LH Doskozil: Förderansuchen für burgenländischen Wärmepreisdeckel ab sofort möglich

Eisenstadt, 2. 1. 2022

Nach Einkommen sozial gestaffelte Förderung gilt für Haushalte bis höchstens 63.000 € Jahresnettoeinkommen – Förderung bis zu 2.000 € möglich – Eigenes Berechnungstool im Internet

Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil

„Die Auswirkungen der Teuerungswelle bleiben auch 2023 im Zentrum der Landespolitik. Die steigenden Heizkosten werden wir mit dem burgenländischen Wärmepreisdeckel sozial treffsicher abfedern und damit Haushalte bis zu einem Netto-Jahreseinkommen von 63.000 Euro spürbar entlasten. Diese österreichweit einzigartige Unterstützungsmaßnahme kann ab sofort online beantragt werden, die Antragstellung ist aber das ganze Jahr über möglich“, informiert Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Das Online-Formular zum burgenländischen Wärmepreisdeckel findet man unter www.burgenland.at/wpd. Auf der Homepage gibt es darüber hinaus ein Berechnungstool. Voraussichtlich noch im Jänner soll auch die Antragstellung über die Gemeindeämter ermöglicht werden. Dieses Förderpaket ist 2023 mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro dotiert.

Das Modell des Wärmepreisdeckels hilft durch die gestaffelte Ausrichtung auf das jährliche Netto-Haushaltseinkommen sozial treffsicher. Besonders die kleinen und mittleren Einkommen werden so deutlich entlastet. Insgesamt verankert das Land über den Klima- und Sozialfonds einen Wärmepreisdeckel für Privathaushalte, den es in dieser Form in Österreich noch nicht gibt. „Um burgenländischen Haushalten so gut wie möglich durch diese schwere Zeit zu helfen, nimmt das Burgenland bis zu 40 Millionen Euro in die Hand. Notwendig ist das, weil die österreichische Bundesregierung – anders als z.B. in Deutschland – keine eigene Wärme- bzw. Gaspreisbremse realisiert hat“, so Doskozil. Profitieren können vom Wärmepreisdeckel Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis höchstens 63.000 €. Der Deckel gilt für alle Energieanbieter und für alle Heizarten. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 €.

Zur Berechnung werden das Jahres-Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des jeweiligen Haushalts herangezogen. Maßgeblich sind dabei vier Obergrenzen beim Haushaltseinkommen, konkret für Heizkostenzuschussbezieher und weiters für Haushalte bis 33.000 €, bis 43.000 € sowie bis 63.000 € Haushaltseinkommen netto pro Jahr – mit dementsprechend gestaffelten Prozentsätzen. Wer den Wärmepreisdeckel im Internet beantragt, kann dabei auch auf ein Berechnungstool zurückgreifen.

Als zumutbare Heizkosten fließen bei Heizkostenzuschussbeziehern drei Prozent in die Berechnung ein. Bis 33.000 € Haushaltseinkommen sind es vier Prozent, bis 43.000 € Haushaltseinkommen sind es fünf Prozent und bis 63.000 € Haushaltseinkommen werden sechs Prozent berücksichtigt. Alle darüberliegenden Heizkosten bis zu einer Höhe von 2.000 € übernimmt der Sozial- und Klimafonds – begrenzt auf 90 Prozent des Vorjahresverbrauches, um Anreize zum Energiesparen zu schaffen.

Die Förderung wird 2023 in zwei Tranchen direkt auf das Konto ausbezahlt. Sie ist bei fossilen Energieträgern (Gas, Öl) an die Bereitschaft gekoppelt, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um im eigenen Wohnbereich Maßnahmen zur höheren Energieeffizienz und zum Umstieg auf erneuerbare Energie setzen zu können, wenn diese zumutbar sind.

 

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