Maul- und Klauenseuche

Eisenstadt, 3. 4. 2025

Maul- und Klauenseuche: Landwirtschaftskammer begrüßt strenge Maßnahmen und ersucht Bevölkerung um Mithilfe

Die in Ungarn und zuletzt auch Slowakei festgestellten Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) stellen für die Tierhaltungsbetriebe im Burgenland ein erhebliches, teils existenzbedrohendes Risiko dar. Mit derzeitigem Stand ist noch kein positiver Fall der Maul- und Klauenseuche in Österreich aufgetreten. „Ein Ausbruch wäre neben dem wirtschaftlichen Schaden auch mit großer emotionaler Belastung für die Tierhalter und aufgrund der dann notwendigen Keulungen mit enormem Tierleid verbunden. Es gilt daher alle verhältnismäßigen Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, eine Ausbreitung in Österreich bzw. im Burgenland möglichst zu verhindern. Deshalb begrüßen wir die Schließung kleiner Grenzübergänge, sowie die strengen Kontrollen an den großen Grenzübergängen“, sagt Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland Nikolaus Berlakovich.

Weiters fordert er von den zuständigen Stellen in Bund und Land, dass schnellstens weitere Vorbereitungen getroffen werden, um bei Bedarf – zum Schutz unserer Betriebe – schnell auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

 

Appell an die Bevölkerung: „Bitte helfen Sie mit!“

„Auch, wenn viele Menschen glauben, dass sie keine Berührungspunkte mit dieser Seuche haben, appellieren wir dennoch, dass Jeder und Jede dazu beitragen kann, dass diese Seuche nicht in Österreich eingeschleppt wird. Unsere Bäuerinnen und Bauern tun ihr Bestes, um ihre Tiere zu schützen. Helfen auch Sie mit, indem sie sich von Klauentieren wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Alpakas und Farmwild fernhalten“, hebt Berlakovich hervor. Denn die Übertragung kann sowohl über Tiere, Schuhe, Kleidung, Gegenstände, Luft, als auch über Menschen erfolgen. Für die Menschen ist die Maul- und Klauenseuche aber ungefährlich.

Die Bevölkerung wird daher dringend ersucht:

  • Nicht unbedingt notwendige Reisen in die betroffenen Gebiete zu machen.
  • Fremde Ställe nicht zu betreten.
  • Keine Speisereste an Nutztiere zu verfüttern.
  • Auf die Hygiene zu achten und Desinfektion zu verwenden.
  • Die Anweisungen der Behörden zu befolgen.

 

Versorgungssicherheit in Gefahr

Es gilt jetzt, diese strengen Maßnahmen auch allen anderen Branchen und Bevölkerungsgruppen verständlich zu machen. „Mit unserem Appell an die Bevölkerung wollen wir auf den Ernst der Lage hinweisen. Denn bei Ausbruch dieser Seuche trifft es – neben dem Tierleid und den wirtschaftlichen Existenzen – schlussendlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Denn durch die fehlende Versorgung mit diesen Lebensmitteln kommt es zu Preissteigerungen, Engpässen und einem höheren Abhängigkeitsrisiko bei Importen. Und das will sicher niemand“, betont Berlakovich. Ein Beispiel: Die Beweidung des Nationalparks ist essentiell und sollte nicht gefährdet werden. Letztendlich profitiert auch der Tourismus von der Gestaltung der Landschaft durch die Rinder.

 

Im Burgenland gibt es insgesamt rund 1338 Betriebe, davon 316 Rinderbetriebe, 267 Schweinehalter, 410 Schafhalter, 221 Ziegenhalter, ca. 76 Farmwildhalter (Damwild, Rothirsch, etc.) und 48 Alpakabetriebe, die bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche betroffen wären.


Grenzübergänge werden geschlossen!

Zur Verhinderung der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche, insbesondere einem Übergreifen auf österreichische Grenzbezirke, werden einige Grenzübergänge ab dem 5. April 2025 vorübergehend geschlossen. Die betroffenen Grenzübergänge wurden in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden dem Land Burgenland, der Landwirtschaftskammer und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Regionen festgelegt.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter!
Die betroffenen Grenzübergänge: 
1. Andau – Jánossomorja
2. Andau – Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau)
3. Baumgarten – Sopron
4. Deutsch Jahrndorf – Rajka
5. Deutschkreutz – Harka
6. Deutschkreutz – Nagycenk
7. Halbturn – Várbalog
8. Halbturn – Várbalog (Albertkazmerpuszta)
9. Klostermarienberg – Olmod
10. Loipersbach – Ágfalva
11. Lutzmannsburg – Zsira
12. Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira
13. Lutzmannsburg (Therme) – Zsira
14. Neckenmarkt – Harka
15. Nickelsdorf – Rajka
16. Nikitsch – Sopronkövesd
17. Nikitsch – Zsira
18. Ritzing (Helenenschacht) – Sopron (Brennbergbánya)
19. Schattendorf – Ágfalva
20. Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep)
21. Wallern – Kapuvár (Zugang zur Brücke von Wallern)
Die Grenzen sind nach derzeitigem Stand bis 20. Mai geschlossen.

Operative Umsetzung und Information – Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Einstellung des Grenzverkehrs an bestimmten Grenzübergangsstellen zur Slowakischen Republik und Ungarn

 

Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche – Unterstützung der Gesundheitsbehörden durch die Polizei

Auf Grund der in Ungarn und der Slowakei grassierenden Maul- und Klauenseuche wurden auch in Österreich – über Ersuchen der Gesundheitsbehörden – Maßnahmen ergriffen.

Seit Ende der vergangenen Woche werden daher im Rahmen der ohnehin bestehenden Grenzkontrollen (zur Slowakei bestehen Grenzkontrollen seit Herbst 2023 und zu Ungarn bestehen Grenzkontrollen seit Herbst 2015), im Auftrag der Gesundheitsbehörden polizeiliche Maßnahmen gesetzt.

 

Polizeiliche Maßnahmen an der Grenze

Folgende Maßnahmen werden durch Polizistinnen und Polizisten seit Ende letzter Woche gesetzt:

  • Anhaltung von Fahrzeugen
  • Überprüfung der notwendigen Dokumente
  • Kontrolle der Fahrzeuge

 

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche – Schließung von kleineren Grenzübergangstellen

Zur Verhinderung der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche, insbesondere einem Übergreifen auf österreichische Grenzbezirke, werden daher folgende Grenzübergänge (laut beigefügter Verordnung) ab Samstag, 05.04.2025 vorübergehend geschlossen. Die Grenzübergänge wurden in enger Abstimmung mit den betroffenen Gesundheitsbehörden (Land NÖ und Burgenland), den Interessenvertretungen (Landwirtschaftskammer) und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Regionen festgelegt.

In Niederösterreich betrifft dies:

  • Fähre Angern an der March
  • Radfahrbrücke Schloss Hof

Ebenso betrifft dies die vorübergehend verordnete Grenzübergangsstelle:

  • Fußgänger- und Radfahrbrücke Marchegg (Verordnung des Landespolizeidirektors von Niederösterreich vom 16. Oktober 2024 tritt außer Kraft)

 

Umsetzung:

Die Sicherungen und Kontrollen der Grenzübergänge werden ebenfalls durch die jeweiligen Landespolizeidirektionen aus Eigenem durchgeführt. Geschlossene Grenzübergänge stellen im Gegensatz zu Grenzkontrollen an geöffneten Übergängen eine weniger personalintensive Maßnahme dar und werden in unterschiedlicher Stärke und Intensität durchgeführt.

Um die polizeilichen Kontrollen nicht zu konterkarieren bitten wir um Verständnis, dass wir keine näheren Details, insbesondere Kontrollzeiten, Personalstärke, Form der Kontrollen etc. an den diversen Örtlichkeiten bekanntgeben können.

 

Generelle Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung

Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung – wie das Festlegen und Umsetzen von Desinfektionsmaßnahmen (zB auch im Bereich der Grenzkontrolle) – sind durch die Gesundheitsbehörden in ihrem gesetzlichen Wirkungsbereich anzuordnen.

Diese sind grundsätzlich die Länder, bzw. Bezirksverwaltungsbehörden (siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012588), insbesondere ab § 39 ff.)


Maul- und Klauenseuche: Innenministerium greift ein, Land bleibt tatenlos!
„Es ist gut, dass das Innenministerium nun tätig wird und Maßnahmen ergreift, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern“, erklärt LAbg. Carina Laschober-Luif. „Währenddessen hat die Landesregierung unter LH-Stv. Haider-Wallner wertvolle Zeit verschlafen und es verabsäumt, selbst frühzeitig zu handeln. Anstatt entschlossen vorzugehen, wird die Verantwortung nicht wahrgenommen, obwohl klar ist, dass Seuchenbekämpfung in der Kompetenz des Landes liegt.“
Die Schließung der Grenzübergänge ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Tiere und zur Eindämmung der Seuche. Dennoch bleibt die Unsicherheit unter den Landwirten im Burgenland groß. Jetzt sind weitere Maßnahmen notwendig, um die Landwirtschaft und unsere Tiere zu schützen. „Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung ihre Verantwortung wahrnimmt und endlich selbst wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche ergreift“, so Laschober-Luif abschließend.

Ab morgen, Samstag, 5. April 2025, werden im Burgenland – aufgrund der Maul- und Klauenseuche in unseren Nachbarländern – Grenzen gesperrt. Der Großteil der Grenzen bleibt offen, dennoch wird es aufgrund der Kontrollen zu Wartezeiten kommen. Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter auch darauf hin, dass keine tierischen Lebensmittel (z. B. Fleisch, Wurst, Käse, Milch) aus den betroffenen Gebieten mitgenommen werden dürfen. Auch tierische Nebenprodukte oder ungekochte Speisen können unter das Verbot fallen.
In Anhang finden Sie die Liste der offenen (grün) und geschlossenen (rot) Grenzübergänge, die Zugsverbindungen bleiben derzeit aufrecht. Die Maßnahmen laufen derzeit bis zum 20. Mai 2025.
(Änderungen vorbehalten)

 

Liste der Grenzsperren
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