Registrierkassa Neu: Mit der eIDAS bis 2027 in die Cloud

Die neue Registrierkassensicherheitsverordnungnovelle ist zwar  nur eine kleine Novelle vom Gesetzestext her, hat aber große Auswirkungen. Die Registrierkassa geht mit der eIDAS in die Cloud. Auf die Wirtschaftstreibenden kommt da einige Arbeit und neue Kosten zu.

Weitreichende Änderung der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung

Im Dezember 2025 wurde durch die Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes II Nr. 336/2025 eine weitreichende Änderung der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) kundgemacht. Im Kern dieser Novelle steht die Anpassung des § 3 Z 5a, welcher die rechtlichen Anforderungen an die Signaturerstellungseinheit in Registrierkassen neu definiert. Anstelle des bisherigen Verweises auf die eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014 (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) tritt nun der direkte Bezug auf die neu gefasste Verordnung (EU) 2024/1183 – gemeinhin bekannt als eIDAS 2.0 – in Kraft.

Der gläserne Steuerpflichtige

Die jüngsten legislativen Maßnahmen der Republik Österreich, manifestiert in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 330/2025  sowie dem umfassenden Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 96/2025), markieren den vorläufigen Höhepunkt einer jahrzehntelangen Entwicklung der EU hin zum „gläsernen Steuerpflichtigen“. Diese nationalen Rechtsakte sind nicht isoliert zu betrachten, sondern stellen die direkte Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union dar, namentlich der Änderungen der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Directive on Administrative Cooperation, kurz DAC).

Dieses Symbolbild wurde mit Gemini KI Pro generiert

Integration in die kommende EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet)

Für die österreichischen Wirtschaftstreibenden bedeutet dies nicht nur einen zwingenden Handlungsbedarf hinsichtlich ihrer Hardware-Infrastruktur bis spätestens Mai 2027, sondern eröffnet auch den strategischen Pfad hin zu einer vollständig entmaterialisierten, cloud-basierten Fiskalisierung und der Integration in die kommende EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet).

Ab- und Abmeldung auf Finanzonline wichtig!

Lässt man Fristen ablaufen drohen Strafen. Bei Fristversäumnis gilt Ihre Buchhaltung nicht mehr als ordnungsgemäß. Dann greift das Finanzamt ein. Es kommt der digitale Beleg, die völlige Transparenz der Geschäftsdaten. Die neue Novelle wurde in einer Audiozusammenfassung mit Gemini KI Pro zusammengefasst und kann Fehler enthalten:

Es wird empfohlen mit seinem Steuerberater in Kontakt zu treten

Das Geschäftsmodell aus dem Registrierkassenbereich wird nicht lange auf sich warten lassen.
Hier der Zeitplan:

Orchestrale Abstimmung mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025

Die Verordnung tritt „am Tag nach der Kundmachung“ in Kraft. Da die Kundmachung Ende Dezember 2025 erfolgte, ist die Neuregelung ab Januar 2026 wirksam. Dies ist kein Zufall, sondern eine orchestrale Abstimmung mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 97/2025). Von der Signatur zur Identität. Während die eIDAS 1.0 den Fokus auf die elektronische Signatur legte, verschiebt eIDAS 2.0 den Fokus auf die Digitale Identität. Das Kernstück ist die EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Die Änderung der Registrierkassensicherheitsverordnung durch BGBl. II Nr. 336/2025 ist weit mehr als eine redaktionelle Korrektur. Sie ist die rechtliche Brücke in das Zeitalter der cloud-nativen Fiskalisierung.

Für die Wirtschaftstreibenden in Österreich ergeben sich daraus klare Handlungsanweisungen

Technologie-Check: Die sofortige Überprüfung der bestehenden Signaturkarten auf den Typus ACOS-ID 2.1 ist unerlässlich.

Investitionsplanung: Der notwendige Austausch bis Mai 2027 sollte als Chance genutzt werden, um von wartungsintensiver Hardware auf wartungsarme Cloud-Lösungen umzusteigen, die durch die eIDAS 2.0-Referenz nun maximale Rechtssicherheit genießen.

Prozessdisziplin: Die korrekte Abwicklung der Änderungen in FinanzOnline bleibt das Nadelöhr der Compliance. Fehler hierbei führen direkt zu Strafen nach dem FinStrG. Die Republik Österreich stellt mit dieser Maßnahme sicher, dass ihre fiskalische Infrastruktur robust gegen Manipulationen bleibt, kompatibel mit dem europäischen Binnenmarkt wird und offen für zukünftige Innovationen wie die Digital Wallet ist. Der Wirtschaftstreibende, der diesen Wandel proaktiv mitgestaltet, profitiert von reduzierten Risiken und effizienteren Prozessen. Wer jedoch an veralteter Hardware festhält, riskiert spätestens 2027 den steuerlichen „Blackout“ an der Ladenkasse.

Ausblick was da sonst noch in Kraft gesetzt wurde

Die Verordnung BGBl. II Nr. 330/2025 und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 stellen die finale Ausbaustufe der steuerlichen Überwachungsarchitektur in Österreich dar.

Lizenzgebühren: Werden ab 2026 vom „Nischenprodukt“ im Informationsaustausch zum Standardfall. Die Daten bleiben in nationalen Silos, werden aber systematisch ausgetauscht.

Kryptowerte: Werden ab 2026 in einem zentralen EU-Verzeichnis transparent gemacht. Die Ära der unentdeckten digitalen Vermögen auf zentralisierten Plattformen ist beendet.

Signifikante Verschiebung der Machtbalance zugunsten der Finanzverwaltung

Der „gläserne Bürger“ wird demnächst in Bezug auf bankfähige, digitale und lizenzrechtliche Vermögenswerte Realität. Die einzige wirksame Strategie zum Schutz des persönlichen Vermögens ist nunmehr die absolute steuerliche Compliance, da die technischen Möglichkeiten der Behörden zur Aufdeckung von Abweichungen durch die neuen Register und Austauschmechanismen perfektioniert wurden.

Referenzen und Quellenangaben:

1. BUNDESGESETZBLATT – Findok, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://findok.bmf.gv.at/findok/javalink?art=BGBl&id=300&hz_nkdo=bgbl&hz_nkdt
=II&hz_nkdnr=336/2025
2. RKSV-Chipkarten-Tausch – Übergangsfrist – Bestellung – DECOM
Softwareentwicklung, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.decom.at/rksv-chipkarten-tausch-uebergangsfrist-bestellung/
3. The RKSV at a glance – Efsta, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.efsta.eu/en/solutions/rksv-overview
4. Verordnung – EU – 2024/1183 – EN – EUR-Lex – European Union, Zugriff am Januar
3, 2026, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj/deu
5. eIDAS 2.0 | Updates, Compliance, Training, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.european-digital-identity-regulation.com/
6. 336. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die
Registrierkassensicherheitsverordnung geändert wird (BGBl II 336/2025) – Lexis
360, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://360.lexisnexis.at/d/rechtsnorm-ris/336_verordnung_des_bundesministers_
fur_finanzen_mi/b_bgbl_2025_2025_II_336_961bd753d3
7. Austrian Trust Authority provides fast, simple eIDAS digital signature security –
Entrust, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.entrust.com/sites/default/files/documentation/casestudies/austrian-t
rust-authority-entrust-hsm-cs.pdf
8. 9. RKS | Global Trust, Zugriff am Januar 3, 2026, https://globaltrust.eu/en/rks/
BUNDESGESETZBLATT – RIS, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2025_I_97/BGBLA_2025_I
_97.pdf
10. Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten Information für
Registrierkassen(software)hersteller und – WKO, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.wko.at/oe/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltu
ng-informationstechnologie/it-dienstleistung/ablauf-bescheinigung-rksv-signatu
rkarten.pdf
11. The new European EUDI Wallet. What it is and how it works – TrustCloud, Zugriff
am Januar 3, 2026,

The new European EUDI Wallet. What it is and how it works


12. EU Digital ID Wallet: How eIDAS 2.0 Will Change Your Online Life. – YouTube,
Zugriff am Januar 3, 2026, https://www.youtube.com/watch?v=o_PkOZ4d2gw
13. EV Charging Receipts 2025: Obligations and Updates – fiskaly, Zugriff am Januar
3, 2026,https://www.fiskaly.com/blog/2025-a-turning-point-for-ev-charging-station-oper
ators-in-italy
14. eIDAS Regulation | Shaping Europe’s digital future, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eidas-regulation
15. Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 – WKO,
Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.wko.at/steuern/ablauf-bescheinigung-rksv-signaturkarten
16. Referentenentwurf: Zweite Verordnung zur Änderung der
Kassensicherungsverordnung – Bundesfinanzministerium, Zugriff am Januar 3,
2026,
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Ge
setzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-11-05-2-VO
-Aenderung-KassenSichV/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3
17. Registrierkassenpflicht, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-rechte-und-pflichten
/registrierkassen.html
18. Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht –
Findok, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:BFG-Suche)?segmentId=18ce8566-
1aae-42bf-8bde-a9f282ee2b29
19. Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht –
Findok, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext?segmentId=42c546d2-ace0-45be-88d1-7
5079d724b0f
20. Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht –
Findok, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://findok.bmf.gv.at/volltext(suche:Standardsuche)?segmentId=7ecec7d2-3d3
8-4922-a09c-cef3b6be4422
21. eIDAS-Verordnung 2.0 (Änderung der 910/2014 durch die 2024/1183) –
Datenrecht Beratungsgesellschaft, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://datenrecht-beratung.de/datenrecht/eidas-verordnung-2-0-eidas-vo-aend
erungs-entwurf/
22. Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten – Das Bundesministerium für
Finanzen, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ablauf-bescheinigung-rksv-signaturk
arten.html
23. Registrierkasse RKSV – Wechsel einer Signatureinheit – CGM Österreich, Zugriff
am Januar 3, 2026,
https://update.compugroup.at/webhelp/medxpert/Registrierkasse_RKSV_Wechsel
_Signatureinheit.html
24. Wichtige Information: Ablauf Bescheinigung RKSV-Signaturkarten, Einbindung
neuer Kartengeneration – ARGE THERAPIE SOFTWARE, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.argetherapie.at/news/lib/exe/fetch.php?media=files:schreiben_rksv_k
artenaustausch.pdf
25. fiskaly.developer – KassenSichV, RKSV, Fiskalisierung | fiskaly.developer, Zugriff amJanuar 3, 2026, https://developer.fiskaly.com/
26. Zur Umsetzung der eIDAS-VO 2.0 und der Einführung der europäischen
Brieftasche für die Digitale Identität – Deutscher Bundestag, Zugriff am Januar 3,
2026, https://www.bundestag.de/resource/blob/1016308/WD-3-073-24-pdf.pdf
27. What eIDAS 2.0 Means for Digital Identity and Trust Services in Europe –
TrustBuilder, Zugriff am Januar 3, 2026,
https://www.trustbuilder.com/en/eidas-2-eudi-wallet-digital-european-identity/

 

Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
Schreiben Sie mir zum Thema
Vertraulich: Threema ID: DBZ2S7ET

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen, Verantwortlichen sowie für die Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich als Betroffener an Ihren persönlichen Steuerberater oder eine Steuerberatungskanzlei ihres Vertrauens. (hu) ++ende++

Share Button

Related posts