ARBÖ: Neue Regeln für Nutzung der E-Scooter

Eisenstadt, 25. 4. 2026

Ab 1. Mai gibt es Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die das Fahren und die Ausstattung von E-Scootern betreffen und sicherer machen sollen.

E-Scooter sind sehr populär. „Man sieht immer mehr dieser flinken Fahrzeuge im Straßenverkehr. Kürzere Strecken können damit schnell und umweltfreundlich zurückgelegt werden, was grundsätzlich positiv ist und großen Spaß macht“, sagt Martin Heissenberger, Landesdirektor des ARBÖ im Burgenland.

Doch leider gab es in Österreich auch mehr als 2.000 Unfälle mit den kleinen, elektrobetriebenen Rollern. Im Burgenland kam es im vergangenen Jahr immer wieder zu Unfällen, bei welchen besonders Kinder und Jugendliche zum Teil sehr schwere Verletzungen erlitten.

„Mit den Neuerungen, die ab 1. Mai gelten, gibt es klare Bestimmungen, wie E-Scooter im Straßenverkehr bewegt werden müssen und welche technischen Bestimmungen für diese Zweiräder mit E-Motor gelten“, führt Heissenberger aus. „Aus Sicht des ARBÖ Burgenland ist es richtig, dass es nun eine Helmpflicht bis zum 16. Lebensjahr gibt und der Gesetzgeber weitere Regelungen nachgeschärft hat, um das Fahren mit den kleinen Rollern mit Elektroantrieb sicherer zu machen.“

Bei der Helmpflicht hätte sich der ARBÖ Burgenland eine generelle Pflicht für alle Altersgruppen gewünscht, um Kopfverletzungen vorzubeugen. „Wir empfehlen deshalb allen E-Scooter-Fahrern wie auch E-Bike-Lenkern, einen Helm aufzusetzen“, betont der ARBÖ-Burgenland-Direktor.

Martin Heissenberger, Landesdirektor des ARBÖ im Burgenland

Das neue Regelwerk für E-Scooter-Fahrer im Detail:

Alle E-Scooter müssen künftig folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen:

  • Wirksame Bremsvorrichtung
  • Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnsignale wie Hupe oder Klingel
  • Blinker, die an den Enden der Lenkstange montiert sind.
  • Scheinwerfer mit weißem Licht und Rückleuchte mit rotem Licht
  • Weiße Rückstrahler vorne und rote Rückstrahler am Heck
  • Seitlich gelbe oder orangene Rückstrahler

Regel beim Fahren von E-Scootern auf Straßen:

  • Bis zum 16. Lebensjahr gilt künftig eine Helmpflicht.
  • Die Nutzung von E-Scootern ist ausschließlich alleine erlaubt, „Fahrgemeinschaften“ von zwei oder mehr Personen auf einem E-Scooter sind verboten.
  • Es dürfen keine Güter mehr transportiert werden. Ausgenommen davon sind kleine Behältnisse, die zur Aufbewahrung des Helms dienen. Nicht erlaubt ist zudem das Ziehen eines Anhängers. Das Transportverbot gilt übrigens auch für Rucksäcke oder Taschen auf der Lenkstange.
  • Kinder unter 12 Jahren (ab 9 Jahren, wenn sie im Besitz eines Radfahrausweises sind) dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit E-Scootern fahren.
  • Es gilt eine 0,5-Promille-Grenze.
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