Wien, 10. 2. 2023
Ab sofort können gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen den Energiekostenausgleich beantragen! Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% ausgeglichen werden. Ab sofort kann bis zum 10.3.2023 für die erste Förderperiode (zweites Halbjahr 2022) ein Antrag gestellt werden. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH. Weitere Informationen auf https://www.sportaustria.at/energiekosten