Klima: Der Antarktisvertrag der Republik Österreich 1959

Trotz intensiver Onlinerecherche in öffentlichen Quellen konnte aktuell nicht klar erhoben werden ob Österreich bereits den Status einer Konsultativpartei hat. Es ist aus öffentlichen Quellen auch nicht ganz klar welche Teile des Vertrages durch Österreich bereits ratifiziert wurden. Anfragen an die beiden zuständigen Ministerien werden vielleicht neue Fakten dazu bringen. Lesen Sie hier nun eine erste Zusammenfassung.

War die Antarktis vor 90 Millionen Jahren eisfrei?

Dort, wo die Erde heute von einer Eiswüste bedeckt ist, wuchs vor 90 Millionen Jahren ein riesiger Regenwald. Die Antarktis war früher eisfrei und die Temperaturen im Schnitt wärmer als hierzulande. Das konnten Geologen nun zweifelsfrei nachweisen. Die Analysen hätten des Weiteren ergeben, dass es in der Antarktis in der Kreidezeit im Jahresschnitt zwölf Grad Celsius warm war – zwei Grad wärmer als in Deutschland 2019. Ein internationales Forscherteam unter Leitung von Geowissenschaftlern am Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung des Alfred-Wegener-Institutes (AWI) hat in der Nähe der Westantarktis eine außergewöhnliche Entdeckung gemacht: In bis zu 30 Meter Tiefe unter dem Meeresboden sind sie auf Spuren von Nadelhölzern und Baumfarnen gestoßen. Quelle + Grafikzitat https://www.welt.de/kmpkt/article206971205/Vor-90-Millionen-Jahren-Die-Antarktis-war-frueher-ein-Regenwald.html

Der Antarktisvertrag

Der Antarktisvertrag legt verschiedene Rechte der Mitgliedsstaaten fest: Tagungen, Beobachter, Inspektionen – freier Zugang zu allen Gebieten. Es haben jedoch nur Länder Zugang welche die Kriterien zur Mitgliedschaft erfüllen, was in einigen Entwicklungsländern kritisch gesehen wird, was die frei Forschung und die Aufnahme in den erlauchten Kreis der Mitglieder betrifft.

Der Vertrag existiert seit dem Jahr 1959. Dem umfassenden Schutz der Antarktis hat sich Österreich bereits 1987 mit dem Beitritt zum Antarktis-Vertrag verschrieben und 1991 auch das beigefügte Umweltprotokoll unterzeichnet. Konkret sollen bei menschlichen Aktivitäten im Rahmen von Forschung und Tourismus Maßnahmen zur Abfallverhütung sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich sein. Neben einem Einfuhrverbot nicht einheimischer Arten stellt außerdem das Verbot, mineralische Ressourcen aus der Antarktis zu gewinnen, einen entscheidenden Punkt des Protokolls dar. Ausgenommen sind hier Forschungsaktivitäten. Der Vertrag über mineralische Ressourcen, der ein weiterer Vertrag dieses Systems ist, ist nie in Kraft getreten.

Welche Informationen und Forschungsergebnisse liegen Österreich nun seit 1987 vor?

Um dies zu klären wurde zunächst einmal mit dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeit zu diesem Themenbereich geklärt. Zum Auskunftsersuchen vom 31.5.2024 an das Bundeskanzleramt wurde betreffend „Antarktis-Vertrag Republik Österreich – Tagungen, Beobachter, Inspektionen – freier Zugang zu allen Gebieten“ Folgendes mitteilen:

Zitat: „Die Angelegenheiten des Völkerrechts und die Verhandlung von Staatsverträgen fallen gemäß Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2024, in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Seitens des Bundeskanzleramtes kann demnach mangels Zuständigkeit keine inhaltliche Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zu wenden.“

Es befinden sich derzeit Anfragen an das Außenministerium wegen der völkerrechtlichen Zuständigkeit zu Staatsverträgen, sowie an das Umweltministerium in Bezug auf die wissenschaftlichen Forschung in Bezug auf den Klimawandel in Bearbeitung.

Anfrage Außenministerium: https://fragdenstaat.at/anfrage/antarktisvertrag-oesterreich-1959-tagungen-beobachter-inspektionen-freier-zugang-zu-allen-gebieten/

Anfrage Umweltministerium: https://fragdenstaat.at/anfrage/antarktisvertrag-oesterreich-1959-umweltschutzprotokoll-tagungen-beobachter-inspektionen-freier-zugang-zu-allen-gebieten/

Wie steht es um den politischen Willen zur österreichischen Polarforschung

Österreich sollte sich stärker in internationalen Organisationen zu Arktis und Antarktis engagieren

www.polarresearch.at meint dazu: Trotz dem wissenschaftlichen Engagement und Erfolg Österreichs in der Polarforschung fehlt bisher der politische Wille Österreich als Land stärker in internationalen Organisationen mit Polarbezug zu positionieren. Der Arktische Rat (Arctic Council) wäre dafür eine ausgezeichnete Bühne. Wegen Russlands Überfall auf die Ukraine war der Arktische Rat seit Februar 2022 kaum arbeitsfähig. Seit der Übernahme des Vorsitzes durch Norwegen (von der Russischen Föderation) werden verstärkt Anstrengungen unternommen den Arktischen Rat wieder funktionsfähig zu machen. Die oben erwähnten Agenden bezüglich dem Schutz Indigener Rechte, der Umwelt und wirtschaftlicher Interessen in der Arktis könnten ein Engagement Österreichs im Arktischen Rat (z.B. durch einen Beobachterstatus) weit effektiver vertreten werden. Das gilt auch in Zeiten verstärkter geopolitischer Spannungen in der Arktis. Viele Länder die geographisch und historisch viel weiter entfernt von der Arktis sind als Österreich sind im Arktischen Rat jedoch viel aktiver als unser Land.  Dasselbe gilt leider auch für den Antarktisvertrag, der von Österreich immer noch nicht ratifiziert wurde.

Arktische Expedition – Eine wissenschaftliche Erkundung mit den Expert*innen vom APRI

Veranstaltungshinweis: Am 26.06.2024 um 18:30 Uhr findet der #14 Polar Talk im Naturhistorischen Museum Wien statt. Thema:

Quelle: https://www.polarresearch.at/pressemitteilungen/pressekonferenz-10-jahre-apri/?lang=de

Österreich ist keine Konsultativpartei in der Antarktis

Auch Österreich ist dem Antarktis-Vertrag mit Wirkung vom 25. August 1987 gem. Art. XIII beigetreten. Österreich ist somit Vertragspartei, zählt jedoch mangels Erfüllung der Voraus- setzungen des Art. IX Abs. 2 nicht zu den Konsultativparteien des Vertrags.

Den Status als Konsultativpartei erhalten gem. Art. IX Abs. 2 nur jene beigetretenen Staaten, die ihr Interesse an der Antarktis durch die Ausführung erheblicher wissenschaftlicher Forschungsarbeiten in der Antarktis, wie die Einrichtung einer ständigen wissenschaftlichen Forschungsstation oder die Entsendung einer (eigenen) wissenschaftlichen Expedition, bekunden.

Interessant zu Antarktis Staatsvertrag ist der Umstand, dass Vertragspartnern auch verschiedene Rechte daraus erwachsen und die öffentlichen Fundstellen dazu ziemlich dürftig sind. Um die Ziele dieses völkerrechtlichen Antarktisvertrages zu erreichen und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten ist jeder Vertragspartei (wenn der Mitgliedsstatus erfüllt und angenommen ist) zu verschiedenen Aktivitäten berechtigt. Folgende Aktivitäten wären möglich:

  • Österreich kann keine Beobachter benennen
  • Österreich kann keine Inspektionen durch Beobachter durchzuführen
  • Diese österreichischen hat keinen freien Zugang zu allen Gebieten der Antarktis
  • Österreich kann keine Luftbeobachtungen über einzelnen oder allen Gebieten der Antarktis durchführen

Österreich hat seit Inkrafttreten des Antarktis-Vertrages keine eigene wissenschaftliche Expedition in die Antarktis entsandt und betreibt auch keine ständige wissenschaftliche Forschungsstation in der Antarktis.

So steht etwa das Recht zur Entsendung von Beobachtern gem. Art. VII und das Recht zur Durchführung von Luftbeobachtungen über der Antarktis gem. Art VII Abs. 4 nur den Konsultativparteien zu. Berichte der in Art. VII des Vertrages genannten Beobachter gem. Art. IX Abs. 3 sind laut den Vertragsbestimmungen nur den Vertretern der Konsultativparteien zu übermitteln. Österreich kommen diese Rechte als Vertragspartei ohne Konsultativstatus nicht zu.

Update 2. August 2024 – Auskunft aus dem zuständigen Außenministerium:

 

Größe der territorialen Ansprüche in der Antarktis nach Staaten

Am 02.01.2024 veröffentlichte V. Pawlik einen Artikel zu diesem Thema bzw. kann wer will sich in die Diplomarbeit von Frau Karina Merschitz vertiefen. (Download siehe Quellenverweise) Die Antarktis ist ein staatenloses Gebiet mit strikten international Gesetzen, die die Unabhängigkeit und Unversehrtheit des Kontinents sichern. Allerdings erheben verschiedene Staaten territoriale Ansprüche auf Teile der Antarktis, welche im Antarktis-Vertrag, der im Jahr 1961 verabschiedet wurde, festgehalten sind. Das größte Gebiet wird von Australien beansprucht, mit fast 6 Millionen Quadratkilometern. Manche Gebiete werden von mehreren Staaten beansprucht, weshalb die Summe aller Gebietsansprüche größer sind, als die Antarktis selber.

Drei Klassen von Mitgliedschaften

Der Antarktisvertrag unterscheidet zwischen drei Klassen von Mitgliedern. In die erste Klasse fallen die ursprünglichen Signatarstaaten. Die zweite Klasse umfasst Mitglieder, die wissenschaftliche Forschung in der Antarktis betreiben. Die ersten beiden Klassen haben den Status Konsultativpartei und sind Konsultativstaaten. In die dritte Klasse fallen alle sonstigen Mitglieder. Wird ein Staat zu einer Konsultativpartei, so ist dieser Status mit einem großen Pflichtbewusstsein verbunden. Konsultativparteien sind Mitglieder, die sich in der Antarktis erheblich beteiligen und gewisse Kenntnisse über diese Region mit sich bringen. Diese Privilegierung ist nichtdiskriminierend, weil es sich hier um das völkerrechtliche Prinzip der Effektivität handelt, welches voraussetzt, dass eine nahe Beziehung zu der jeweiligen Regelungsmaterie bestehen muss.

Informationspflicht der Vertragsstaaten

Österreich und alle Vertragspartner haben alle Vertragspartner über folgendes zu informieren. Es gibt somit seit dem Vertragsbeitritt von Österreich einen gegenseitigen Informationsfluss zwischen den Vertragsstaaten über folgende Ereignisse:

  • Durchgeführte Expeditionen in die Antarktis
  • Besetzte Stationen in der Antarktis
  • Berichte über das gesamte militärische Personal oder Material das unter den vorliegenden Bedingungen in die Antarktis verbracht wird und wurde

Jede Änderung oder Ergänzung des Antarktisvertrages wird von der Verwahrungsregierung allen Vertragsparteien mitgeteilt. Somit müssten der Repulik Österreich jede Menge an Informationen zur Erforschung der Antarktis durch andere Staaten vorliegen. Inwiefern und wie intensiv sich Österreich selbst an der Antarktisforschung beteiligt werden die Antworten aus den beiden Ministerien zeigen.

Eigenes Kontroll- und Beobachtungssystem

Da der Antarktis-Vertrag keine Ausübung der Gebietshoheit zulässt, wurde ein eigenes Kontroll- und Beobachtungssystem notwendig, um die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages überwachen zu können. 30 Jahre nach Inkrafttreten des Antarktisvertrages somit ab 23. Juni 1991 hat jede Konsultativpartei das Recht, die Einberufung einer Konferenz aller Vertragsstaaten zur Vertragsrevision zu verlangen.

Fragenkatalog an die zuständigen Ministerien

Über die Plattform fragdenstaat.at richtete der Autor folgende Fragen an das zuständige ÖVP geführte Außenministerium und an das GRÜN geführte Umweltministerium. Sobald Antworten auf diese spannenden Fragen vorliegen, werden wir weiter darüber berichten.

  • Wie viele Beobachter hat die Republik Österreich seit Errichtung des Antarktisvertrages benannt?
  • Wer ernennt die Antarktisbeobachter für die Republik Österreich?
  • Welche Ministerien und welche Minister waren waren nach dem jeweiligen Ministeriengesetz seit Errichtung des Antarktisvertrages der Republik Österreich für die Ernennung der Antarktisbeobachter zuständig ?
  • Wurden durch österreichische Beobachter Inspektionen durchgeführt, wenn ja wie viele und in welchen Zeiträumen?
  • Unterliegen die österreichischen Antarktisbeobachter einer Berichtspflicht, wenn ja an wen und wo sind diese Berichte dokumentiert?
  • Falls zu den Aktivitäten der österreichischen Antarktisbeobachter Berichte vorliegen, sind diese im österreichischen Parlament, im Ministerrat oder im nationalen Sicherheitsrat behandelt worden?
  • Hatten österreichische Beobachter völlig freien Zugang zu allen Gebieten der Antarktis?
  • Hat die Republik Österreich seit in Kraft treten des Antarktisvertrages Luftbeobachtungen über einzelne oder allen Gebieten der Antarktis durchgeführt? Wenn ja wie viele, wann und durch welche Ministerien?
  • Waren österreichische Antarktisbeobachter in Stationen in der Antarktis? Wenn ja wann und in welchen Stationen. Liegen dazu Berichte vor?
  • Haben österreichische Antarktisbeobachter Ausrüstung in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor?
  • Haben österreichische Antarktisbeobachter Schiffe in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor?
  • Haben österreichische Antarktisbeobachter Luftfahrzeuge in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor?
  • Waren österreichische Antarktisbeobachter jemals an Punkten zum Absetzen oder Aufnehmen von Ladungen oder Personen in der Antarktis?
  • Hat Österreich seit in Kraft treten des Antarktisvertrages Expeditionen in die Antarktis durchgeführt?
  • Wurden Österreich Expeditionen anderer Vertragspartner gemeldet? Welche waren dies, und wann haben diese stattgefunden? Liegen dazu Berichte vor?
  • Waren österreichische Antarktisbeobachter in besetzten Stationen in der Antarktis? Wenn ja wo, wann und gibt es Berichte dazu?
  • Wurde Österreich als aktive Vertragspartei über alle Verbringungen von militärischem Personal oder Material in die Antarktis informiert?
  • Wurde Antarktisvertrag seit in Kraft treten für Österreich geändert bzw. hat Österreich jemals ein Änderung beantragt?
  • Wie setzt sich die Verwahrungsregierung zum Antarktisvertrag zusammen?

Diplomarbeit: „Schutz der Meeresumwelt in der Antarktis im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit“

Mit der 115-seitigen Diplomarbeit von Karina Merschitz liegt ein umfassendes empfehlenswertes Grundlagenwerk zum Antarktisvertrag vor. Es wurde dargestellt, wie die vier wichtigsten Verträge und zwar der Antarktisvertrag, das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag, das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben und das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis die Meeresumwelt in der Antarktis schützen. Der Art 1 Absatz 2 AV sieht eine Ausnahme von Nichtmilitarisierung vor und erlaubt den Einsatz militärischen Personals und Einsatz des Materials, das sich der wissenschaftlichen Forschung widmet. Mit dieser Ausnahme wird der Grundsatz der Nichtmilitarisierung umgangen. Wer jetzt mehr wissen will über den Antarktisvertrag der sollte die Diplomarbeit von Karina Merschitz lesen in der über 500 weitere Quellen zitiert werden.

Quellen:

Antartkis Vertrag Parlament: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XVII/I/114

Download des Vertrages: https://www.parlament.gv.at/dokument/XVII/I/114/imfname_263855.pdf

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/XXVII/NRSITZ/111?DEBATTE=10&DEBATTE_TEIL=1

Diplomarbeit: „Schutz der Meeresumwelt in der Antarktis im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit -Vorgelegt“ von Karina Merschitz – Karl-Franzens-Universität Graz https://unipub.uni-graz.at/urn:nbn:at:at-ubg:1-120467

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1311603/umfrage/territoriale-ansprueche-in-der-antarktis/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR0jca8Ti5AejD-60RdXDth1zlNqrjDeEwrlVjK5jHq0OFaMthLsjedpQxc_aem_ZmFrZWR1bW15MTZieXRlcw

https://fragdenstaat.at/anfrage/antarktisvertrag-oesterreich-1959-umweltschutzprotokoll-tagungen-beobachter-inspektionen-freier-zugang-zu-allen-gebieten/

https://fragdenstaat.at/anfrage/antarktisvertrag-oesterreich-1959-tagungen-beobachter-inspektionen-freier-zugang-zu-allen-gebieten/

https://de.wikipedia.org/wiki/Antarktis-Vertrag?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR0wk7x75c2FNyTIuxN5I5yQU4Ms9quSRE70MCUvWRUMwZSoezVNqgK7LaM_aem_ZmFrZWR1bW15MTZieXRlcw#

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