Das Schweigen der Protokolle im Pilnacek U-Ausschuss

WIEN. Während der Pilnacek-Untersuchungsausschuss bereits seit Monaten tagt und die Liste der befragten Auskunftspersonen stetig wächst, herrscht auf der offiziellen Veröffentlichungsseite des Parlaments gähnende Leere. Besonders brisant: Von der ersten inhaltlichen Befragung Mitte Jänner liegt bis heute kein Wortprotokoll vor. Ein Blick hinter die Kulissen der Verfahrensordnung (VO-UA) zeigt, dass dies weniger mit Nachlässigkeit als mit einem harten Tauziehen um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und die Freigabe sensibler Details zu tun hat.

Warum die Öffentlichkeit auf die Einvernahmeprotokolle im Pilnacek-Ausschuss  bis 9. April 2026 warten muss?

Aus zeit- und ressourcenökonomischen Gründen werden mehrere Befragungsprotokolle für eine Veröffentlichung zusammengefasst. Die im Untersuchungsausschuss vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Veröffentlichung der ersten Befragungsprotokolle am 9. April zur Beschlussfassung gelangen sollen. Die Veröffentlichung des Protokolls der ersten Befragung wird von diesen Verhandlungen umfasst sein. Dies gab das Parlament auf Anfrage von bkftv.at bekannt.

Wer wurde bisher befragt?

Seit der Konstituierung im November 2025 hat der Ausschuss eine dichte Serie an Einvernahmen absolviert. Die Strategie der Fraktionen war dabei klar: Zuerst sollten die physischen Umstände am Fundort der Leiche Christian Pilnaceks in Rossatz geklärt werden, bevor man sich der politischen Ebene widmete.

Hier die bisherige Chronologie der wichtigsten Befragungen laut Sitzungsplan:

Datum Auskunftspersonen / Fokus Status
15.01.2026 Baggerfahrer der ViaDonau (Erstentdecker), Feuerwehrmann (FF Rossatz), Polizist (PI Weißenkirchen) Erste inhaltliche Beweisaufnahme
28.01.2026 Zwei Polizeibeamte (Einsatzkräfte vor Ort) Details zur Tatortsicherung
29.01.2026 Ärztin (Fundort), zuständige Staatsanwältin (StA Krems) Medizinische Diagnose & Obduktionsanordnung
11.02.2026 Zwei Personen aus dem privaten Umfeld Pilnaceks Rekonstruktion der letzten Stunden
12.02.2026 Peter Pilz (Autor), Erich Vogl (Journalist) Investigative Recherchen
11.03.2026 Mitarbeiter des Justizministeriums, Polizeibeamtin Behördeninterne Kommunikation
12.03.2026 Michael Nikbakhsh (Journalist), Unternehmer Mediale Leaks & Aufnahmen

Das Rätsel um die fehlenden Dokumente

Obwohl die Befragungen des Baggerfahrers und der Einsatzkräfte bereits im Jänner stattfanden, vermerkt die Parlaments-Website unter „Veröffentlichungen und Berichte“ auch im Juli 2026 noch: „Keine Dokumente vorhanden“ . Für die wartende Öffentlichkeit und Medienvertreter wirkt dies wie eine Informationsblockade. Doch die Gründe liegen im Detail der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse.

  1. Das Korrekturrecht der Auskunftspersonen (§ 19 VO-UA)

Jedes Wortprotokoll wird nach der Transkription der Auskunftsperson zugestellt. Diese hat gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA eine Woche Zeit, Einwendungen gegen die Richtigkeit zu erheben oder Berichtigungen zu verlangen. In einem Fall wie der Causa Pilnacek, in dem es um präzise zeitliche Abläufe und sensible Beobachtungen am Fundort geht, nutzen Auskunftspersonen dieses Recht oft extensiv aus. Wenn über diese Einwendungen im Ausschuss gestritten wird, verzögert sich die Freigabe erheblich .

  1. Der Schutz der Privatsphäre und Geheimhaltungsstufen

Die ersten Befragten im Jänner waren keine öffentlichen Figuren, sondern Ersthelfer und Polizisten. Hier wachen die Verfahrensrichterin Christa Edwards und der Verfahrensanwalt besonders streng über die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Zudem wurden im Ausschuss bereits tausende Aktenseiten als „vertraulich“ oder „geheim“ eingestuft . Bezieht sich eine Aussage auf solche Verschlussakten – etwa zu Daten aus Pilnaceks Smartwatch – muss das Protokoll vor der Veröffentlichung mühsam auf Informationsschutz geprüft werden .

  1. Politisches Tauziehen und die Schiedsstelle

Die Veröffentlichung eines Protokolls erfolgt als offizielles Kommuniqué erst nach einem förmlichen Beschluss des Untersuchungsausschusses (§ 20 Abs. 1 VO-UA) . Besteht Uneinigkeit zwischen den Fraktionen oder erheben die Verfahrensorgane Einspruch, bleibt das Protokoll bis zur endgültigen Klärung unter Verschluss. In strittigen Fällen kann sogar die parlamentarische Schiedsstelle angerufen werden .

Auf Anfrage von mir gab das Medienservice des Parlament dazu bekannt:

Das betreffende Protokoll wurde der Auskunftsperson gemäß § 19 Abs. 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) übermittelt. Auskunftspersonen können binnen drei Tagen ab Übermittlung des Protokolls Einwendungen gegen Fehler der Übertragung und den Umfang der Veröffentlichung der Befragung erheben sowie einzelne Berichtigungen in geringfügigem Ausmaß anregen. Derartige Einwendungen wurden von der Auskunftsperson nicht erhoben. Die Verfahrensrichterin prüft darüber hinaus iSd. § 20 Abs. 4 VO-UA den Umfang der Veröffentlichung, wonach bei der Veröffentlichung von Protokollen über die Befragung von Auskunftspersonen auch auf schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei der Verwendung personenbezogener Daten, die gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse überwiegen, zu achten ist.

https://www.parlament.gv.at/ausschuss/XXVIII/A-USA/2/00944?selectedStage=104

Beschluss für die ersten Protokolle zur Veröffentlicht fällt erst am 9. April 2026, somit 3 Monate nach der ersten Befragung

Damit ein Befragungsprotokoll einer Auskunftsperson veröffentlicht werden kann, bedarf es eines Beschlusses des Untersuchungsausschusses nach § 20 Abs.1 Z 1 VO-UA. Der parlamentarischen Praxis folgend, werden solche Beschlüsse in der Regel nicht in zeitlicher Nähe zur Befragung einer Auskunftsperson  gefasst. Aus zeit- und ressourcenökonomischen Gründen werden mehrere Befragungsprotokolle für eine Veröffentlichung zusammengefasst. Die im Untersuchungsausschuss vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Veröffentlichung der ersten Befragungsprotokolle am 9. April zur Beschlussfassung gelangen sollen. Die Veröffentlichung des Protokolls der ersten Befragung wird von diesen Verhandlungen umfasst sein.

Vom parlamentspolitischen Berichterstatter #daunger von bkvtv.at

Quellen:

https://www.parlament.gv.at/ausschuss/XXVIII/A-USA/2/00944?selectedStage=100

Presseanfrage Herbert Unger bkftv.at

 

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