Klare Forderungen für eine starke Landwirtschaft

Eisenstadt, 16. 12. 2025

Resolution der LK-Vollversammlung zu GAP-Finanzierung, Bürokratieabbau und fairen Wettbewerbsbedingungen

 Heute fand die Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer statt. Ein Tagesordnungspunkt war der Budgetvoranschlag 2026, der – wie alle Tagesordnungspunkte – einstimmig von der Vollversammlung angenommen wurde. Weiters war eine Resolution an alle zuständigen Verantwortungsträger auf EU-, Bundes- und Landesebene auf der Tagesordnung. Thema der Resolution ist „Stabile Rahmenbedingungen für bäuerliche Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung“, wo unter anderem die Sicherung der notwendigen Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik, Bürokratieabbau, keine Wettbewerbsverzerrung auf EU-Agrarmärkte durch Importe und die Beschleunigung der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gefordert werden. Neben dem Bericht des Bäuerinnenbeirates war auch die geplante Großdemonstration von COPA-COGECA in Brüssel kommenden Donnerstag, wo eine große Delegation aus dem Burgenland vor Ort sein wird, ein Thema.

Kammerdirektor Martin Burjan, LK-Präsident Nikolaus Berlakovich, LK-Vizepräsident Werner Falb-Meixner und Vorsitzender der SPÖ-Bauern Michael Glauber haben einstimmig mit den Kammerrätinnen und Kammerräten der Vollversammlung eine gemeinsame Resolution verabschiedet

Ausgangspunkt der Demonstration sind die Vorschläge der EU-Kommission zum EU-Budget (Mehrjähriger Finanzrahmen) und die gemeinsame Agrarpolitik. Während das EU-Budget stark steigt, wird die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) um 20 Prozent gekürzt. Außerdem soll die GAP aufgelöst werden und in einem sogenannten „Single Fund“ verwaltet werden. Das ist inakzeptabel. „Die heimische Land- und Forstwirtschaft sichert unsere Lebensmittelversorgung und erbringt wertvolle Leistungen im Umwelt- und Klimaschutz. Sie leistet damit zweifellos einen entscheidenden Beitrag zur Absicherung der Lebensqualität und wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land. Damit dies auch in Zukunft abgesichert ist, braucht es jetzt Weichenstellungen, die weiterhin entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für unsere Bäuerinnen und Bauern und eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft bieten“, betont LK-Präsident Nikolaus Berlakovich die Wichtigkeit der Demonstration und der bei der Vollversammlung verabschiedeten Resolution.

Im Mittelpunkt der Resolution stehen sieben zentrale Forderungen:

Erstens verlangt die Landwirtschaftskammer eine ausreichende Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die geplanten Kürzungen im EU-Budget ab 2027 gefährden die Weiterentwicklung der Landwirtschaft und die europäische Lebensmittelversorgung. Österreich soll sich daher klar für den Erhalt des 2-Säulen-Modells und eine Inflationsanpassung des GAP-Budgets einsetzen.

Zweitens fordert die Kammer einen spürbaren Bürokratieabbau. Angekündigte Entlastungen der EU-Kommission sind bislang unzureichend. Notwendig sind konkrete Maßnahmen, um praxisferne Auflagen, Dokumentations- und Kontrollpflichten deutlich zu reduzieren.

Drittens spricht sich die Landwirtschaftskammer gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Importe aus Drittstaaten aus. Agrarprodukte aus dem Ausland müssen denselben hohen Produktionsstandards unterliegen wie heimische Erzeugnisse – inklusive wirksamer Kontrollen bei der Einfuhr.

Viertens wird ein funktionierender und praxistauglicher Pflanzenschutz eingefordert. Die Verfügbarkeit wirksamer, umweltschonender Mittel muss durch beschleunigte und verlässliche Zulassungsverfahren auf EU- und nationaler Ebene gesichert werden.

Fünftens verlangt die Kammer die Fortführung der steuerlichen Entlastung für Agrardiesel über 2025 hinaus, um massive Wettbewerbsnachteile für heimische Betriebe zu verhindern.

Sechstens fordert die Vollversammlung eine praxisnahe Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung. Die angekündigten Verschiebungen und Erleichterungen müssen abgesichert und die geplante Überarbeitung 2026 deutlich vereinfacht werden, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.

Siebtens lehnt die Landwirtschaftskammer wirtschaftliche Nachteile aus der EU-Wiederherstellungsverordnung entschieden ab. Grundbesitzer:innen und Bewirtschafter:innen müssen eingebunden werden, Renaturierungsmaßnahmen sind fair abzugelten, Enteignungen werden klar zurückgewiesen.

Mit dieser Resolution unterstreicht die Burgenländische Landwirtschaftskammer die Bedeutung einer starken, wettbewerbsfähigen und praxisgerecht unterstützten Landwirtschaft für Versorgungssicherheit und den ländlichen Raum.

Weitere Wortmeldungen

Neben Landwirtschaftskammerpräsident Nikolaus Berlakovich und Landesbäuerin Christine Riepl mit dem Bericht des Bäuerinnenbeirates meldeten sich bei der Vollversammlung auch die Kammerräte des Burgenländischen Bauernbundes Alfred Vukovich, Julia Prünner, Werner Falb-Meixner und Peter Wachter sowie die Kammerräte Johann Hafenscher und Eva Weinek von den SPÖ-Bauern als Debattenredner zu Wort.

 

Resolution

der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

Stabile Rahmenbedingungen für bäuerliche Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung

Die heimische Land- und Forstwirtschaft sichert unsere Lebensmittelversorgung und erbringt wertvolle Leistungen im Umwelt- und Klimaschutz. Sie leistet damit zweifellos einen entscheidenden Beitrag zur Absicherung der Lebensqualität und wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land. Damit dies auch in Zukunft abgesichert ist, braucht es jetzt Weichenstellungen, die weiterhin entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für unsere Bäuerinnen und Bauern und eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft bieten.

Die Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer fordert daher alle zuständigen Verantwortungsträger auf EU-, Bundes- und Landesebene auf, sich konsequent für folgende zentrale Schwerpunkte einzusetzen:

Sicherung der notwendigen Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen nach 2027 vorgelegt. Dieser sieht eine starke Kürzung der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und unzureichende Zweckbindungen im Single Fund vor. Das steht in eklatantem Widerspruch zu Aussagen der EU-Kommission, dass die Landwirtschaft ein strategischer Sektor für Europa ist, und gefährdet die erfolgreiche Weiterentwicklung der GAP und damit auch die Lebensmittelversorgung in Europa. Die Bundesregierung muss sich daher im laufenden Verhandlungsprozess im Verbund mit anderen Staaten weiter vehement für eine ausreichende Finanzierung der GAP einsetzen. Das 2-Säulenmodell der GAP ist beizubehalten und eine Inflationsanpassung beim EU-Budget unbedingt erforderlich.

 

Ziel Bürokratieabbau: EU-Kommission muss endlich liefern

Die EU-Kommission hat als eines ihrer großen Ziele einen umfassenden Bürokratieabbau in allen Verantwortungsbereichen festgelegt. Auch der EU-Agrarkommissar hat hier entsprechende Maßnahmen für den Agrarbereich angekündigt. Diese finden sich aber in den bisher präsentierten Omnibus-Verordnungen noch bei weitem nicht in ausreichendem Ausmaß. Von der EU-Kommission sind daher weitreichende konkrete Schritte zu einer wirklichen Entlastung der bäuerlichen Betriebe zu setzen und damit bäuerliches Wirtschaften ohne ein als mittlerweile schikanös empfundenes Übermaß an praxisfernen Bewirtschaftungsauflagen, Aufzeichnungspflichten und Kontrollvorgaben zu ermöglichen.

 

Keine Wettbewerbsverzerrung auf EU-Agrarmärkten durch Importe von Gütern mit geringeren Produktionsstandards

Unseren Bäuerinnen und Bauern werden von der EU und auch in Österreich immer höhere Produktionsstandards auferlegt. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Produkte im Vergleich zu Erzeugnissen aus der Ukraine oder Drittstaaten, siehe auch Mercosur, verringert. In diesen Ländern wird oftmals mit geringeren Auflagen und Standards hinsichtlich Pflanzenschutz, Tierwohl und Umweltschutz produziert. Importprodukte in die EU müssen dieselben strengen Produktionskriterien einhalten wie heimische Agrarerzeugnisse. Dazu sind auch wirksame Kontrollen bei der Einfuhr in die EU nötig.

 

Wirksamen Pflanzenschutz weiter ermöglichen

Die Situation im Bereich des Pflanzenschutzes ist in Österreich mittlerweile in nahezu allen Produktionsbereichen alarmierend. Den bäuerlichen Betrieben stehen immer weniger wirksame Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zur Verfügung, sodass eine wirtschaftliche Produktion von manchen Kulturen immer schwieriger wird. Auf nationaler wie auch auf EU-Ebene laufen derzeit erste Bemühungen, die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel zu beschleunigen.

Dieser Prozess muss konsequent fortgesetzt werden, damit die Versorgungssicherheit mit wirksamen, umweltschonenden Mitteln, die Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Betriebe und letztendlich unsere Ernährungssicherheit weiter gewährleistet wird.

Fortführung der steuerlichen Entlastung für Agrardiesel

Mit den von der Bundesregierung umgesetzten Entlastungsmaßnahmen für Agrardiesel wird den hohen Treibstoffkosten in der Land- und Forstwirtschaft entgegengewirkt und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe geleistet. Diese Maßnahmen laufen jedoch Ende 2025 aus. Ohne Ersatz würden sich der Agrardiesel-Preis im EU-Vergleich im oberen Bereich bewegen – ein massiver Wettbewerbsnachteil für unsere Betriebe. Die Weiterführung steuerlicher Entlastungsmaßnahmen für Agrardiesel in Österreich ist daher unbedingt notwendig.

 

Praxisorientierte Ausgestaltung der EU-Entwaldungsverordnung

Das EU-Parlament und der Europäische Rat sehen in ihren Entscheidungen zur EU-Entwaldungsverordnung die dringend notwendige generelle Verschiebung sowie Erleichterungen in der Lieferkette bei der Umsetzung vor.

Die Verhandlungspartner im EU-Trilog werden aufgefordert, die Verschiebung und Entlastung abzusichern und die für April 2026 vorgesehene Überarbeitung mit deutlichen Vereinfachungen und praxisorientiert auszugestalten, um die Bäuerinnen und Bauern vor enormer zusätzlicher Bürokratie zu bewahren.

 

EU-Wiederherstellungs-Verordnung: keine wirtschaftlichen Nachteile für Grundbesitzer:innen und bäuerliche Betriebe!

Bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung sind nach wie vor viele Fragen ungelöst, nicht zuletzt gibt es keinerlei Finanzierungszusagen der EU.

Umso entscheidender ist es, dass bei der Planung und Umsetzung die Grundbesitzer:innen und Bewirtschafter:innen vollwertig eingebunden werden. Vorrang müssen Vertragsnaturschutz und eine vollwertige Abgeltung für eventuelle Renaturierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse haben. Enteignungen zu Gunsten der Renaturierung werden entschieden abgelehnt.

 

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