Bundesländer-Ranking bestätigt finanziellen Abstieg der burgenländischen Gemeinden

Eisenstadt, 5. 3. 2025

Die jüngste Ausgabe des Gemeindemagazins „public“ bringt es mit der Analyse der KDZ-Zahlen auf den Punkt: Die burgenländischen Gemeinden sind bei der so wichtigen Kennzahl ÖSQ – Öffentliche Sparquote, die zeigt, wie weit Mittel aus der laufenden Gebarung für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung stehen, binnen 5 Jahren vom besten Bundesland (19,5 % im Jahr 2019) zum schlechtesten (0,5 % für 2025) abgerutscht. Als Ursache werden die stark steigenden Krankenanstaltenbeiträge ans Land, die Kinderbetreuungsausgaben und der Mindestlohn angeführt.

Burgenländischer Gemeindebund

In Verbindung mit der vom Land rückwirkend in Kraft gesetzten Änderung der Richtlinien zur Personalkostenförderung in Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen und der nachfolgend um die Hälfte gekürzten 2. Rate sind die Gemeinden in der Liquidität weiter abgestürzt.

 Das konnten auch die erhöhten Bedarfszuweisungen nicht ausgleichen, da sie als Investitions-zuschüsse nicht allen Gemeinden zukamen. Daher wird vom Gemeindebund auch die Rechtmäßigkeit dieser Entwicklung überprüft. Die Finanzverfassung spricht dezidiert davon, dass die Grenze der Leistungsfähigkeit der Gemeinden nicht überschritten werden darf.

 

 Die Folgen dieser negativen Entwicklung für die Gemeinden

 Wenn den Kommunen nicht genügend freie Mittel zur Verfügung stehen, rüttelt dies an den Grundfesten der Autonomie, d.h., dass die Gemeinden nicht mehr frei entscheiden können, in welche Richtung sie sich entwickeln wollen, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen. In weiterer Folge müssen die Gemeinden zum Land um Unterstützung für den laufenden Betrieb pilgern und sich Konsolidierungsprozessen unterwerfen, wo ihnen vorgeschrieben wird, wie sie künftig zu verfahren haben.

 Es ist aber auch der Bund gefragt. Die bestenfalls moderaten Zuwächse bei den Ertragsanteilen reichen nicht. Es sind vor allem Strukturreformen notwendig, denn dass die Gemeinden die ehemals im Familienverband gelösten Kinder-, Alten- und Sozialbetreuungen als nunmehr äußerst dynamische Bereiche finanzieren müssen, ist auf Dauer nicht möglich.

 Vizepräsident Bgm. Mag. Thomas Steiner

 

 

Grenze der Belastbarkeit für Städte und Gemeinden ist überschritten

Nachhaltiges Maßnahmenpaket dringend notwendig

 Die vom Präsidenten präsentierten Fakten zeigen, dass die budgetäre Entwicklung der Gemeinden in den letzten drei Jahren massiv in Schieflage geraten ist.

 Tatsache ist, dass die Ertragsanteile des Bundes steigen, wenn auch nicht im gewünschtem Ausmaß.

 Das Hauptproblem ist aber, dass die Belastungen durch das Land inzwischen Dimensionen angenommen haben, die so nicht mehr tragbar sind. Dass die Kommunen in bestimmten Bereichen mitzahlen, ist natürlich in Ordnung, aber das nunmehr erreichte Ausmaß führt zu massiven Einnahmeeinbußen der Gemeinden, die die Liquidität der Städte und Gemeinden schwer beeinträchtigen und schlussendlich zu extremen Sparmaßnahmen führen müssen, die am Ende des Tages die Lebensqualität der Menschen senken.

 

Am Beispiel der Landeshauptstadt bedeutet das konkret:

 Obwohl die Ertragsanteile also um 5,51 Millionen Euro gestiegen sind, bleibt der Stadt 2025 um 2,625 Millionen Euro weniger als im Jahr 2019! Dass diese Rechnung für die Gemeinden nicht aufgehen kann, liegt auf der Hand, denn auch für sie stiegen inflationsbedingt die Gehälter, die Baukosten, die Erhaltungskosten, die Energiekosten und die Anschaffungskosten diverser Güter.

 

Jahr

EA Bund

Abzüge Land

Netto

 

2019

15,9

8,7

7,224

 

2023

20,2

13

7,213

– 0,15 %

2024

20,87

15,13

5,736

– 20,5 %

2025

21,41

16,82

4,599

– 19,8 %

 

EA des Bundes: Steigerung + 34,7 %

Abzüge des Landes: Steigerung + 93,3 %

 

Beispiel Neckenmarkt – Wiesmath (NÖ) Vorschau 2025

 

Jahr 2025

EA Bund

Abzüge Land

Netto

Abzugsquote

Neckenmarkt

1.615.400

1.023.700

591.700

63,4 %

Wiesmath

1.590.000

  833.960

756.020

52,4 %

  

Würde Neckenmarkt so behandelt werden wie Wiesmath, hätte Neckenmarkt um 177.230 Euro mehr zur Verfügung.

  

Bedarfszuweisungen

 Der jüngste Bericht des Landesrechnungshofes zeigt im Bereich der Bedarfszuweisungsmittel eine, freundlich gesagt, unkoordinierte und relativ willkürliche Vergabepraxis auf. Betont werden muss, dass die Bedarfszuweisungsmittel keine Landesmittel sind, sondern von den Ertragsanteilen der Gemeinden abgezogen und dann über den Weg der Länder verteilt werden. Es handelt sich also ausschließlich um Geld der Gemeinden. Ohne auf einzelne Gemeinden eingehen zu wollen, es zeigt sich eine Vergabetendenz in Richtung Gemeinden mit SPÖ-Bürgermeistern, es gibt kaum Dokumentationen. Eine klare, sachlich basierte Vergabe ist daher geboten. Die Gemeinden brauchen auch hier Planungssicherheit und Gleichbehandlung.

Ein Thema muss auch hier diskutiert werden: die Praxis, dass die Landesregierung über die Bedarfszuweisungen Vereinsförderungen vergibt, ist sehr zweifelhaft. Wenn die Landesregierung Vereine unterstützen will, ist das gut, dann soll sie es aber mit Landesgeld machen.

 

 

Maßnahmenpaket notwendig

 Deshalb brauchen wir ein nachhaltiges und strukturell wirkendes Maßnahmenpaket für die Kommunen, etwa in Form einer (Teil)Abschaffung der Landesumlage sowie einen generellen Deckel für Abzüge des Landes, sodass pro Gemeinde nicht mehr als 55 % bis 60 % der Ertragsanteile durch das Land einbehalten werden dürfen.  

Natürlich sind auch wir als Gemeinden in der Verpflichtung unseren Teil beizutragen, indem wir Kosten reduzieren, für mehr Effizienz sorgen und unsere rechtlich vorgesehenen Einnahmemöglichkeiten ausnützen.

Daher sollte es ernsthafte Gespräche mit der Landesregierung geben, die auf Augenhöhe stattfinden, um rasch zu tragfähigen und nachhaltigen Lösungen zu kommen.

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