herausfordernden Zeit seitens des Landes besonders gefördert wurden. Trummer: „Man muss sich eben alle Förderungen in Summe ansehen und muss bei parteipolitischer Betrachtung auch bedenken, dass im überprüften Zeitraum 2021 bis 2023 auch eine Gemeinderatswahl stattgefunden hat. Es gab dabei 2022 in etlichen Gemeinden auch einen politischen Wechsel an der Gemeindespitze, die eine statistische Parteizuordnung verfälscht!“
Trummer abschließend: „Wir als Gemeindevertreter wissen über Parteigrenzen, dass wir mit dem Land einen guten Partner haben. In der Gesamtschau gesehen hilft kein Bundesland seinen Gemeinden mehr als das Burgenland. Selbst wenn man sich die Bedarfszuweisungen nur laut LRH Bericht ansieht, gibt es zwischen SPÖ und ÖVP geführten Gemeinden nur einen Unterschied von 4% im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Für eine aussagekräftige Bewertung aller Leistungen für die burgenländischen Gemeinden müssten jedenfalls auch Förderungen für den Güterwegebau oder für den Schul- und Kindergartenbau berücksichtigt werden. Eine realistische Aufschlüsselung müsste nach Einwohnern und gesamten Projektförderungen erfolgen und nicht nach Parteizugehörigkeit des/der Bürgermeister/in!“
Der GVV Burgenland weist in diesem Zusammenhang einmal mehr darauf hin, dass es im Rahmen des Finanzausgleichs auch bei den verfügbaren Bedarfszuweisungsmitteln ein erhebliches West-Ost-Gefälle gibt und dass hier jedenfalls der Hebel angesetzt werden muss, nach dem Motto „Jede/r Einwohner/in in Österreich muss gleich viel wert sein!“