ARBÖ Burgenland: Winterreifenpflicht ab 1. November!

Eisenstadt, 31. 10. 2025

Der ARBÖ-Techniker Gerhard Graner erklärt die gesetzlichen Regelungen.

Ab 1. November gilt in Österreich für Pkw-Lenker die „situative Winterreifenpflicht“. Der ARBÖ Burgenland erklärt die wichtigsten gesetzlichen Regelungen. „Der Begriff hört sich kompliziert an, kann jedoch einfach erklärt werden“, sagt Gerhard Graner, technischer Leiter des ARBÖ im Burgenland. „Bei Matsch, Schnee oder Glatteis auf den Straßen müssen die Autofahrer im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April mit Winterreifen fahren. Oder sie nehmen die Anstrengung auf sich und montieren bei solchen winterlichen Fahrbedingungen Schneeketten auf den zwei Antriebsrädern. Dies ist wiederum nur erlaubt, wenn es eine durchgängige oder eine fast durchgängige Schnee- beziehungsweise Eisdecke auf den Straßen gibt“, so der ARBÖ-Experte.

Die Vorschrift zur situativen Winterreifenpflicht gibt es seit 2008. Sie gilt jedes Jahr vom 1. November bis zum 15. April mit der ausdrücklichen Ergänzung „bei winterlichen Verhältnissen“. Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis auf den Straßen. Parkende Fahrzeuge sind ausgenommen. Als Alternative zu Winterreifen können – mit Einschränkungen – auch Schneeketten verwendet werden.

Auch wenn Schnee, Matsch und Glatteis im Burgenland hoffentlich noch in weiter Ferne liegen, sollte nicht nur die „Winterreifenpflicht“ der Grund sein, jetzt auf die richtigen Räder zu setzen: „Denn liegen die Temperaturen unter acht Grad, ist man mit Winterpneus sicherer unterwegs. Sie bringen mit ihrer weichen Gummimischung mehr Grip – das nicht nur bei Eis oder Schnee. Und man weiß ja nie, wann zum ersten Mal richtige winterliche Fahrbedingungen herrschen“, führt Graner aus.

Der Andrang bei den Reifenhändlern ist zu Beginn der Winterreifenpflicht erfahrungsgemäß groß. Der ARBÖ hat für alle Autofahrer, die jetzt noch Reifen kaufen müssen, ein paar Tipps zusammengestellt:

  • Rechtzeitig einen Termin im Reifenfachhandel vereinbaren.
  • Nicht nur die Preise vergleichen, sondern auch nach den Kosten für Montage, Wuchten und den Räderwechsel fragen. Oft stellt sich bei einem Preisvergleich heraus, dass scheinbar günstige Angebote im Internet und in bunten Prospekten teurer sind als jene der etablierten burgenländischen Reifenfachhändler.
  • Während der Winterreifenpflicht sind Reifen mit dem „M + S“ (bedeutet „Mud and Snow“ oder „Matsch und Schnee“) mit dem Schneeflockensymbol erlaubt, wenn diese mehr als vier Millimeter Profil oder als Diagonalreifen mehr als fünf Millimeter Profil haben.
  • Eigentliche Winterreifen sind jene mit einem Schneeflockensymbol (= „Alpine-Symbol“ – ein Berg mit einer Schneeflocke) an der Flanke. Traktion und Bremsverhalten dieser Reifen sind bei Schnee und Matsch besser. Diese Reifen sind die bessere Wahl, wenn man viel in den Bergen unterwegs ist.
  • Auch Ganzjahresreifen müssen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein, sollte das Auto bei winterlichen Bedingungen gefahren werden. Dieser Reifentyp stellt im Vergleich zu Sommer- beziehungsweise Winterreifen einen Kompromiss dar. Wohnt man in höheren Lagen oder will im Urlaub in die Berge, empfiehlt der ARBÖ, richtige Winterreifen aufzuziehen.
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