
Die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Verfahren der Staatsanwaltschaft Krems zu entziehen, basiert auf § 28 Abs. 1 der Strafprozessordnung. Dieser Paragraf ermöglicht die Delegierung eines Verfahrens aus wichtigen Gründen, insbesondere wenn die Unbefangenheit der ursprünglich zuständigen Behörde in Zweifel gezogen wird oder das öffentliche Vertrauen in die Objektivität der Justiz gefährdet erscheint.
Im Fall Pilnacek argumentierte die OStA Wien, dass die „zugespitzte Situation in der Öffentlichkeit“ diesen Schritt notwendig mache. Zwar betonte ein Sprecher der OStA, man glaube nicht zwingend an eine tatsächliche Befangenheit der Kremser Kollegen, doch sei die Maßnahme als vertrauensbildender Schritt unumgänglich gewesen. Diese semantische Feinheit – die Unterscheidung zwischen tatsächlicher Befangenheit und dem bloßen Anschein – ist juristisch von hoher Relevanz, da sie die bisherigen Ermittlungsergebnisse aus Krems nicht per se für null und nichtig erklärt, sie jedoch einer kritischen Neubewertung unterwirft.
Der Wechsel nach Eisenstadt hat die inhaltliche Ausrichtung der Ermittlungen fundamental verändert. Standen zu Beginn die Hypothese des Suizids und die rasche Schließung des Aktes im Vordergrund, dominieren nun forensische Anomalien und der Verdacht auf manipulierte Beweismittel das Geschehen.
Die Delegation erfolgte im Kontext massiver öffentlicher Kritik, die insbesondere durch investigative Recherchen (u.a. durch Peter Pilz/ZackZack und die Kronen Zeitung) sowie durch Berichte der WKStA befeuert wurde. Der Vorwurf lautete, dass die Staatsanwaltschaft Krems die Ermittlungen des LKA Niederösterreich unkritisch übernommen und wesentliche Indizien für ein Fremdverschulden oder zumindest für gravierende Ermittlungsfehler ignoriert habe. Für alle Verantwortlichen, Zuständigen und Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
Die Übernahme der Causa Pilnacek durch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist der Versuch der österreichischen Justiz, die Hoheit über ein Verfahren zurückzugewinnen, das ihr zu entgleiten drohte. Unter der Führung von Leitendem Staatsanwalt Mag. Erich Mayer steht die Behörde vor der monumentalen Aufgabe, nicht nur die Todesumstände eines der mächtigsten Justizbeamten der Republik zu klären, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen.

Der Bericht der Volksanwaltschaft (Dezember 2025)
Der im Dezember 2025 veröffentlichte Bericht von Volksanwalt Christoph Luisser ist eine Generalabrechnung mit der bisherigen Ermittlungsarbeit. Er attestiert der Polizei „Pannen“ und „schlechte Arbeit“. Bedeutung für Eisenstadt: Dieser Bericht ist keine bloße Meinung, sondern eine behördliche Feststellung von Missständen. Die StA Eisenstadt kann die Ergebnisse der Volksanwaltschaft als Amtswissen in ihr Strafverfahren integrieren. Wenn die Volksanwaltschaft feststellt, dass Spuren nicht gesichert wurden, muss Eisenstadt prüfen, ob dies strafrechtlich relevant ist.
- Eisenstadt übernimmt – Aufreger im Fall Pilnacek: Ermittler ausgetauscht | krone.at, Zugriff am Dezember 21, 2025, https://www.krone.at/3888274
- begründung – Parlamentarische Materialien, Zugriff am Dezember 21, 2025, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/J/3895/fnameorig_1720822.html
- Das „System Pilnacek“ und seine Folgen – Teil 1 – Materie, Zugriff am Dezember 21, 2025, https://materie.at/a/das-system-pilnacek-und-seine-folgen-teil-1/
- Warum das Pilnacek-Verfahren jetzt von der Staatsanwaltschaft Krems nach Eisenstadt wandert | Tiroler Tageszeitung, Zugriff am Dezember 21, 2025, https://www.tt.com/artikel/30916427/warum-das-pilnacek-verfahren-jetzt-von-der-staatsanwaltschaft-krems-nach-eisenstadt-wandert
- Leitung – Die österreichische Justiz, Zugriff am Dezember 21, 2025, https://justiz.gv.at/sta-eisenstadt/staatsanwaltschaft-eisenstadt/leitung.e8c.de.html
- Eisenstadt: neuer leitender Staatsanwalt offiziell ins Amt eingeführt – Österreich Journal, Zugriff am Dezember 21, 2025, http://www.oe-journal.at/index_up.htm? http://www.oe-journal.at/Aktuelles/!2019/0419/W1/10804blmsJustiz.htm
- Volksanwalt Luisser ortet pannenreiche … – Volksanwaltschaft, Zugriff am Dezember 21, 2025, https://volksanwaltschaft.gv.at/leichte-sprache/aktuelles/artikel/volksanwalt-luisser-ortet-pannenreiche-kriminalpolizeiliche-ermittlungsarbeit-nach-tod-von-sektionschef-pilnacek/
- Causa Pilnacek – Gutachter: „Hinweise auf stumpfe, äußere Gewalt“ | krone.at, Zugriff am Dezember 21, 2025, https://www.krone.at/3894672
- 964/AB – Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, Zugriff am Dezember 21, 2025, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/964/imfname_1691232.pdf
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Screenshots Bildzitate: https://www.parlament.gv.at/Parlament
U-Ausschuss: https://www.parlament.gv.at/ausschuss/XXVIII/A-USA/2/00944
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Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen, Verantwortlichen sowie für die Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
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