Landesweite Verkehrs-Schwerpunktaktion – Ergebnisse

Eisenstadt, 25. 5. 2025

Am 24.05.2025 wurde in der Zeit von 16:00 Uhr bis 02:00 Uhr, mit Kräften der LVA Burgenland, aller Bezirkspolizeikommanden und dem SPK Eisenstadt unter Leitung der Landesverkehrsabteilung Burgenland ein landesweites Verkehrsplanquadrat durchgeführt, an dem insgesamt 93 Polizisten und Polizistinnen teilnahmen.

Die Schwerpunktaktion wurde mit Hauptaugenmerk auf die Nichteinhaltung der Alkohol- und Suchtmittelbestimmungen, Geschwindigkeitsübertretungen, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sowie auf Delikte, die hauptverantwortlich für Verkehrsunfälle sind, durchgeführt.

Im Zuge der SPA wurde sowohl auf dem hochrangigen als auch auf dem niederrangigen Straßennetz verstärkt Präsenz gezeigt und Lenker- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Es wurden insgesamt ca. 800 Fahrzeuglenker und – lenkerinnen kontrolliert und 704 Alkomat- und Alkovortests durchgeführt, wobei insgesamt 10 Lenker die Fahrzeuge in einem alkohol- oder suchtmittelbeeinträchtigten Zustand lenkten.

➢ 2 Lenker hatten mehr als 0,5 Promille (§ 14/8 FSG)
➢ 5 Lenker hatten mehr als 0,8 Promille (§ 5/1 StVO)
➢ 3 Lenker waren in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand

Der höchste gemessene Alkoholwert wurde bei einem 63-jährigen Autolenker im Bezirk Neusiedl am See mit 1,98 Promille festgestellt.

Weiters wurden im Zuge der Schwerpunktation 208 sonstige Verwaltungsanzeigen erstattet, 117 Organstrafverfügungen ausgestellt, sowie 888 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen mittels Radarmessung festgestellt und 4 Kennzeichenabnahmen durchgeführt.

Bezirk Neusiedl am See:
Im Ortsgebiet von Parndorf wurde ein ungarischer Fahrzeuglenker mittels Lasermessung mit 98 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h gemessen. Der Fahrzeuglenker konnte angehalten werden. Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen und die erforderlichen Anzeigen werden erstattet.

Im Zuge von Geschwindigkeitsmessungen mittels Radarmessung auf der A6 konnten 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 70 km/h festgestellt werden. Die Anzeigen werden erstattet und in weiterer Folge die Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet.

 

Share Button

Related posts